www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://facelift.parbay.zone35.net/ Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen de www.paritaet-bayern.de: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. https://facelift.parbay.zone35.net/fileadmin/verband/bund_2015/theme/img/icon_newsfeed.gif https://facelift.parbay.zone35.net/ 16 16 Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. Aktuelle Meldungen TYPO3 - get.content.right http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss Fri, 31 Jan 2025 14:57:00 +0100 Vernetzungs-Fachtag für Suchthilfe und Jugendhilfe: „Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf die Arbeit mit Jugendlichen?“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30172&cHash=52a558475b9f9e02689776560a0ef237

]]> Seit der Teillegalisierung von Cannabis im März 2024 ist noch nicht absehbar, wie sich insgesamt der gesellschaftliche Umgang mit Cannabis verändern wird. Noch gibt es keine Anbauvereinigungen in Bayern und auch nur wenig Erfahrungen mit der neuen Rechtslage.

Dennoch sind wir längst mit der neuen Rechtslage und den damit verbundenen Veränderungen konfrontiert. Soziale Arbeit, vor allem mit Kindern und Jugendlichen, muss jetzt schon damit umgehen aber auch viele perspektivische und konzeptionelle Fragen stellen und beantworten.

Bereits im Juli haben sich Fachkräfte aus Jugend- und Suchthilfe in einem Pari-Talk zu Cannabislegalisierung und Jugendschutz mit dem Gesetz auseinandergesetzt und ungeklärte Fragen und zentrale Themen identifiziert. Es wurde deutlich, dass vertiefte Diskussionen und mehr Zusammenarbeit aller beteilgter Akteure in der Praxis notwendig sind, um die Konzepte und Strukturen in der Arbeit mit Jugendlichen weiterzuentwickeln.

Auf Grundlage zweier Inputs zu jugendlichem Konsumverhalten einerseits und einem systemischen Blick auf die Handlungsfelder der Sucht- und Jugendhilfe andererseits wollen wir Fachkräfte aus diesen Bereichen einladen, miteinander ins Gespräch zu kommen. Im Rahmen eines World-Cafés kann zu Haltungen, rechtlichen Grundlagen, Kooperationsformen und Prävention diskutiert, gemeinsam reflektiert und zu neuen Impulsen angeregt werden.

Weitere Informationen zum Programmablauf entnehmen Sie bitte dem untenstehenden PDF-Flyer bzw. Anmeldelink.

]]>
Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Sucht Kinder und Jugend Menschen mit psychischen Erkrankungen Der Paritätische Fri, 31 Jan 2025 14:57:00 +0100
„Yoga Nidra“ – Perle der Tiefenentspannung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29989&cHash=9fbfad753bf7fb3edf3c671f3c1034b4

]]> ]]> Auch 2024 bieten wir wieder eine barrierefreie Veranstaltungsreihe unter Anleitung unserer Diplom Psychologin Astrid Mayhold an.

Mittwoch 29. Januar 2025, 17:30–19:00 Uhr

„Yoga Nidra“ – Perle der Tiefenentspannung

Dieser spezielle „Yogi-Schlaf“ entspannt und regeneriert Körper und Geist tiefgreifend. Auf diese Weise können 2 – 3 Stunden Schlaf nachgeholt werden.

Teilnehmergebühr 10 €

Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden! Die Einheiten können unabhängig voneinander besucht werden.

Bitte bringen Sie zum Termin eine Matte, eine Decke und evtl. ein kleines Kissen mit.
 

Anmeldemöglichkeiten bestehen direkt über den Eveeno-Link https://eveeno.com/247229349 

oder bei per E-Mail oder telefonisch bei der Beratungsstelle für Menschen mit behinderten Angehörigen

]]>
Termine Region Oberfranken Der Paritätische Wed, 29 Jan 2025 11:24:00 +0100
Online Workshop Kita-Recht https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30173&cHash=3cdf4f6bb07ae21dd9aea8d94971fe5b

]]> Als Kita-Träger, bzw. Einrichtung sind Sie in verschiedenen Verwaltungsaufgaben immer wieder mit juristischen Fragen konfrontiert. Zum Beispiel, wenn Sie Betreuungsverträge erstellen, eine Betriebserlaubnis beantragen oder ändern müssen oder sich die Förderbedingungen im BayKiBiG ändern.

Um Sie in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und mehr Handlungssicherheit in Fragen des Kita-Rechts zu vermitteln, bietet der Paritätische in Bayern am 15.01.2025 um 10.00-12.00 Uhr einen kostenlosen Online-Workshop zum Kita-Recht an. Trägervertreter*innen bzw. Personen, die mit Kita-Rechtsfragen zu tun haben sind herzlich zur Teilnahme an dem Workshop eingeladen.

Weitere Informationen zum Ablauf des Workshops entnehmen Sie bitte dem untenstenden Flyer bzw. dem Anmeldelink.

]]>
Termine Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Der Paritätische Wed, 15 Jan 2025 14:49:00 +0100
Achtsamkeitsbasierter Yogakurs 2024/2025 https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2025/01?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29990&cHash=de83c6f1ccbacc60c7883ba5a88afd85

]]> ]]> Eine therapeutische Anwendung der Methoden des Yogas bei Erkrankten oder chronisch Kranken ist in Deutschland leider noch die Ausnahme. Klinische Studien und Erfahrungsberichte zeigen jedoch, wie heilsam Yoga sein kann bei Symptomen wie chronischer Erschöpfung, Schmerz und Sturzneigung. Die einfachen Körperübungen passen sich individuell an den Gesundheitszustand der Übenden an, dabei kommt es weniger auf Körperkraft oder Beweglichkeit als vielmehr auf eine Art der inneren Achtsamkeit an.

Gerne möchte Sie die Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen einladen, mit unserer Dipl. Psychologin Astrid Mayhold durch achtsame Körperübungen Ihre individuelle Lebensqualität in vielfältiger Weise zu unterstützen und zu fördern.

Einfach anmelden und an den angegebenen Terminen mit einer Matte, einer Decke und evtl. einem kleinen Kissen kommen und achtsam sein! Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Übungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden.

 

8 Termine

immer Mittwoch

jeweils 17:30 Uhr – 19:00 Uhr

13. November 2024

11. Dezember 2024

15. Januar 2025

12. Februar 2025

12. März 2025

16. April 2025

14. Mai 2025

18. Juni 2025

 

Veranstaltungsort:   Paritätischer Wohlfahrtsverband, Leibnizstr. 6, 95447 Bayreuth

Teilnehmergebühr: 50,00 €

 

Anmeldemöglichkeiten:

über den Eveeno-Link https://eveeno.com/258941544  

 

oder direkt bei:

Beratungsstelle für Familien mit behinderten Angehörigen

Leibnizstrasse 6

95447 Bayreuth

Tel: 0921-9900873-30

E-Mail: familienberatung@paritaet-bayern.de

]]>
Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Wed, 15 Jan 2025 11:24:00 +0100
Chor Mundwerk https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29149&cHash=28451a51ccfb91d778ce6ef44237572b

]]> Benefizkonzert Eintritt frei, um Spenden wird gebeten Anmeldung: Telefonisch unter 08020 – 90480 und per E-Mail: willkommen@domicilium-weyarn.de Mit freundlicher Unterstützung der Evangelischen Stiftung Hospiz

]]>
Region Oberbayern Mitgliedsorganisationen Termine Sat, 14 Dec 2024 15:22:44 +0100
Den Weg zur Mitte finden - kreative Tanztherapie https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29263&cHash=01728a3cc79d45ecc1c953a18f9c8cd9

]]> Den Weg zur Mitte finden - kreative Tanztherapie

 

In diesem Tanzworkshop soll das therapeutische Potential eines Kreistanzes genutzt werden. In Kreistänzen werden Hemmungen, die bei der Aufforderung zu freier Bewegung vielleicht da sind, verringert. Man kann ins Nachdenken darüber kommen, wie man damit umgeht aus dem Tritt zu kommen oder damit, wenn man sich durch andere ausgebremst fühlt. Das Bezugnehmen auf die sichtbar gestaltete Mitte, kann dabei helfen zur eigenen Mitte zu finden.

Erleben Sie zusammen mit unserer Dipl. Psychologin und Tanz- und Bewegungstherapeutin Astrid Mayhold die eigene Strahlkraft und Lebendigkeit in diesem Tanzworkshop.

Probieren Sie es doch einfach mal aus! Wichtig ist dabei, dass es keine falschen Schritte gibt, sondern nur Schrittvariationen. Es kommt nur darauf an, im Erleben zu bleiben und nicht so sehr bei der Schrittabfolge. Falls Sie körperliche Einschränkungen haben, die bestimmte Bewegungen nicht zulassen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam Lösungen dafür finden.

 

Samstag 14.12.2024

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Teilnehmergebühr 15 €

 

Anmeldemöglichkeiten bestehen direkt über den Eveeno-Link https://eveeno.com/247229349 

oder bei per E-Mail oder telefonisch bei der Beratungsstelle für Menschen mit behinderten Angehörigen

 

 

]]>
Termine Region Oberfranken Veranstalter/Anbieter/Träger Der Paritätische Sat, 14 Dec 2024 11:24:00 +0100
Fachtag: Resilienz und Sicherheit – Prävention in Kindertagesstätten mit Blick auf häusliche und sexualisierte Gewalt https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=13&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29924&cHash=66fe31ff36e777375b2493edf38111e8

]]> Kinder in belastenden Lebensumständen benötigen in Kindertageseinrichtungen und Ganztagsangeboten besondere Unterstützung und Förderung. Vor allem wenn Kinder in ihrem familiären Umfeld häusliche Gewalt miterleben, nehmen die Einrichtungen eine wichtige Schutzfunktion ein.

Der Fachtag will pädagogisches Personal darin unterstützen, Kinder generell in ihrer Bewältigungskompetenz zu fördern und ihre Widerstandskraft zu erhöhen. Zudem werden Strategien und Methoden zur Stärkung der Schutzfaktoren der Kinder und Prävention sexualisierter Gewalt vermittelt. Dazu laden wir Leitungen und pädagogisches Personal in Kindertagesstätten und Ganztagsangeboten an Grundschulen herzlich ein.

Am Vormittag wird das Programm ReSi* vorgestellt und entsprechendes Fach- und Erfahrungswissen weitergegeben. Anschließend werden am Nachmittag einzelne Themen intensiviert und Arbeitsmaterialien in Workshops ausprobiert.

Das Ziel ist, dass Sie neue Ideen und mehr Handlungssicherheit im pädagogischen Alltag im Umgang mit mitbetroffenen Kindern erhalten.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wir möchten Sie bitten, sich ausschließlich digital bis spätestens Montag, 18. November 2024 über den untenstehenden eveeno-Link anzumelden. Für jede Person benötigen wir eine einzelne Anmeldung. Eine Sammelanmeldung ist leider nicht möglich.

Weitere Informationen zum Tagesprogramm entnehmen Sie bitte der untenstehenden PDF-Einladung.

]]>
Termine Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Der Paritätische Fri, 13 Dec 2024 10:00:00 +0100
Fachkraft-Quote in bayerischen Kitas weiter niedrig https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30156&cHash=120b8643bb7ab0a0bc7f7ace48a81421

]]> In den bayerischen Kitas ist der Anteil an Mitarbeitenden, die mindestens über eine Qualifikation als Erzieher*in verfügen, im Vergleich mit den anderen Bundesländern weiterhin am niedrigsten. Das belegen die Daten aus dem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Zudem weisen neue bundesweite Daten darauf hin, dass Kita-Mitarbeitende aufgrund von Überlastung vermehrt das Berufsfeld verlassen könnten. „Es müssen unbedingt Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Entlastung schaffen und das Personal in ihrem Beruf halten“, fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern.

In Bayern ist die Fachkraft-Quote bereits seit 2017 unverändert niedrig. Eine hohe Fachkraft-Quote, bei der mehr als acht von zehn pädagogisch Tätigen über mindestens einen einschlägigen Fachschulabschluss verfügen, gab es 2023 in Bayern nur in 3 Prozent der Kita-Teams.

Bayern hat damit den mit Abstand niedrigsten Anteil aller Bundesländer, gefolgt von Hamburg mit 16 Prozent. Den höchsten Anteil weist Thüringen mit 89 Prozent auf. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Anteil bei 32 Prozent. Zugleich ist der Anteil an Kita-Teams in Bayern, in denen nur 50 bis unter 70 Prozent des pädagogischen Personals als Fachkraft qualifiziert sind, von 59 Prozent in 2017 auf knapp 56 Prozent in 2023 gesunken.

Im Ländermonitor der Bertelmanns-Stiftung wird deutlich, dass die großen Bemühungen in Bayern, neue Fachkräfte zu gewinnen, bisher kaum durchschlagen – obwohl das Land ein Bündel an Maßnahmen ergriffen hat, um dem Spannungsfeld zwischen Personalmangel, Platzausbau und qualitativer Anforderungen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen zu begegnen. Beispielsweise ermöglicht das Gesamtkonzept zur beruflichen Weiterbildung einen Quereinstieg. Außerdem werden zunehmend Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen in den Einrichtungen eingesetzt.

Damit die Strategien der Personalgewinnung in der Praxis auch aufgehen können, muss neues Personal jedoch gut in den Einrichtungen ankommen. Das Onboarding ist daher eine immer wichtiger werdende Aufgabe von Kita-Leitungen. Diese müssen die Vielfalt – interdisziplinäre, multiprofessionelle und multikulturelle Teams – organisieren. „Dafür müssen Leitungen befähigt werden“, führt Berndl aus. „Und sie brauchen zeitliche Ressourcen – indem Verwaltungsaufgaben abgegeben und bürokratische Vorgaben verschlankt werden.“

Überlastung des Kita-Personals

Dass sich die Überlastung des Kita-Personals bundesweit auf einem sehr hohen Niveau befindet, belegt eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Bertelsmann Stiftung: Fast die Hälfte der befragten Kita-Mitarbeitenden gibt darin an, sich täglich oder fast täglich im beruflichen Alltag überlastet zu fühlen. Viele Beschäftigte schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Berufsfeld kurz- bis mittelfristig verlassen werden, als sehr hoch ein. Bei rund einem Viertel der Befragten liegt diese sogar bei 80 Prozent oder höher. Die Abwanderungsgedanken treten umso wahrscheinlicher auf, je häufiger sich jemand überlastet fühlt.

Diese Ergebnisse spiegeln sich mit den Daten des Kita-Berichts 2024 des Paritätischen Gesamtverbandes. Mit Hilfe eines Kita-Belastungsindex konnte herausgearbeitet werden, welche Faktoren sich besonders belasten auswirken: Die sind unter anderem die Kumulierung pädagogischer Förderbedarfe der Kinder, Personalengpässe (Überstunden, unbesetzte Stellen), Ressourcen für Leitungsaufgaben und die Refinanzierung von Personalkosten.

„Für bessere Rahmenbedingungen in den Kitas ist eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten grundlegend“, führt Berndl aus. „Nur wenn das wirtschaftliche Fundament stabil ist, können Träger und Einrichtungen sich weiterentwickeln, ausreichend Personal beschäftigen, weiterqualifizieren und Leitungen die benötigten Ressourcen einräumen.“

]]>
Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Arbeit und Beschäftigung Bildung Kinder und Jugend Wed, 04 Dec 2024 09:43:16 +0100
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt – Hauptstudie gestartet https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/12?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30157&cHash=1a76f6ca34b82f9e781a8cbd7555189e

]]> Seit Herbst 2020 beschäftigt sich der Paritätische in Bayern mit der Aufklärung von sexualisierter Gewalt und Misshandlungen im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ in Feldafing in den 1960er- und 70er-Jahren. Nach Abschluss einer Vorstudie ist nun eine vertiefte und umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung mit einer umfangreichen Hauptstudie gestartet.

Den Aufarbeitungsprozess steuert ein Beirat, der aus sechs unabhängigen Expert*innen und drei Vertreter*innen des Verbands besteht. Der Beirat hat sich in einem komplexen Vergabeverfahren am Votum der beteiligten Betroffenen orientiert und sich für die Vergabe der Hauptstudie an das Institut für Soziale Arbeit e.V. in Kooperation mit der SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH entschieden.

Die beiden Institute haben vor kurzem mit der Arbeit an der Erstellung der wissenschaftlichen Hauptstudie begonnen. Historisch untersucht und aufgearbeitet werden sexualisierte Gewalt und Misshandlungen im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ in den 1960er Jahren. Nach der Schließung des Kinderheims in Feldafing im Jahr 1972 wurden viele der Kinder in der neu eröffneten Einrichtung des Paritätischen, im „Heilpädagogischen Zentrum Lohhof“ in Unterschleißheim, weiter betreut. Zwar gibt es bisher keine Hinweise, ob es auch in dieser Einrichtung zu sexualisierter Gewalt und Misshandlungen gekommen ist. Trotzdem werden beide Einrichtungen, die damals in Trägerschaft des Paritätischen Bayern standen, in die Untersuchung mit einbezogen.

„Wir wollen und brauchen eine umfassende Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt und Misshandlungen“, betont Vorständin Margit Berndl. „Daher schauen wir auch dort genau hin, wo bisher keine Vorwürfe im Raum stehen. Es geht darum, heute konsequent die Verantwortung für die damaligen Taten in ehemaligen Einrichtungen unseres Verbands zu übernehmen.“ Sigrun Broßardt, die Vorsitzende des Beirats, betont ebenfalls die Verpflichtung einer umfassenden Aufklärung. „Der Beirat erwartet von der Hauptstudie, dass Taten und Umstände erlittenen Unrechts von den Forscher*innen umfassend untersucht werden. Das erwarten auch die Betroffenen.“

Die Studie wird circa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse werden den Betroffenen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Wissenschaftler*innen forschen und arbeiten unabhängig, der Paritätische in Bayern nimmt keinen Einfluss auf die Erstellung der wissenschaftlichen Hauptstudie. „Unabhängigkeit ist für uns zentral,“ betont Dr. Thomas Meysen (SOCLES) und Prof. Dr. Christian Schrapper (Institut für Soziale Arbeit e.V.) ergänzt: „Wir wollen Betroffene und Zeitzeugen unterstützen, das zu erzählen, was sie erlebt haben. So, wie sie es erzählen wollen und so wie sie es öffentlich machen wollen – oder auch nicht – das wird für uns der Maßstab sein.“

Im Rahmen der Hauptstudie suchen die beiden Forschungsinstitute nach weiteren Betroffenen, deren Angehörigen und Zeitzeug*innen. Alle Gespräche finden in einem geschützten Rahmen statt.

Kontakt:
E-Mail: aufarbeitung-haus-maffei@isa-muenster.de
Telefon: 0157 37073862 (Bianca Nagel)

Postadresse:
Sophia Gollers – vertraulich –
Institut für Soziale Arbeit e.V.
Friesenring 40
48147 Münster

Ansprechpartnerin für die Presse:
Gabriele Dorby | 089 30611-245 | presse@paritaet-bayern.de

Über den Stand der Aufarbeitung informieren wir laufend auf unserer Webseite: www.aufarbeitung-paritaet-bayern.de

]]>
Presse Aufarbeitung Tue, 03 Dec 2024 09:21:32 +0100
Queere Projektförderung der Magnus Hirschfeld Stiftung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30158&cHash=88566684509751e35e50c17ded16aa68

]]> Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld fördert Projekte mit Forschungs- oder Bildungsbezug.

Der aktuelle Förderschwerpunkt ist „TIN – Trans, Inter und Nichtbinarität“.

Möglich sind auch Druckkosten­zuschüsse. Dafür stehen insgesamt maximal 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Jedes Projekt kann Fördermittel speziell für Druckkosten von bis zu 4.000 Euro beantragen.

Weitere Informationen unter https://mh-stiftung.de/foerderung-2/

Auf der Website der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld steht ein Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Quelle: Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Queer Fri, 29 Nov 2024 11:39:27 +0100
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde veröffentlicht https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30159&cHash=d5881fb29b93d3b96c2a92c3641b5636

]]> Das Bürokratieentlastungsgesetz IV enthält eine Vielzahl von Regelungen, die für gemeinnützige Organisationen und die tägliche Arbeit von Bedeutung sind. Die Regelungen, die u.a. auch vereinsrechtliche Auswirkungen hat, treten ab 1. Januar 2025 in Kraft.

Wir hatten über den Entwurf eines Bürokratieentlastungsgesetzes bereits hingewiesen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet. Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.
Es ist am 29. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt in weiten Teilen am 1. Januar 2025 in Kraft.

Zu den beschlossenen Maßnahmen:

Im Steuerrecht verändern sich u.a. folgende Regelungen:

Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege in § 147 Abs. 3 Satz 1 AO werden von bisher zehn auf acht Jahre verkürzt.

Die Regelungen für die Katastrophenhilfe in § 53 AO werden angepasst.

Neu eingefügt wurde ein § 53 Nr. 3 AO, wonach eine Körperschaft mildtätige Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, …“3. deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Als besondere Gründe gelten insbesondere Katastrophen, die durch Erlass des Bundesministeriums der Finanzen oder einer obersten Finanzbehörde der Länder festgestellt wurden. In diesen Fällen reicht es für den Nachweis der Hilfsbedürftigkeit aus, wenn die durch die Katastrophe entstandene Notlage sowie die Mehraufwendungen glaubhaft gemacht werden.“

Diese Änderungen hatten die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände seit langem gefordert und begrüßen die nun erfolgte Klarstellung.

Zu den Regelungen im Vereinsrecht:

Im Vereinsrecht wird in §§ 32 Abs. 3 und 33 Abs. 1 Satz 2 BGB das Schriftformerfordernis durch die regelhafte Einführung der Textform ersetzt.

§ 32 Abs. 3 BGB heißt: „Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss in Textform erklären.“

§ 33 Abs. 1 Satz 2 BGB lautet nunmehr: „Zur Änderung des Zwecks des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienen Mitglieder muss in Textform erfolgen.“

Die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Paper, im Gegensatz zur Textform, bei der auch z.B. eine E-Mail ausreichend ist. Gerade bei vielen kleinen, ehrenamtlich geführten Vereinen hat dies in der Vergangenheit zu vielen Verunsicherungen und Nachfragen geführt. Die Neuerungen stellen eine Vereinfachung dar. Bitte beachten Sie, dass gem. § 40 BGB abweichende Regelungen in Satzungen Vorrang haben. 

Weitere Änderungen im BGB:

Vermieter können gem. § 556 (neuer) Absatz 4 BGB, Belege über die Betriebskostenabrechnung künftig in elektronischer Form bereitstellen oder per E-Mail übersenden. Mieter können nicht mehr verlangen, dass ihnen die Originalbelege in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Zum Gewerbemietrecht:

Bislang ist für gewerbliche Mietverträge, die länger als ein Jahr laufen, die Schriftform vorgeschrieben. Wird sie nicht eingehalten, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Neuregelung reicht für Gewerbemietverhältnisse, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, die Textform aus. Übergangsweise gilt eine einjährige Frist für bereits bestehende Mietverhältnisse. Diese sind noch für ein Jahr nach den bisherigen Vorschriften rechtlich zu beurteilen, es sei denn, der Mietvertrag wird schon früher geändert. Dann gelten die neuen Vorschriften bereits ab dem Zeitpunkt der Änderung.

Zum Arbeitsrecht:

Zeugnis

Die Erteilung von Arbeitszeugnissen wird für die gesetzliche elektronische Form geöffnet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Zeugnis auch in elektronischer Form erteilen kann, wenn der/die Arbeitnehmer*in einwilligt. Bei der elektronischen Form versieht der Aussteller der Erklärung das elektronische Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur. Dies setzt den Einsatz einer speziellen Soft- und Hardware voraus, deren Anschaffung und Unterhalt mit entsprechenden Kosten verbunden ist. In der Praxis wird es deshalb vielfach bei der Schriftform bleiben. Das gilt auch, wenn wegen der Zeitangabe, die aus dieser Signatur ersichtlich ist („krummes Datum“), unzulässige Rückschlüsse zulasten der Arbeitnehmer*innen ermöglicht würden und daher eine Rückdatierung rechtlich erforderlich ist.

Schon seit 1. August 2024 gilt, dass Ausbildende den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen haben, das Zeugnis mit Einwilligung der Auszubildenden aber auch in elektronischer Form erteilt werden kann.

Arbeitsverträge

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen gemäß § 2 Nachweisgesetz statt in Schriftform, wie dies bislang vorgeschrieben war, nun auch in Textform zu erbringen.

Das bedeutet, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen elektronisch abgefasst und übermittelt werden können, wenn das Dokument für den/die Arbeitnehmer*in zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann, und der Arbeitgeber den/die Arbeitnehmer*in mit der Übermittlung auffordert, einen Empfangsnachweis zu erteilen.

In der Praxis kann dies vor allem per E-Mail oder Telefax geschehen.

Wenn der/die Arbeitnehmer*in jedoch den Nachweis in Schriftform verlangt, muss dieser vom Arbeitgeber (weiterhin) in Schriftform erteilt werden.

Wurde der Arbeitsvertrag von beiden Arbeitsvertragsparteien bereits in Textform geschlossen und enthält er alle wesentlichen Vertragsbedingungen, muss – wie bisher auch schon – nicht noch einmal ein Nachweis hierüber erteilt werden.

Auch Änderungsverträge können nun digital, zum Beispiel als pdf-Datei und per E-Mail, übermittelt werden, es sei denn, der/die Arbeitnehmer*in verlangt einen schriftlichen Nachweis über die geänderten Vertragsbedingungen.

Von den Formerleichterungen ausgenommen sind die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, wozu beispielsweise das Personenbeförderungsgewerbe gehört. In diesen Bereichen wird die Beibehaltung der Schriftform von Arbeitsverträgen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen für erforderlich gehalten.

Auch die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf weiterhin der Schriftform. Dies schreibt § 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor. Für eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht (Altersbefristungen), genügt jedoch die Textform.

Aushangpflichten

Nach § 16 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) a. F. war der Arbeitgeber bislang verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes sowie der im Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.

Nach der Neuregelung kann der Arbeitgeber seiner Aushangpflicht künftig auch dadurch nachkommen, dass er die geforderten Informationen über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle Beschäftigten ungehinderten Zugang zu den Informationen haben.

Das gilt auch für Bekanntgabe- und Aushangpflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), wonach Arbeitgeber einen Abdruck des JArbSchG und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde beziehungsweise einen Aushang über Beginn und Ende der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und der Pausen der Jugendlichen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen haben.

Weitere Formerleichterungen

Arbeitnehmer*innen können für ab 1. Mai 2025 geborene Kinder die Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gegenüber dem Arbeitgeber in Textform, zum Beispiel per E-Mail, verlangen.  Gleiches gilt für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit gemäß § 15 Abs. 7 BEEG. Spiegelbildlich kann der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit auch mit einer Begründung in Textform ablehnen.

Auch wer Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz beanspruchen will, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn nur noch in Textform, statt wie bisher schriftlich ankündigen. Gleiches gilt auch für die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Gesetz im beigefügte Link.

Informationen zusammengestellt von Erika Koglin und Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

 

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 28 Nov 2024 14:34:51 +0100
Neue Förderung für Repair-Cafes in Bayern https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30161&cHash=fbdb941e1bc26b95fa2ecffbc5e83496

]]> Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie z.B. Repair-Cafes aufgelegt. Es möchte damit den zunehmenden Verbrauch von Rohstoffen und seine Umweltauswirkungen reduzieren. Gebrauchsgüter und Alltagsgegenstände sollen nicht zu Abfall werden, wenn sie noch repariert werden können. Reparaturinitiativen sind dazu eine wichtige Anlaufstelle vor Ort. Ziel des Förderprogramms ist, ein möglichst flächendeckendes Netz wohnortnaher Reparaturinitiativen dauerhaft zu etablieren. Die Förderung soll dazu beitragen, örtliche Reparaturinitiativen in Bayern zu stärken und Neugründungen zu ermöglichen.

Die Initiativen können bis zu 3.000 Euro pro Jahr beantragen. Anträge können ab sofort eingereicht werden. Der Antrag für das Kalenderjahr 2025 muss bis spätestens 16. Dezember 2024 beim Bayerischen Umweltministerium eingereicht werden.

Welche Ausgaben gefördert werden, weitere Informationen sowie Antragsformulare unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/reparaturinitiativen/index.htm

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Bürgerschaftliches Engagement Tue, 26 Nov 2024 11:33:01 +0100
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Opferschutz als staatliche Aufgabe https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30162&cHash=c815c04607941581b296a66b85b06b95

]]> Immer mehr Frauen in Deutschland sind von Gewalt betroffen. Das geht auch aus dem jüngst voröffentlichen Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor. 938 Mädchen und Frauen wurden im Jahr 2023 Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Fast jeden Tag stirbt also eine Frau durch Gewalt. Alleine in Bayern erleiden nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums beinahe jährlich fast 50000 Mädchen und Frauen Gewalt. Frauen, aber auch ihre Kinder, werden noch immer nicht ausreichend geschützt. Darauf soll der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am kommenden Montag, 25. November, den Fokus richten. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Frauen kann das geplante Bundesgewalthilfegesetz leisten, indem es die Strukturen des Frauengewaltschutzes gesetzlich verankert und absichert.

Mit dem Gewalthilfegesetz will der Bund in die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen gegen Gewalt einsteigen und den Zugang zu Schutz und Beratung in Fällen von häuslicher Gewalt durch einen Rechtsanspruch garantieren. Das Bundesfamilienministerium will das Gesetz in der kommenden Woche ins Kabinett einbringen. „Es ist unerlässlich, dass das Gesetz endlich abgesegnet wird, gerade vor dem Hintergrund eines möglichen Regierungswechsels. Wir können uns keine weitere Verzögerung beim Gewaltschutz der Frauen mehr leisten“, fordert Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, der selbst Träger von Einrichtungen für von Gewalt betroffenen Frauen ist. „Opferschutz muss als staatliche Aufgabe wahrgenommen werden.“

Das Gesetz bietet die Chance, die Finanzierung der Einrichtungen des Gewaltschutzes – Frauenhäuser, Frauen- und Fachberatungsstellen, Fachstellen für Täterarbeit – deutschlandweit gesetzlich vorzuschreiben. Aktuell gibt es in Bayern 389 Frauenhausplätze und 470 Plätze für ihre mitbetroffenen Kinder. Um den Bedarf der Einwohner*innenzahl Bayerns abzudecken, müssten die Plätze jedoch mindestens verdoppelt werden. Fachberatungsstellen und Frauennotrufe gegen Gewalt, die niedrigschwellige Beratung anbieten, gibt es außerhalb der bayerischen Großstädte nur in sehr geringem Umfang, oft besetzt durch knapp bemessene Teilzeitkräfte. Dementsprechend sind die Frauenhäuser und Beratungsstellen in Deutschland am Limit. Viele Einrichtungen müssen Frauen in Not abweisen oder auf Wartelisten setzen, weil die Kapazitäten schlicht nicht ausreichen. Berndl verlangt deshalb: „Das Gewalthilfegesetz muss auch den flächendeckenden Ausbau von Hilfsangeboten sicherstellen – denn der beste Rechtsanspruch nützt nichts, wenn die nötige Infrastruktur fehlt.“

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hatte Deutschland sich verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen zu ergreifen. „Die Realität sieht leider anders aus“, erläutert Berndl. „Gewaltopfer warten oft vergeblich auf dringend benötigte Hilfe. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ist ein zentraler Baustein, um endlich die internationalen Vorgaben einzuhalten und Betroffenen den notwendigen Schutz zu gewährleisten. Wir fordern die Bundesregierung und die Länder auf, gemeinsam einen umfassenden Finanzierungsplan vorzulegen, um die Sicherheit und Unterstützung für Gewaltopfer zu garantieren.“

]]>
Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Thu, 21 Nov 2024 17:26:00 +0100
Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse in Ressortabstimmung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30163&cHash=4ceb67c69d4ff994a51436ae67c2f2b1

]]> Ein Referentenentwurf vom Bundesministerium für Justiz zur Verlängerung der Mietpreisbremse befindet sich in der Ressortabstimmung. Obwohl im Koalitionsvertrag eine Verlängerung bis Ende 2029 vorgesehen war, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lediglich eine Verlängerung der Regelung bis Ende 2028 auf den Weg gebracht. Zudem fehlt aus Paritätischer Sicht die vielfach geforderte Verschärfung der Mietpreisbremse, um weitreichende Ausnahmen und Schlupflöcher wirksam zu beseitigen.

Bislang galt das Gesetz bis 2025, eine Verlängerung ist auch allein deshalb unbedingt nötig, weil die Länder zu ihrer Umsetzung entsprechend Vorlauf benötigen. Grundsätzlich ist die Mietpreisbremse ein Instrument zur Verhinderung exorbitant steigender Wiedervermietungsmieten, die insbesondere in Ballungsgebieten ein massives Problem darstellen.

Die derzeit in Kraft stehende Mietpreisbremse (§ 556 d Abs. 1 BGB) regelt für die nach Rechtsverordnung von den Ländern festgelegten Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Höhe der Miete bei Neu- oder Wiedervermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Vermietende dürfen in diesen Fällen höchstens eine Miete fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal plus 10 Prozent übersteigt. Es gibt aber weitgehende gesetzliche Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Ihre Anwendung betrifft nicht nur ausschließlich ausgewiesene Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, sondern ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen sind neu errichtete Wohnungen oder Häuser (Neubau). Entscheidend ist hierbei, dass der Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung/ Vermietung ab dem 1. Oktober 2014 liegt (§ 556f BGB). Zudem gilt die Mietpreisbremse nicht im Fall einer Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung eines Bestandsgebäudes. In der Praxis gibt es darüber hinaus stark genutzte Möglichkeiten, um die Mietpreisbremse effektiv zu umgehen, wie bei Kurzzeitvermietung oder durch Angebot von möbliertem Wohnraum.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist aus Sicht des Paritätischen wichtig, reicht aber nicht aus, um den drängenden Problemen am Wohnungsmarkt gerecht zu werden und für ausreichend Mieterschutz zu sorgen. Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten. Ihre Ausnahmen und Umgehungen, wie z. B. bei möbliertem Wohnraum oder Kurzeitvermietung, müssen begrenzt werden, um die Mietpreisüberhöhung effektiver zu bekämpfen. Ernüchternd ist zudem, dass die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Mieterschutzregelungen nicht ebenso wie die Mietpreisbremse umgesetzt werden sollen, wie:

  1. die Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten,
  2. die Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der Erstellung von Mietspiegeln,
  3. die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen.

Kontakt Greta Schabram Referentin Sozialforschung, Wohnen und Statistik; Paritätischer Gesamtverband, Berlin

]]>
Mitgliederangelegenheiten Personalwesen Recht Soziale Teilhabe und Armut Thu, 21 Nov 2024 13:33:31 +0100
Einführung der Pflicht zur elektronischen Rechnung: Wichtige Informationen auch für Vereine https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30164&cHash=b38a32140f2a794a14de50c7e7252262

]]> Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die stufenweise eRechnungspflicht zwischen Unternehmern eingeführt.  

Dies bedeutet, dass ein im Inland ansässiger Unternehmer verpflichtet wird, für in Deutschland steuerbare Leistungen, die nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerbefreit sind, eRechnungen auszustellen. Dies bedeutet, dass auch gemeinnützige Vereine unter die eRechnungspflicht fallen können, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen oder verkaufen. In § 14 Abs. 1 UStG wurde die eRechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei der Durchführung von Geschäften des täglichen Lebens wurde für Kleinstbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR festgelegt, dass weiterhin alle Arten von Rechnungen verwendet werden können, § 33 S. 4 UStDV. Die Regelung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Inländische Rechnungsempfänger sind ab 2025 uneingeschränkt zum E-Rechnungsempfang verpflichtet. Für Rechnungsaussteller gelten Übergangsregelungen, so dass viele Rechnungsaussteller erst ab 2027 verpflichtet sein werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Hinweise des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 16.08.2024.

Das Bundesfinanzministerium hat nunmehr mit Datum vom 15.10.2024 ein ausführliches BMF-Schreiben veröffentlicht, mit dem offene Fragen in der Umsetzung geklärt werden sollen. Wir empfehlen dringend, sich mit der Umsetzung zu beschäftigen, da für den Empfang von E-Rechnungen keine Übergangsfrist vorgesehen ist.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BMF-Schreiben (s.beide Links)

Information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 21 Nov 2024 13:19:34 +0100
50 Vorschläge des Paritätischen für die Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=21&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30165&cHash=c98ac6a7fefdff591b46f542d2ecfa39

]]> Nach dem Aus der Ampelregierung müssen die Parteien in deutlich kürzerer Zeit ihre Wahlprogramme für die Bundestagswahlen 2025 erarbeiten und verabschieden. Passend dazu hat der Paritätische Gesamtverband e.V. zu Beginn dieser Woche 50 Vorschläge, die aus Paritätischer Sicht ein gutes Wahlprogramm gehören, an die demokratischen Parteien im Bundestag versandt.

Die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die gesamte Breite des Paritätischen Einsatzgebietes von sozial-ökologischer Transformation und Steuergerechtigkeit, über Gesundheit, Pflege, Inklusion, Schutz vor Armut und Soziale Arbeit in allen Lebensbereichen sowie Geschlechtergerechtigkeit bis hin zum Einsatz für Schutzsuchende und den Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft. Die Probleme, die wir dabei ansprechen, und die Lösungen, die wir vorschlagen, sind nicht im stillen Kämmerchen entstanden, vielmehr spiegeln sie die praktischen Erfahrungen unserer vielzähligen Mitglieder in der Fläche wider. Sie basieren also auf der breiten Erfahrung paritätischer sozialer Praxis. Diese Vorschläge setzen sich dabei auch mit der akuten Gefährdung der Demokratie auseinander.

Wohlfahrtspflege als Bollwerk der Demokratie

In Zeiten vielfältiger Krisen herrscht schließlich eine Verunsicherung, die das Ansehen der Demokratie gefährdet. Soziale Unsicherheit und der Eindruck nicht funktionierender öffentlicher Infrastruktur verschärfen die Demokratiefeindlichkeit und untergraben den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Infolgedessen wächst gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Angst vor Abstieg und Armut reicht bis weit in die Mittelschichten hinein. Das Gebot der Stunde lautet also alles zu tun, was soziale Sicherheit und das Funktionieren der öffentlichen Infrastruktur stärkt und alles zu unterlassen, was sie schwächt.

Soziale Sicherheit setzt sich dabei aus drei Dimensionen zusammen. Erstens sind die monetären Sozialleistungen zu nennen, die unverzichtbar sind für die Freiheit von Armut und für Teilhabe an der Gesellschaft. Gemeinnützige soziale Dienste und Einrichtungen stellen zweitens sicher, dass Menschen in den verschiedenen Lebenslagen Unterstützung erfahren. Sei es in Form von sozialem Ausgleich in den Kindertagesstätten oder Assistenz, die Menschen mit Behinderungen Teilhabe ermöglicht oder Pflege, die ein würdevolles Leben auch im Fall von Pflegebedürftigkeit ermöglicht. Drittens gehören zur sozialen Infrastruktur Orte der Begegnung und Beratung, die für alle unabhängig vom Geldbeutel zugänglich sind. 

Wohlfahrtsverbände wie der Paritätische Gesamtverband e. V. setzen sich sozial-anwaltschaftlich für bedarfsgerechte soziale Leistungen ein. Ihre sozialen Einrichtungen, Dienste und Begegnungsorte leisten viel für den sozialen Zusammenhalt und die soziale Sicherheit in der Gesellschaft. Sie wirken damit auch als Bollwerk der Demokratie. Ihre Arbeitsfähigkeit ist sicherzustellen. Projektförderung kann helfen, neue Ideen auszuprobieren. Aber soziale Arbeit erfordert Vertrauen, Beharrlichkeit und Verlässlichkeit. Und dies ist nicht allein durch befristete Projektmittel zu finanzieren. 

Der Paritätische will gemeinnützige soziale Dienste gestärkt wissen. Er tritt deshalb für einen gesetzlichen Vorrang gemeinnütziger Anbieter von Sozialleistungen ein.

Die 50 Vorschläge für eine bessere Gesellschaft finden Sie hier: Anregungen für Wahlprogramme

Kontakt

Katja Kipping
Geschäftsführerin, Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik

sozialpolitik@paritaet.org

@katjakipping

030 24636-303

]]>
Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Ältere Menschen Arbeit und Beschäftigung Bildung Familie Thu, 21 Nov 2024 09:42:51 +0100
Neues Magazin des Gesamtverbands: Praktisch - Nützlich - Paritätisch https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30166&cHash=5441fc5d93edf77c698be2863a0cac87

]]> Es gibt viele gute Gründe für den Paritätischen. Wir unterstützen unsere Mitglieder, wo es nur geht. Ob in Rechtsfragen, bei der Beschaffung von Geldern für Ihre Arbeit oder mit attraktiven Rabatten für Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Wer beim Paritätischen Mitglied ist, bekommt was! Daneben bieten wir als Verband eine Gemeinschaft, die auf gemeinsamen Werten von Offenheit, Vielfalt und Toleranz basiert, die in Zeiten des weltweiten Rechtsrucks immer wichtiger werden.

Klar ist: Wer beim Paritätischen Mitglied wird, entscheidet sich bewusst dazu. Und gerade weil durch ein allgemeines Spardiktat in den Landes- und Bundeshaushalten unsere Arbeit akut gefährdet wird und von Rechts oftmals in Frage gestellt wird, müssen wir immer wieder darauf hinweisen, wie wertvoll diese ist, Nicht zum Selbstzweck, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Daher zeigen wir in diesem Magazin auf, was wir für unsere Mitglieder jeden Tag und mit vollem Einsatz leisten. Aber wir fragen natürlich auch nach, was unsere Mitglieder leisten und warum sie bei uns sind.

]]>
Mitgliederangelegenheiten Tue, 19 Nov 2024 10:18:52 +0100
„Worauf warten wir noch?“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=19&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30167&cHash=deacc2ec1ef93357a8292e222149a604

]]> Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft seit heute früh in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz. Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!

Das ungewöhnliche Gemeinschaftsvideo ging am heutigen Dienstagvormittag auf allen relevanten Social-Media-Kanälen gleichzeitig online. Anlass war die Präsentation des Lagebildes "Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" durch das Bundeskriminalamt im Beisein der Bundesinnenministerin und der Frauenministerin in der Bundespressekonferenz. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren stets angestiegen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt worden.

Jetzt gibt es 22 Personen (12 Männer, 10 Frauen) aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, die gemeinsam ein Gewalthilfegesetz fordern. Initiator ist Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband ist der größte Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in Deutschland. Gesicht zeigen außerdem Top-Manager*innen aus unterschiedlichsten Unternehmen. Das Spektrum reicht vom FC Bayern München über die Deutsche-Bank-Tocher DWS bis zu IKEA. Außerdem beteiligen sich Prominente aus Film und Fernsehen, darunter Ursula Karven, Marc-Uwe Kling, Uwe Ochenknecht und Natalia Wörner.

Das Video kann ab sofort hier angesehen werden!

Hintergrund
In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die bestehenden Einrichtungen sind oft überlastet, mit langen Wartezeiten und unzureichenden Kapazitäten. Trotz bestehender Schutzstrukturen gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken im Hilfesystem. Nur ein Bundesgesetz kann diese Lücken schließen. Es muss die bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems bundeseinheitlich regeln und mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt verbinden.

Bis Ende 2025 muss ein solches Gesetz auf den Weg gebracht sein. Denn Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Im Herbst 2022 hatte die vom Europarat beauftragte Expertenkommission GREVIO festgestellt, dass Deutschland der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. Die Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern.

Beteiligte Personen in der Reihenfolge ihres Auftretens im Video:

  • Ursula Karven, Schauspielerin
  • Eva Mattes, Schauspielerin
  • Ingo Abel, Schauspieler
  • Esra Karakaya, CEO und Gründerin von KARAKAYA TALKS
  • Sandra Stibale, Deputy Country Retail Manager IKEA Deutschland
  • Julia Monro, Autorin und Aktivistin für trans* Rechte und Selbstbestim-mung
  • Dr. Michael Diederich, Finanzvorstand und stellv. Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG
  • Mercy Dorcas Otieno, Schauspielerin
  • Marc-Uwe Kling, Liedermacher, Kleinkünstler, Regisseur und Autor
  • Uwe Ochsenknecht, Schauspieler
  • Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf
  • Dr. Stefan Hoops, Vorsitzender der Geschäftsführung der DWS KGaA
  • Benito Bause, Schauspieler und Sänger
  • Luis Hanemann, Digitalunternehmer und Impact Investor
  • Kenza Ait Si Abbou Lyadini, Vorstand Fiege AG
  • Dr. Rainer Esser, Geschäftsführer ZEIT-Verlagsgruppe
  • Marek Erhardt, Schauspieler
  • Scumeck Sabottka, Geschäftsführer der Berliner Konzertagentur MCT
  • Bernhard Fischer-Appelt, Gründer und Inhaber der Agenturgruppe Fi-scher-Appelt
  • Natalia Wörner, Schauspielerin
  • Janina Kugel, Multiaufsichtsrätin und Senior Advisor
  • Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband

Kontakt
Claudia Cornelsen
Pressesprecherin

pr@paritaet.org

030 24636-305

]]>
Presse Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Frauen und Mädchen Tue, 19 Nov 2024 10:12:05 +0100
Jetzt noch online am Bayerischen Aktionsplan QUEER beteiligen! https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=15&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30168&cHash=88911f91a122b39a585e1dcdd44981aa

]]> Das Beteiligungsverfahren für den Bayerischen Aktionsplan QUEER wird mit dem Ziel umgesetzt, Maßnahmen zu formulieren, welche die Lebenssituation von LSBTIQA+-Menschen in Bayern nachhaltig verbessern.

Es haben sich bereits in den vergangenen Monaten verschiedenste Akteur*innen über unterschiedliche Formate beteiligt und ihre Ideen formuliert. Diese können jetzt bis Ende November online weiterentwickelt werden. Hierbei handelt es sich um die letzte Möglichkeit an potenziellen Maßnahmen für einen Bayerischen Aktionsplan QUEER mitzuwirken, bevor die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens an das Bayerische Sozialministerium übergeben werden. Das StMAS wird dann im kommenden Jahr maßgeblich mit Hilfe dieser Ergebnisse einen Entwurf für einen Aktionsplan ausarbeiten.

Hier kommen Sie zur Beteiligung: https://aktionsplan-queer.bayern/  

Sie können uns aktiv unterstützen, indem Sie Kommentare einbringen sowie den Aufruf innerhalb Ihrer Organisationen, Ihrem Freund*innenkreis, ihrer ehrenamtlichen Struktur, etc verbreiten, um so möglichst viele Interessierte für die finale Chance zur Beteiligung erreichen. 

Quelle: Bayerischer Jugendring (BJR) / Projekt für das Beteiligungsverfahren zum „Bayerischen Aktionsplan QUEER“

]]>
Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Queer Fri, 15 Nov 2024 14:19:15 +0100
Hob-Preis der Playmobil-Stiftung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=14&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30170&cHash=f4e27f0ac63b3ace29dec84bec15ae49

]]> Der Hob-Preis der Stiftung Kinderförderung von Playmobil ist mit insgesamt 250.000 Euro dotiert. Er wird an Schulklassen der Stufen 1 bis 4 vergeben und unterstützt Projekte für ein positives Schulklima.  

Bewerben können sich die Klassen 1 bis 4 von Förder- und Regelschulen, die Projekte zur Stärkung sozialer Kompetenzen umsetzen.

Empathie, Wertschätzung, gegenseitiger Respekt - gefördert werden Maßnahmen, die das soziale Miteinander und Inklusion an Schulen stärken. Von Interesse ist auch, wie diese Konzepte an andere Schulen weitergegeben werden können, um eine Breitenwirkung zu erzielen.

Die Stiftung vergibt zwei Hauptpreise zu je 25.000 Euro und 20 Anerkennungspreise zu je 10.000 Euro.

Es werden folgende Qualitätskriterien herangezogen:

  • Lebendigkeit und Kreativität des Konzeptes
  • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
  • Einbindung in den Schulalltag
  • Weitergabe des Konzeptes

Bewerbungen können bis 15. Dezember 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen und Bewerbung unter:

https://www.kinderstiftung-playmobil.de/hob-preis

Quelle: Stiftung Kinderförderung von Playmobil

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bildung Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Thu, 14 Nov 2024 17:26:03 +0100
Mitgliederbereich: Wartungsarbeiten vom 11. November bis 11. Dezember https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30094&cHash=cd1c93541816fe7469449a8652f23c49

]]> Im Mitgliederbereich auf der Webseite des Paritätischen in Bayern finden vom 11. November bis 11. Dezember 2024 umfangreiche Wartungsarbeiten statt.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum weder eine Registrierung für noch ein Login in den Mitgliederbereich möglich ist. Deshalb können auch keine Stellenanzeigen, Veranstaltungen und Fortbildungen über den Mitgliederbereich eingestellt, bearbeitet oder gelöscht werden.

Wir bitten um Beachtung und danken vorab für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen und weitere Informationen können Sie sich gerne an das Team der Öffentlichkeitsarbeit über die E-Mail mitgliederbereich@paritaet-bayern.de wenden.

]]>
Mitgliederangelegenheiten Fri, 08 Nov 2024 15:24:00 +0100
Statement zum Ampel-Aus https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30093&cHash=317cae5153ed43788f915d583fb1826a

]]> Das Ampel-Aus bietet die Chance, dass die Politik die Lösung der wichtigen, aber bislang durch parteipolitische Streitereien blockierten Zukunftsaufgaben in Angriff nimmt wie die Sicherung der Renten, die Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut oder die sozial-ökologische Klimawende.

Die demokratischen Parteien sind gefordert, schnellstmöglich den Bundeshaushalt 2025 zu verabschieden und damit den unsicheren, wirtschaftlichen Schwebezustand zu beenden. Denn mit einem nicht verabschiedeten Haushalt wissen die Träger der bundesgeförderten sozialen Einrichtungen und Dienste nicht, wie es finanziell im kommenden Jahr für sie weitergeht. Freiwilligendienste und Projekte wie die der Demokratieförderung oder der Jugend- und Migrationsberatung sind betroffen und gefährdet. Und wir wissen: Wenn ein Angebot einmal abgebaut oder reduziert wurde, kommt es nicht mehr wieder.

Wenn notwendige soziale Unterstützung und Beratungsangebote wegbrechen, sehen sich Menschen alleingelassen. Zudem erschüttert soziale Unsicherheit Vertrauen in staatliches Handeln und letztlich in unsere Demokratie. Nur ein Sozialstaat mit armutsvermeidenden sozialen Sicherungssystemen und einem verlässlichen Angebot sozialer Einrichtungen garantiert eine funktionierende Demokratie.

]]>
Presse Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Freiwilligendienste Ältere Menschen Kinder und Jugend Klimaschutz Migration und Flucht Fri, 08 Nov 2024 12:41:48 +0100
Bundestagsmitglied Bernd Rützel besucht den Jugendmigrationsdienst (JMD) Aschaffenburg-Miltenberg https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30092&cHash=2d8a007682da9a88be816aa0cc7446df

]]> ]]> Die Mitarbeitenden des JMD Aschaffenburg freuten sich am 29.10. über den Besuch des Bundestagsabgeordneten der SPD für den Wahlkreis Main-Spessart- Miltenberg, Bernd Rützel. Er brachte neben seinem Mitarbeiter Florian Sauer die Vorsitzenden des Stadtverbandes der SPD, Sophie Peter und Manuel Michniok sowie den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kreistag Aschaffenburg, Wolfgang Jehn, mit.

Der JMD ist ein bundesgefördertes Angebot der Integration von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Deshalb ist es den Mitarbeiter*innen des JMD ein beständiges Anliegen, die Bundespolitiker*innen über die Arbeit vor Ort in ihren Wahlkreisen und somit auch die Verwendung von Haushaltsmitteln zu informieren.

Neben Informationen über Aufbau und Strukturen der bundesweiten JMD vermittelten die Kolleg*innen viele praktische Beispiele über die Integrationserfolge des JMD Aschaffenburg- Miltenberg. Es wurden aber auch die gesamtgesellschaftlichen Stolpersteine auf dem Weg zu gelingenden Integrationsbiographien benannt. Bernd Rützel und seine Begleiter*innen stellten immer wieder interessierte Nachfragen, sodass ein reger Austausch zustande kam.

Das JMD- Team machte deutlich, dass durch ausreichende finanzielle Förderung in die Integration junger Menschen investiert werden muss, um den Elan der Jugendlichen in erfolgreiche Biographien umsetzen zu können und um gesellschaftliche Spannungen zu vermeiden. Der Bundestagsabgeordnete sagte zu, sich in den anstehenden Haushaltsberatungen für eine auskömmliche Finanzierung der Beratungsangebote einzusetzen.

]]>
Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Fri, 08 Nov 2024 12:15:19 +0100
Kostenloser Online-Kurs der TH Nürnberg "KI und Soziale Arbeit" https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30090&cHash=b82a415739c08e42f178f06257aa8e3b

]]> ]]> Weiterbildungsangebot: Kostenloser Online Kurs der TH Nürnberg für Sozialarbeiter*innen:

„KI und Soziale Arbeit“ https://open.vhb.org/blocks/ildmetaselect/detailpage.php?id=236

Im Kurs wird fachliches Verständnis von KI vermittelt, das in die Lage versetzt, verschiedene KI-Anwendungen inhaltlich und ethisch zu reflektieren.

Durch Übungen und Materialien, die für Ihre eigene berufliche Praxis relevant sind, kann die Kompetenz erworben werden, im eigenen beruflichen Alltag KI-Anwendungen technisch zu verstehen und auf der Basis pragmatischer ethischer Modelle umfassend zu bewerten.

]]>
Region Mittelfranken Digitalisierung Fri, 08 Nov 2024 10:18:10 +0100
JMD-Aktionstag in Würzburg https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29868&cHash=488a657d03221d06b67ff921550be7a0

]]> ]]> Der Paritätische in Unterfranken hatte im Herbst 2024 im Zuge der bundesweiten Aktionswoche der Jugendmigrationsdienste (JMD) die Parlamentarische Staatssekretärin des BMFSFJ und Mitglied des Bundestages Ekin Deligöz, den Landtagsabgeordneten Patrick Friedl zusammen mit weiteren Vertreter*innen der Grünen zu Gast. In einer Gesprächsrunde mit Mitarbeitenden des JMD sowie Geschäftsführerin Kathrin Speck und dem Paritätischen Landesfachreferenten für Migration Andreas Selig wurde der steigende Bedarf erörtert.

Ziel war es, den Gästen Einblicke in die Arbeit zu geben und sich für eine bessere Finanzierung in den kommenden Jahren einzusetzen. Die Zahl der Ratsuchenden ist seit 2023 mit mehr als 130.000 Ratsuchenden im Bundesgebiet Deutschland so hoch wie nie zuvor gewesen. Auch vor Ort ist der Bedarf an Beratung kontinuierlich gestiegen. Steigende Personal- und Sachkosten und die hohe Inflation machen es sehr schwer, den Status quo bei der Beratung zu erhalten und Gruppenangebote wie zum Beispiel Kursen zum Sprach- und Kommunikationstraining an Schulen wie der Mönchbergschule aufrecht zu erhalten.

Neben verschiedenen Projekten und Angeboten berät und unterstützt der Jugendmigrationsdienst in den Landkreisen Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart junge Menschen mit Migrationshintergrund. Die Ratsuchenden werden dabei in Krisenzeiten und bei der Lebensbewältigung beispielsweise dem Finden einer geeigneten Schule, einer Ausbildung, eines Studienplatzes, bei Aufenthaltsfragen oder Integration in die Gesellschaft begleitet. Die JMD unterstützen junge Menschen in ihren Lebenswelten mit einem breiten Angebot in Form von Fachkenntnissen, einem großen Netzwerk und vielen Erfahrungen. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur sozialen Teilhabe junger Erwachsener, zur Gewinnung von Fachkräften und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Auch das an den JMD angeschlossene Projekt der Respekt Coaches in Schweinfurt wurde vorgestellt. Das Projekt bietet Gruppenangebote an Schulen an, um das Demokratieverständnis und Selbstbewusstsein der Schüler*innen zu fördern und sie somit zu befähigen, Extremismus präventiv entgegenzutreten.

Es wurde deutlich gemacht, dass in einer Zeit, in der einerseits in vielen Bereichen Arbeitskräfte und Auszubildende gesucht werden, in der andererseits Ressentiments und die Spaltung der Gesellschaft zunehmen, die Jugendmigrationsdienste und das Präventionsprogramm Respekt Coaches gestärkt werden müssen.

]]>
Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Fri, 08 Nov 2024 09:06:00 +0100
Geschichtsquiz https://parbay.zone35.net/der-paritaetische/wir-werden-100/geschichtsquiz

]]> ]]>
Themen Pari100 Thu, 07 Nov 2024 17:19:25 +0100
Dokumentation des pro familia Webinars „Zur Versorgung von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen im Kontext von Schwangerschaft“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30085&cHash=d2b44a840fbbbdf017f79b02ed9c8776

]]> In der untenstehenden Dokumentation des dreistündigen Webinars sind die Inhalte der drei Inputs sowie der Diskussion aufgearbeitet. Die drei Referierenden Ulrike Haase, Hannelore Sonnleitner-Doll und Anke Rohde haben über die gynäkologische und geburtshilfliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen gesprochen. Dabei sind Barrieren und Forderungen für eine bessere Versorgung sichtbar geworden. Ebenso gab es viele Tipps für Fachkräfte wie sie ihre Berufspraxis barrierefreier gestalten können.

Zum Projekt:

Der Zugang zu angemessener gesundheitlicher Versorgung für Schwangere und Gebärende ist ein Menschenrecht und hat direkte Auswirkungen auf die Lebensqualität von gebärenden Personen sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe. Das deutsche Gesundheitssystem ist von einem stetigen Personalmangel, Hierarchiestrukturen und einer enormen Arbeitsbelastung der Fachkräfte geprägt. Immer wieder berichten Fachkräfte und Personen, die eine Geburt erlebt haben, von mangelnder Versorgung, Gewalterfahrungen und Diskriminierung in der Schwangerenversorgung oder unter der Geburt. Besonders betroffen sind marginalisierte und minorisierte Personen, wie beispielsweise Black, Indigenous, People of Colour (BIPoC), trans*, inter* und andere queere Personen, Menschen, die in Armut leben, und Menschen mit Sprachbarrieren, Beeinträchtigungen oder Erkrankungen.

Das Projekt „Selbstbestimmung und Vielfalt in der Geburtshilfe“ des pro familia Bundesverbands, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, möchte dem entgegenwirken. Verschiedene Veranstaltungen sollen Fachkräften der Schwangerenversorgung, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung sowie jungen Engagierten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) die Möglichkeit bieten, sich entsprechend einer reproduktiven Gerechtigkeit zu informieren. Das Projekt zielt darauf, vielfältige Bedarfe sichtbar zu machen und eine Debatte anzustoßen, um Fachkräfte zu sensibilisieren, so dass Gebärenden trotz struktureller Herausforderungen mehr Selbstbestimmung unter der Geburt ermöglicht, Gewalt im Geburtsumfeld reduziert und der Weg zu einer menschenrechtskonformen Geburtshilfe geebnet wird.

Projektlaufzeit: 01.03.2023 - 31.12.2024

Alle Veranstaltungen des Projekts werden dokumentiert, so dass Fachkräfte rund um die Geburt langfristig auf die Inhalte, Perspektiven und Anregungen der Expert*innen zugreifen können.

]]>
Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Familie Frauen und Mädchen Gesundheit Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Menschen mit Behinderungen Menschen mit psychischen Erkrankungen Thu, 07 Nov 2024 15:02:00 +0100
Inklusionspreis des Bezirks Unterfranken für den Verein Würzburg KUlturS https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30081&cHash=f0ad8f08fe4f4e9bffbe42f7b83e5af9

]]> ]]> Unsere gerade erst neu aufgenommene Mitgliedsorganisation Würzburg KUlturS e.V. wurde für ihr Projekt „Inklusive Akademie“ mit dem Inklusionspreis des Bezirks Unterfranken ausgezeichnet. Die Inklusive Akademie veranstaltet Workshops und Kurse im Bereich Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung, Kinder mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund und Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Dadurch soll die Auseinandersetzung mit der eigenen Kreativität ermöglicht und künstlerische Fähigkeiten gefördert werden.

Viele tolle Ideen wurden hier schon umgesetzt: Theater-Workshops, die Gestaltung von Graffitiwänden, Tanz- und Musikprojekte, Bildhauerei und vieles mehr. Häufig finden diese Workshops in Kooperation mit unterschiedlichen Schulen statt. Nachdem das Projekt anfangs nur auf Würzburg beschränkt war, konnte es mittlerweile auch auf Schweinfurt ausgeweitet werden.

Wir gratulieren ganz herzlich!

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Region Unterfranken Familie Inklusion Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Thu, 07 Nov 2024 14:11:05 +0100
Bundesteilhabepreis 2025 für digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30084&cHash=6df36ca0343dd62160dc9496f5cae932

]]> Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lobt in diesem Jahr zum sechsten Mal den mit insgesamt 17.500 Euro dotierten Bundesteilhabepreis aus. Mit dem Preis werden die drei besten Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte zu einem jährlich wechselnden Schwerpunktthema ausgezeichnet. Das diesjährige Thema lautet "Digitalisierung inklusiv – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit".

Als barrierefreie Lösungen kommen Apps, Tools oder andere Informations- und Kommunikationstechnologien infrage. Auch innovative Umsetzungen von angemessenen digitalen Vorkehrungen in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz können als Projekt eingereicht werden.

Bewerben können sich alle, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber*innen, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Regionen und Kommunen.

Bewerbungen sind bis zum 20. Dezember 2024 möglich.

Weitere Informationen und Bewerbung unter:

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Home/home_node.html

Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Digitalisierung Thu, 07 Nov 2024 09:06:00 +0100
Kampagne "Stoppt Gewalt gegen Frauen - JETZT! Die Ampel darf ihr Versprechen nicht brechen" des Deutschen Frauenrats https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30086&cHash=866357de7e963ca443e41719fc64af34

]]> Der Paritätische Gesamtverband fordert das Gewalthilfegesetz und unterstützt die Kampagne „Stoppt Gewalt gegen Frauen – JETZT! Die Ampel darf ihr Versprechen nicht brechen“. Die Petition des Deutschen Frauenrats kann über untenstehenden Link unterstützt werden.

Unterzeichnet haben die Petition bereits zahlreiche Fachverbände darunter z.B.: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Katja Grieger und Katharina Göpner (Co-Geschäftsführung) wie auch Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Wir freuen uns, wenn Sie die Kampagne unterstützen sowie die Informationen an Ihre Netzwerke und Interessierten weiterleiten.

Quelle: Bayerischer Landesfrauenrat

]]>
Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Frauen und Mädchen Tue, 05 Nov 2024 15:56:00 +0100
#ZamGehtWas: Jahrhundertfeier https://parbay.zone35.net/der-paritaetische/wir-werden-100/jahrhundertfeier

]]> ]]>
Themen Pari100 Tue, 05 Nov 2024 13:16:24 +0100
Bürgergeld: Paritätischer fürchtet Verschärfungen des Hartz IV-Strafsystems https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/11?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30046&cHash=44506f8b71d2eac5087ab93cedcbfd39

]]> Die von der Bundesregierung geplante Reform des Bürgergeldes im Rahmen des sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetzes“ stößt beim Paritätischen Gesamtverband auf scharfe Kritik. Der Wohlfahrtsverband kritisiert besonders die geplanten Verschärfungen und Sanktionsmöglichkeiten im Gesetzesentwurf. 

„Mit den geplanten massive Kürzungen der Beschäftigungsförderung und einer drastischen Verschärfung des Melde- und Sanktionssystems betreibt die Bundesregierung eine Rückabwicklung des Bürgergeldes. Das ist sozial- und beschäftigungspolitisch falsch”, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Bundesregierung plant, bereits einfache Terminversäumnisse scharf zu sanktionieren. Sogenannte Meldeversäumnisse sollen mit einer dreimonatigen, dreißigprozentigen Kürzung des Existenzminimums bestraft werden. Der Paritätische kritisiert auch, dass die sogenannte Karenzzeit, in denen neu auf Bürgergeld angewiesene Menschen keine Angst vor dem Verlust kleinerer Ersparnisse haben müssen, auf ein halbes Jahr verkürzt werden soll: “Die Karenzzeiten sind ein unbürokratisches Erfolgsmodell, von dem etwa Familien und Selbstständige mit kurzfristigen Auftragseinbrüchen profitieren. Sie zu verkürzen, erzeugt Angst und schafft unnötige, neue Bürokratie”, so Dr. Joachim Rock anlässlich der heutigen Ausschussanhörung zum geplanten Gesetz im Deutschen Bundestag.  

Die geplanten Maßnahmen weisen nach Überzeugung des Paritätischen in die falsche Richtung: „Alle angekündigten Maßnahmen schaffen nicht einen qualifizierten Arbeitsplatz mehr, schüren aber weiterhin Vorurteile gegen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld“, so Dr. Rock. Nach den eigenen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nur wenige 1000 Fälle, in denen aus verschiedenen Gründen konkrete Jobangebote nicht angenommen wurden, bekannt. Bei 5,4 Millionen Bürgergeldbeziehenden fallen diese kaum ins Gewicht.

Die Realität sehe ganz anders aus, so der Hauptgeschäftsführer. „Wer Bürgergeld bezieht, ist vielleicht arbeits- aber häufig nicht beschäftigungslos. Hunderttausende Menschen sind sogenannte ‚Aufstocker‘, deren Gehalt zum Leben nicht reicht. Viele sind auch in einer privaten Pflegesituation und ebenfalls viele sind erkrankt und können nicht arbeiten“, so Rock. Hier bräuchte es Maßnahmen, um die Menschen in gute Arbeit zu führen, aber kein neues Strafsystem. „Und jemanden unter das Existenzminimum zu drücken, weil er oder sie mal einen Termin bei der Arbeitsagentur verpasst, ist zutiefst unsozial“, kritisiert Rock. 

Dr. Joachim Rock wird heute als Sachverständiger in einer Anhörung zum Gesetzesentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag sprechen. Eine ausführliche Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands finden Sie unter folgendem Link.

]]>
Presse Soziale Teilhabe und Armut Mon, 04 Nov 2024 14:42:43 +0100
Mitgliederbereich: Wartungsarbeiten vom 11. November bis 11. Dezember https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30021&cHash=69432e5909c0f80c940569bd65704c2a

]]> Im Mitgliederbereich auf der Webseite des Paritätischen in Bayern finden vom 11. November bis 11. Dezember 2024 umfangreiche Wartungsarbeiten statt.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum weder eine Registrierung für noch ein Login in den Mitgliederbereich möglich ist. Deshalb können auch keine Stellenanzeigen, Veranstaltungen und Fortbildungen über den Mitgliederbereich eingestellt, bearbeitet oder gelöscht werden.

Wir bitten um Beachtung und danken vorab für Ihr Verständnis.

Für Rückfragen und weitere Informationen können Sie sich gerne an das Team der Öffentlichkeitsarbeit über die E-Mail mitgliederbereich@paritaet-bayern.de wenden.

]]>
Mitgliederangelegenheiten Fri, 25 Oct 2024 15:24:20 +0200
„Eine stabile Demokratie braucht eine verlässliche soziale Infrastruktur“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30020&cHash=975b37411c58c9784c97fcad41da80f3

]]> #ZamGehtWas – gemeinsam für ein gutes Leben: Unter diesem Motto hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bayern am Donnerstag seinen 100. Geburtstag in der Allerheiligen-Hofkirche in München mit vielen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und seinen Mitgliedsorganisationen gefeiert. Bei der Veranstaltung wurde einmal mehr deutlich: Die soziale Arbeit ist als Säule des gesellschaftlichen Zusammenhalts wichtig wie nie.

Die soziale Lage der Menschen verbessern: Das war der sozialpolitische Anspruch von Luise Kiesselbach bereits vor 100 Jahren, neben der individuellen Hilfe für die Menschen. Die bekannte Frauen- und Sozialpolitikerin hat den Verband 1924 gegründet. Die Idee der Parität, die Gleichwertigkeit aller Menschen, war von Anfang an handlungsleitend für den Verband und ist es bis heute. Darauf wies Margit Berndl, Vorständin des Paritätischen in Bayern, bei ihrer Begrüßung hin und betonte die Bedeutung der sozialen Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie: „Die sozialen Einrichtungen sind es, die Menschen in unterschiedlichen, oft sehr schwierigen Lebenssituationen begleiten und unterstützen. Sie sind es, die den Menschen Halt geben und damit Vertrauen in Staat und Demokratie schaffen – weil Menschen eben nicht alleine gelassen werden, Eine verlässliche soziale Infrastruktur ist immer auch eine Investition in eine stabile Demokratie.“

Sozialministerin Ulrike Scharf überbrachte die Glückwünsche der Bayerischen Staatsregierung und würdigte die Rolle des Paritätischen für die soziale Landschaft im Freistaat: „Der Paritätische ist seit 100 Jahren Stabilitätsanker für das Miteinander und unser Wertegerüst in Bayern. Das Gemeinwohl steht immer im Vordergrund. Wer sich wie der Paritätische für andere einsetzt, stärkt nicht nur den Zusammenhalt, sondern auch unsere Demokratie. Für mich als Bayerische Sozialministerin ist der enge Schulterschluss mit Ihnen wichtig. Sie sind ein verlässlicher Partner und treuer Verbündeter im Einsatz für unsere Heimat. Zu Ihrem großen Jubiläum gratuliere ich Ihnen ganz herzlich.“

Auch Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, hob in seiner Festrede hervor, dass „in einer Zeit wachsender Disparitäten das soziale und gemeinnützige Engagement des Paritätischen Bayern wegweisend“ sei. „An den Interessen der Menschen ausgerichtete Dienstleistungen, innovative politische Konzepte und der Einsatz für Menschen, die der Unterstützung bedürfen, zeichnen ihn aus.“ Der Paritätische Bayern arbeitete so für Vielfalt und Inklusion, für Demokratie und Zusammenhalt. „Sein Auftrag ist nach 100 Jahren aktuell wie lange nicht.“

Das kulturelle Rahmenprogramm der Jahrhundertfeier wurde aus dem Kreis der Mitglieder des Paritätischen gestaltet. Begleitet werden die Jubiläums-Feierlichkeiten von einer Mitmach-Aktion, ebenfalls unter dem Motto #ZamGehtWas: Gemeinsam mit Mitarbeiter*innen, Einrichtungen und Diensten sowie Mitgliedsorganisationen will der Paritätische in Bayern im Jubiläumsjahr nicht nur feiern, sondern auch den Wert sozialer Arbeit die Gesellschaft sichtbar machen.

Anlässlich seines Jubiläums hat der Verband außerdem einen Blick in seine Geschichte geworfen: Über ein Jahr lang hat die Agentur Neumann & Kamp Historische Projekte im Auftrag des Verbands dessen Geschichte von externen Historiker*innen erforscht. Sie haben Archive aufgesucht, historische Dokumente und Fachliteratur gesichtet und mit vielen Zeitzeug*innen gesprochen. Entstanden ist ein Geschichts-Wiki des Paritätischen in Bayern mit historischen Meilensteinen, Informationen rund um die Themen, die der Paritätische in 100 Jahren bewegt hat, sowie Portraits von Menschen aus der Verbandsgeschichte.

Der Paritätische in Bayern prägt seit einem Jahrhundert maßgeblich die soziale Landschaft in Bayern mit. Dem Verband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen mit 71.000 Beschäftigten angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Sie einen die Werte Toleranz, Offenheit und Vielfalt. Der Paritätische in Bayern ist selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Wir werden 100!
Geschichts-Wiki

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu einem Interview mit Margit Berndl, Vorständin Verbands- und Sozialpolitik, zu folgenden Themen:

  • Gesellschaft unter Druck: Warum eine bröckelnde soziale Infrastruktur die Demokratie nachhaltig gefährdet
  • Knappe Ressourcen und Fachkräftemangel: Was braucht die soziale Infrastruktur, um auch in der Zukunft zu funktionieren?
  • Freie Wohlfahrtspflege in Bayern: Die Rolle des Paritätischen bei der der Gestaltung der gesellschaftlichen Transformation
  • Der Beitrag des Paritätischen zur sozialen Infrastruktur/Daseinsvorsorge im Freistaat

Ansprechpartnerin
Gabriele Dorby
Leitung Kommunikation
Gabriele.Dorby@paritaet-bayern.de
Telefon: 089 | 30611-245 / Mobil: 0176 | 10024168
https://www.paritaet-bayern.de/der-paritaetische/wir-werden-100

]]>
Presse Aus dem Landesverband Der Paritätische Pari100 Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 25 Oct 2024 14:32:12 +0200
Engagementstiftung bietet Online-Trainings für Video-Inhalte an https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30010&cHash=862096cd75f48ad1ad9b7ecfe65f5b3e

]]> Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet in Kooperation mit YouTube kostenlose Fortbildungen zum Erstellen und Veröffentlichen von Online-Videos an.

Videos auf Plattformen wie YouTube können dabei unterstützen, Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit für das eigene Engagement zu bekommen. Auch potentielle Ehrenamtliche können so erreicht werden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/dsee-meets-youtube-online-trainings-fuer-engagierte/?utm_source=phineo-nl&utm_medium=email&utm_campaign=mailing-192024#toggle-id-6

 

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 24 Oct 2024 15:30:00 +0200
Neue Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30009&cHash=e6911c5842bb8cc83b61aa180cd3180d

]]> Die überarbeitete Kommunalrichtlinie (KRL) tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.

Die Änderungen erleichtern die Beantragung von Fördermitteln und bauen bürokratische Hürden ab.. Eine weitere zentrale Neuerung ist die Einführung der Festbetragsförderung.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, kommunale Unternehmen, Religionsgemeinschaften und weitere kommunale Akteur*innen sowie seit 01.01.2022 auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Vereine.

Eine Antragstellung im Rahmen der neuen Richtlinie ist ab dem 1. Februar 2025 möglich.

https://www.klimaschutz.de/de/service/meldungen/neue-kommunalrichtlinie-ab-november-2024

Weitere Informationen und Kontakt für Beratung:

https://www.klimaschutz.de/de/beratung

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Thu, 24 Oct 2024 15:16:00 +0200
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30014&cHash=6b68b958d0391181dbcfe36a6b464d55

]]> Familien sind zentral für das Aufwachsen von Kindern. Sie bieten Schutz und spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der intellektuellen, emotionalen und körperlichen Entwicklung und ebnen Kindern damit den Weg ins Leben. Kinder lernen in der Familie zentrale Grundlagen für das soziale Miteinander und demokratische Grundkompetenzen. Die in Familien geleistete Fürsorge kommt dabei sowohl ihren Mitgliedern als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute. Nicht zuletzt leisten Familien in gesellschaftlichen Krisen einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, wenngleich sie in ihrer Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung gleichzeitig verstärkt herausgefordert werden.

Familie ist überall dort, wo generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernommen wird, sei es als Zweieltern-, als Einelternfamilie, Patchwork- oder Regenbogenfamilie.

Zentrale Unterstützung erfahren sie dabei durch Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII, wie Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung. Diese Angebote adressieren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen, bieten Beratung, vermitteln Wissen und Fähigkeiten und fördern über Vernetzungsangebote den Austausch untereinander. Sie bieten Familien außerdem eine Erholung von alltäglichen Herausforderungen sowie Raum für gemeinsame Zeit. Familienförderung stärk somit insbesondere die Selbsthilfepotenziale von Familien.

Aus § 16 SGB VIII ergibt sich eine Verpflichtung der Kommunen – als öffentlicher Träger der Jugendhilfe – zur Bereitstellung und Weiterentwicklung einer solchen Angebotsstruktur.1 Dies ist Ausdruck der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern.

Im Folgenden formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zum Finanzierungsrahmen sowie zur strukturierten Planung und Weiterentwicklung dieser Angebotsstruktur.

Die Empfehlungen richten sich vor allem an Entscheidungsträger/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um auf den verbindlichen Charakter der Rechtspflicht des § 16 SGB VIII hinzuweisen und die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.

Inhalt:

  1. Familien fördern – Kinder stärken – alle Familien brauchen Unterstützung
    1. Herausforderungen für Familien
    2. Familienförderung nach §16 SGB VIII – der Anspruch auf Unterstützungund der Mehrwert für die Gesellschaft
  2. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Struktur und der Angebote der Familienförderung
    1. Weiterentwicklung der Struktur der Familienförderung
    2. Weiterentwicklung der Angebote

Das vollständige Papier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Thu, 24 Oct 2024 14:51:38 +0200
Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=30012&cHash=860ad11ce74e57183d79778efbdc8dd3

]]> Die entsprechende Förderrichtlinie wurde in neuer Fassung vom Bayerischen Sozialministerium veröffentlicht.

Jugendsozialarbeit an Schulen soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe, die an Schulen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen zum Einsatz kommt.

Die staatliche Förderung erfolgt im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit ist die Hälfte eines Vollzeitäquivalents.

Wesentliche Änderungen zur bisherigen Förderung:

  • Gruppenangebote können die sozialpädagogische Einzelfallhilfe ergänzen
  • Ein aktuelles Handbuch unterstützt das sozialpädagogische Handeln:

https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung/jugendsozialarbeit/jas_handbuch/8/

Link zur veröffentlichten Förderrichtlinie:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/481/baymbl-2024-481.pdf

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Thu, 24 Oct 2024 13:05:00 +0200
Luise-Kiesselbach-Preis für Carmen und Peter Nüßlein vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29984&cHash=b0b93dd212af0180e40bb12161a57a56

]]> Auf dem Bild stehend von links: Landrat Dr. Alexander Legler, Barbara Mergenthaler, Vorsitzende des Bezirksausschusses, Kathrin Speck, Geschäftsführerin Paritätischer Wohlfahrtsverband, Carmen Nüßlein, Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund, Landtagsabgeordnete Martina Fehrer, Judith Faltl, Geschäftsführerin Berufsförderungswerk Würzburg. Vorne sitzend: Peter Nüßlein, Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund]]> Seit 2008 verleiht der Paritätische in Bayern in regelmäßigen Abständen den Luise-Kiesselbach-Preis in Erinnerung an seine Gründerin an Mitgliedsorganisationen und deren ehrenamtlich und freiwillig Engagierte. Mit dem Preis werden individuelle Lebensleistungen ebenso ausgezeichnet wie besonders innovative Organisationen und Projekte. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB), Bezirksgruppe Unterfranken Aschaffenburg-Miltenberg wurde dieser Preis in der Kategorie Lebenswerk nun an Carmen und Peter Nüßlein übergeben.

Carmen und Peter Nüßlein sind als Bezirksgruppenleitung und dessen Stellvertretung und als ehrenamtliche Berater seit Jahrzehnten im BBSB engagiert. Die Bezirksgruppe Aschaffenburg-Miltenberg mit ihren 400 Mitgliedern ist für beide zu einer großen Familie geworden.

Sie haben unzähligen Menschen wieder zu neuem Lebensmut verholfen und sie auf ihrem Weg der Behinderungsbewältigung begleitet. Blindengeldanträge, Behindertenausweis, Arbeitsplatzgestaltung, Wiedersprüche gegenüber der Krankenkasse oder der Umgang mit Hilfsmitteln: Die Beratung von blinden und sehbehinderten Menschen und ihren Angehörigen in der Beratungsstelle „Blickpunkt Auge“ sage ihm am meisten zu, erzählt Peter Nüßlein. Es sei ein Geschenk, wenn die Menschen nach der Beratung glücklich sind und er helfen konnte. Die Beratung durch andere Betroffene sei einfach viel wert und durch nichts zu ersetzen.

Ausflüge, Infoveranstaltungen und vor allem die geselligen Kaffeenachmittage, die sie organisiert, sind dagegen Carmen Nüßleins Metier. Zahlreiche Ideen und neue Angebote hat sie über die Jahre entwickelt, eingeführt und selbst betreut. Einige Beispiele sind: Jährliche Mehrtagesausflüge mit einem Seniorenclub sehender Menschen im In- und Ausland, Besuch von Sinnes- Duft- und Tastgärten, ein monatliches akustisches Mitgliedermagazin "Info aktuell", Kaffeenachmittage, Tageswanderungen, Infostände, Informationsbesuche in Schulklassen und Altenpflegeschulen, und vieles mehr. Miteinander Zeit verbringen, sich austauschen, neue Leute kennenlernen, zusammen singen - das alles sei wichtig, um nicht in ein Loch zu fallen oder den Kontakt zu anderen zu verlieren, sagt sie.

Überreicht wurde der Preis im Rahmen der Jubiläumsfeier von der Vorsitzenden des Paritätischen in Unterfranken, Barbara Mergenthaler und Bezirksgeschäftsführerin Kathrin Speck, die in ihrer Laudatio das hohe ehrenamtliche Engagement und die vielen kreativen Ideen der beiden Ausgezeichneten würdigten.

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Unterfranken Zivilgesellschaft und Demokratie Wed, 23 Oct 2024 10:48:15 +0200
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Projekte im ländlichen Raum https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29977&cHash=ecc0f60fdfbed5198d25d1d230b5b699

]]> Mit der sogenannten „Mikroförderung“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt Vorhaben zur Gewinnung und Bindung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch der Aus- und Aufbau von ehrenamtlichen Strukturen vor Ort wird gefördert.

Ehrenamtlich getragene Organisationen im ländlichen Raum können bis zu 2.500 Euro (Eigenanteil 10 Prozent) beantragen.

Laut DSEE können voraussichtlich ab dem 11. November 2024 Förderanträge für das Jahr 2025 angelegt und eingereicht werden.

Mehr Informationen unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Am 11. November 2024 (17.00 bis 18.15 Uhr) stellt die DSEE das Programm online vor:

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/dseeinformiert-mikrofoerderprogramm-2/

Quelle: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 22 Oct 2024 17:11:40 +0200
Zivilgesellschaftlicher Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29976&cHash=dc0659a22ad50a0fc1ffa16aaabe890e

]]> Am 17.10.2024 wurde ein zivilgesellschaftlicher Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland vorgestellt. Er ist eine Reaktion auf den im April vorgestellten Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt.

Zu den Verbänden zählen:

  1. pro familia Bundesverband
  2. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
  3. Deutscher Frauenrat
  4. Doctors for Choice Germany
  5. medica mondiale e.V.
  6. Zentralrat der Konfessionsfreien
  7. Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
  8. Amnesty International Deutschland
  9. DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  10. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V.
  11. UN Women Deutschland e.V.
  12. ver.di
  13. Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
  14. Giordano Bruno Stiftung
  15. AWO Bundesverband e.V.
  16. Pro Choice Deutschland e.V.
  17. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
  18. Institut für Weltanschauungsrecht
  19. Women on Web International
  20. Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  21. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
  22. Centre for Feminist Foreign Policy
  23. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
  24. Medical Students for Choice e.V.
  25. Familienzentrum Berlin e.V. – BALANCE
  26. Sozialdienst muslimischer Frauen

Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen. Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.

Der Paritätische begrüßt diesen Vorstoß grundsätzlich, einen konkreten Vorschlag vorzulegen und damit die Gesetzgebungsdebatte weiter anzuregen, ist jedoch in Bezug auf die Fristenregelung verbandlich anders aufgestellt. Auch der Paritätische fordert die Regierungsfraktionen auf, endlich aktiv zu werden und die Neuregelung endlich anzugehen. 

Der Paritätische Gesamtverband ist seit diesem Jahr Mitglied im Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS).

Der Gesetzentwurf sowie die Paritätische Positionierung können untenstehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

]]>
Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Familie Frauen und Mädchen Tue, 22 Oct 2024 14:42:05 +0200
Geschichts-Wiki des Paritätischen http://www.wiki.paritaet-bayern.de

]]> ]]> Über ein Jahr lang hat der Paritätische in Bayern seine 100-jährige Geschichte von externen Historiker*innen der Agentur Neumann & Kamp Historische Projekte erforschen lassen. Sie haben Archive aufgesucht, historische Dokumente und Fachliteratur gesichtet und mit vielen Zeitzeug*innen gesprochen. Entstanden ist ein Geschichts-Wiki des Paritätischen in Bayern mit historischen Meilensteinen, Informationen rund um die Themen, die der Paritätische in 100 Jahren bewegt hat, und Portraits von Menschen aus 100 Jahren Verbandsgeschichte.

]]>
Themen Pari100 Mon, 21 Oct 2024 12:00:07 +0200
Asyl- und Sicherheitspaket: Paritätischer kritisiert Verschärfungen und warnt vor Not und Obdachlosigkeit https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29970&cHash=1620655b68462730c5e7e08789b1cb7c

]]> Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems als falsch und inhuman. Er fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, das Gesetz am Freitag abzulehnen.

“Mit den geplanten Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht nimmt die Bundesregierung Obdachlosigkeit und Not Schutzsuchender in Kauf”, mahnt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. “Asylsuchende haben ein Recht auf rechtsstaatliche Verfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen. Diese Garantien dürfen nicht aufgegeben werden.”

Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems sieht unter anderem vor, dass bestimmte Asylsuchende von jeglichen Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Betroffen sind Asylsuchende in Deutschland, für die ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sogenannte Dublin-Fälle. Ihnen droht ein Leistungsausschluss in Deutschland, selbst wenn eine Überstellung oder freiwillige Ausreise in den zuständigen EU-Mitgliedsstaat de facto nicht möglich ist.

Jüngste Änderungen der Bundesregierung an dem Gesetzentwurf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als irreführend und unzureichend. Die Ergänzungen schränken den Anwendungsbereich der Leistungsstreichung nicht ein.

Der Paritätische kritisiert auch die Verschärfungen bei der Aberkennung des Flüchtlingsstatus sowie bei Reisen in das Herkunftsland. Durch die angestrebten Maßnahmen wird der Eindruck erweckt, dass Schutzsuchenden die in unserer Verfassung verbürgte Menschenwürde abgesprochen werden kann, so der Verband.

Gemeinsam mit dem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis “Zusammen für Demokratie” kritisiert der Paritätische heute in einer Stellungnahme die einseitige politische Debatte über Migration und fordert eine Politik der sozialen Gerechtigkeit und Integration. Man müsse gesellschaftliche Fragen, die aus Migration und Flucht entstehen, pragmatisch und lösungsorientiert angehen, etwa durch eine wirksame Unterstützung der Kommunen und den Abbau von Hürden auf dem Weg zu gelingender Integration, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.

“Das Recht auf Asyl zu untergraben und die Menschenrechte von Geflüchteten einzuschränken stellt hingegen keine Lösung dar und widerspricht dem europäischen Gedanken, dem europäischen Recht und dem deutschen Grundgesetz”, so das Bündnis. Die Stellungnahme ist hier abrufbar: https://www.der-paritaetische.de/zusammen-fuer-demokratie-stellungnahme

]]>
Presse Fachbereich Migration Migration und Flucht Thu, 17 Oct 2024 12:21:00 +0200
KISS Regensburg launcht App für Selbsthilfegruppen und Interessierte https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=11&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29934&cHash=65b6d856a61d390b6af2b14510edbfbd

]]> KISS Regensburg bietet umfangreiche Selbsthilfeunterstützung an. So bieten sie z.B. Information und Beratung für Bürger*innen und bestehende Selbsthilfegruppen an, begleiten Gruppengründungen und führen Fortbildungen für Selbsthilfeaktive durch. Außerdem initiieren sie Kooperationen und Vernetzungen zwischen der Selbsthilfe und weiteren Akteuren im Gesundheits- und Sozialbereich und wirken in fachlichen Arbeitskreisen und kommunalpolitischen Gremien mit.

Welches Ziel verfolgt die App und an wen richtet sie sich?

Die App richtet sich an Selbsthilfe interessierte Bürger*innen, Selbsthilfegruppen, sowie Beratungsstellen, die für ihren Klient*innen Selbsthilfegruppen suchen. Mit der App möchte KISS Regensburg die Vernetzung und Kommunikation von Selbsthilfeakteuren vor Ort stärken, Prozesse innerhalb von Selbsthilfestrukturen vereinfachen und Informationen niedrigschwellig zur Verfügung stellen.

Was bietet die App?

Nutzer*innen können mit der App…:

  • Kontaktdaten von KISS Regenburg finden.
  • sich über Angebote von KISS informieren und für Veranstaltungen anmelden.
  • sich Infos rund um die Selbsthilfe per Push-Nachricht schicken lassen.
  • nach Selbsthilfegruppen vor Ort suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entsprechen.
  • wichtige Kontaktdaten zur Krisenhilfe und weiteren Hilfsangeboten in Regensburg aufrufen.
  • sich in geschützten Chaträumen austauschen.

Das sagt KISS Regensburg zu ihrer neuen App:

Mit unserer neuen App schaffen wir eine umfassende Plattform, die sowohl Menschen, die sich für Selbsthilfe interessieren, als auch bestehenden Selbsthilfegruppen wertvolle Unterstützung bietet. Unser Ziel ist es, den Austausch zu fördern und den Zugang zu wichtigen Informationen und Angeboten noch einfacher zu gestalten.

(Julia Holler, Leitung KISS Regensburg)

Interesse an der App von KISS Regensburg? Dann laden Sie die App jetzt herunter!

Sie möchten selbst eine eigene App für Ihre Selbsthilfeorganisation oder -kontaktstelle entwickeln?

Dann schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihren Ideen an sh-app(at)paritaet.org. Dafür können Sie den kurzen Fragenbogen nutzen. Gerne nehmen wir dann Kontakt mit Ihnen auf und werden uns gemeinsam mit unserem Technologiepartner vmapit in einem Zoom-Meeting "zusammensetzen", um über Ihre Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten in der App zu sprechen. Vmapit gibt Ihnen außerdem Tipps an die Hand und berät Sie z.B. zur Auswahl der Module und Funktionen. Außerdem können Sie in diesem ersten Gespräch Ihre Fragen klären und wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Weitere Informationen zum Projekt sowie die Möglichkeit zur Anmeldung für den Projektnewsletter finden Sie auf der Projekt-Website

Weiterführende Links

App im Apple-App Store herunterladen (iOS)

App im Google Play Store herunterladen (Android)

Kontakt

Leona Lüdeking
Digitale Teilhabe stärken: Modellprojekt für barrierefreie Apps in der Selbsthilfe
sh-app@paritaet.org
030 24636-336

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Gesundheit Selbsthilfe Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 11 Oct 2024 11:00:27 +0200
Neues Fortbildungskonzept für frühpädagogische Fachkräfte "Do it Digital and Healthy!"an der Universität Bamberg https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29927&cHash=01ebc2afd13a2cf2ca65b9a08fa284f7

]]> Die Universität Bamberg bietet eine Fortbildung zu den Themen Elternzusammenarbeit, Stressprävention und Digitalisierung an.

Die Fortbildung startet mit einem 1,5-tägigen Auftaktworkshop. Anschließend folgt eine ca. 20-stündige Praxis- und Implementationsphase, für die den Fachkräften ca. 10 Wochen zur Verfügung gestellt wird, so dass eine Umsetzung auch bei Personalausfall sichergestellt ist. Abschließend findet ein 1,5-tägiger Abschlussworkshop statt. Die Teilnehmenden können die Workshops je nach Wunsch in Präsenz oder auch digital besuchen.

Für die nächsten zwei Fortbildungsdurchgänge gibt folgende Terminvorschläge:

  • Fortbildung C mit Start im November 2024 und
  • Fortbildung D mit Start im Januar 2025.

Genauere Informationen über die zeitlichen Abläufe sind in den angehängten Materialien. Eine Anpassung der Termine an die Bedarfe der Teilnehmenden ist nach Absprache möglich. Ab einer Teilnahme von mind. 9 Personen derselben Einrichtung / Trägers können auch unabhängig von diesen Terminen Inhouse-Schulungen angeboten werden.

Die Fortbildung ist ausschließlich für Fachkräfte mit einem Arbeitsplatz in Bayern und eine Teilnahme nur noch bis zum Projektende im April 2025 möglich ist.

Inhaltliche Informationen:

Potenzial von Digity: Die Entwicklung neuer Zusammenarbeitskonzepte für Kindertageseinrichtungen ist insofern von großer Bedeutung, als dass Elternzusammenarbeit einen Hauptfaktor für arbeitsbedingte Erschöpfungszustände frühpädagogischer Fachkräfte darstellen kann. Digity bietet Lösungen für die anforderungsreiche Arbeitswelt von frühpädagogischen Fachkräften, indem Teilnehmende in der Fortbildung dazu befähigt werden, die Potenziale digitaler Medien für eine wirksame Elternzusammenarbeit im Alltag zu erkennen, Sicherheit im Umgang mit digitalen Geräten zu erlangen sowie eine Arbeitsentlastung durch einen effizienten Einsatz digitaler Medien zu schaffen.

Digity als Innovation: Digity greift aktuell höchst relevante Themen auf, deren Zusammenwirken bislang im einschlägigen Fachdiskurs kaum Berücksichtigung findet. Hierbei setzt es auf eine methodische Herangehensweise, die einen starken Fokus auf situatives Lernen in Form einer intensiven Praxisphase legt. Durch die Begleitung und Beratung während des Transfers des Gelernten in die pädagogische Praxis wird insbesondere die Nachhaltigkeit der Fortbildung sichergestellt. Die definierte Zielgruppe stellen hierbei unterschiedliche Akteur*innen in der frühpädagogischen Praxis dar. Im besten Fall sind Fachberatungen, Leitungskräfte und frühpädagogische Fachkräfte des jeweiligen Fortbildungsdurchgangs bei denselben Trägern angestellt, so dass eine Vernetzung der Teilnehmenden im Sinne von Arbeitskreisen ermöglicht werden kann.

Weitere Informationen zu den Fortbildungen sowie zu den Anmeldeformalitäten entnehmen Sie bitte den untenstehenden PDF-Flyers.

Quelle: Universität Bamberg

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 10 Oct 2024 13:47:22 +0200
Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29922&cHash=89dc28463d203497c76608043fde71be

]]> Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Vorbereitung und Begleitung der Berufsausbildung Geflüchteter konzentrieren sich auf die Beratung und Begleitung Geflüchteter unter Berücksichtigung fluchtspezifischer Herausforderungen. Sie enthalten einen chancenorientierten Ansatz, der Kompetenzen und Ressourcen Geflüchteter wertschätzt und zugleich flucht- und geschlechtsspezifische Herausforderungen aufgreift. Die Empfehlungen sprechen sich für eine zeitlich durchgehende Beratung und Begleitung während der Vorbereitung der Berufsausbildung, ihrer Durchführung und des anschließenden Übergangs in eine Beschäftigung aus.

Die vollständige PDF-Datei kann untenstehend heruntergeladen werden.

Quelle: Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Bayern (LAG JSA)

]]>
Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Familie Frauen und Mädchen Kinder und Jugend Migration und Flucht Wed, 09 Oct 2024 15:08:51 +0200
Stellungnahme des Paritätischen in Bayern zur Sachverständigenanhörung: „Kita-Reform in Bayern (BayKiBiG): Gute pädagogische Qualität für Kinder, verlässliche Finanzierung für Träger und bezahlbare Gebühren für Eltern erreichen“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29915&cHash=ab582bfa48dae466a3481d7802ee62b3

]]> Der Paritätische in Bayern begrüßt die Befassung des Bayerischen Landtags mit den drängenden Fragen der Kindertagesbetreuung in Bayern. Es ist wichtig, dass deutlich wird, dass die aufgerufenen Themen eine komplexe und wechselseitige Problemsituation beschreiben, die sich immer weiter zuspitzt: Es fehlt (qualifiziertes) Personal und Träger haben immer größere finanzielle Probleme. Berichte erfahrener und kompetenter Kitaleitungen machen deutlich, dass das bisher zuverlässige und gut eingebundene Personal so ausgelastet ist, dass es bereits ‚normale‘ Aufgaben im pädagogischen Alltag, wie z.B. Ausflüge als zusätzliche Aufgabe wahrnimmt. Gleichzeitig ist ungewiss, wie vorhandenes entlastendes Zusatzpersonal aufgrund Richtlinienbefristung und defizitärer Betriebskostenfinanzierung weiter beschäftigt werden kann. Das Fundament der Kindertagesbetreuung bröckelt zunehmend. Sowohl Einrichtungen als auch Träger befinden sich an einem Kipppunkt, vor dem die Akteure des Feldes seit Jahren warnen. Spürbar ist dies für Familien und deren Arbeitgeber schon längst: Öffnungszeiten werden verkürzt, Gruppen können nicht öffnen und Träger geben Einrichtungen ab.

Die folgenden Ausführungen und Erläuterungen gliedern sich anhand der vorgeschlagenen Themenkomplexe der Anhörung:

I. Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für das Kind, die Gesellschaft, die Wirtschaft sowie als Standortfaktor als Handlungsprämisse für eine Kita-Reform

II. Spannungsfeld zwischen Angebotssicherung/Ausbau, Fachkraftmangel und qualitativer Betreuungsangebote

III. Aktuelle Herausforderungen – Finanzierung

IV-VI. Aktuelle Herausforderungen – Qualitätsentwicklung, Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen und Vereinfachung und Entbürokratisierung

Die vollständige Stellungnahme kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Tue, 08 Oct 2024 10:16:54 +0200
Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29914&cHash=7f9a45406bdb6fba6ea1fe8b82741b55

]]> Der Paritätische hat mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege (BAGFW) organisierten Verbänden zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG) Stellung genommen. Der Entwurf nimmt für sich in Anspruch diverse Ziele und Maßnahmen zu verfolgen, um die pflegerischen Versorgungsstrukturen zu optimieren, Effizienzpotenziale zu heben, weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung einzuführen, Vereinfachungen des geltendes Rechts einzuleiten sowie das Thema Prävention vor und in der Pflege zu befördern.

Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse in der Versorgung ist ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und damit gegen den in der Pflege festzustellenden Fachkräfteengpass anzugehen. Die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen sollen daher für die Versorgung stärker als bislang genutzt werden. Pflegefachpersonen sollen künftig neben Ärztinnen und Ärzten auch selbständig weitergehende Leistungen als bisher und insbesondere – abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können. Dies soll insgesamt zu einer Verbesserung der Versorgung, zum Beispiel beim Management chronischer Erkrankungen, auch an den Übergängen und im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung führen, aber auch dazu beitragen, die Versorgung in der Fläche sicherstellen zu können. Diese Maßnahmen werden sowohl Pflegefachpersonen selbst als auch Ärztinnen und Ärzte entlasten. Die Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen umfassend geklärt und Grundlage von weiteren Entwicklungsschritten hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden. Hierzu ist u.a. vorgesehen, einen Katalog von Leistungen und Rahmenvereinbarungen durch die Selbstverwaltung entwickeln und verhandeln zu lassen.

Mit den Regelungen dieses Gesetzes wird auch das Ziel verfolgt, die Pflegestrukturen und niedrigschwelligen Angebote vor Ort zu stärken und mehr Anreize für innovative Versorgungsformen im Quartier zu setzen. Hierzu sollen strukturelle Verbesserungen vorgenommen und unter anderem das SGB XI um Regelungen zur pflegerischen Versorgung in innovativen und quartiernahen Wohnformen ergänzt werden (Verträge zur pflegerischen Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen). Auch hierzu soll es Bundesempfehlungen der Selbstverwaltung geben. Die damit zu erwartenden Steuerungseffekte sollen unterstützt werden, indem das Recht im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote vor Ort insgesamt weiterentwickelt, flexibilisiert und entbürokratisiert wird. Der Umwandlungsanspruch ambulant steigt bspw. auf 50 % bzw. wird eine Umwandlung (ebenfalls 50%) von teilstationären Sachleistungen bspw. für niedrigschwelligen Betreuungsgruppen eingeführt.

Weiterhin sollen die Kommunen in ihrer Rolle und Verantwortung im Hinblick auf eine bedarfsgerechte und regional abgestimmte Versorgung pflegebedürftiger Menschen gestärkt und die Zusammenarbeit von Pflegekassen und Kommunen mit Blick auf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung verbessert werden. Auch werden vereinfachte Verfahren zur Abweichung vom Versorgungsvertrag vorgesehen, die der damaligen Coronagesetzgebung ähneln. 

Mit Blick auf das Angebot der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sollen zudem Vereinbarungsprozesse im Vertrags- und Vergütungsgeschehen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern optimiert und an die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden. Mit den gesetzlichen Grundlagen für zügigere und pragmatische Verhandlungsergebnisse zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern soll auch ein Beitrag zur Liquiditätssicherung und besseren Planbarkeit für die Einrichtungen geleistet werden. Auch sollen Modellvorhaben zur Erprobung digitaler Verhandlungen der Pflegevergütung durchgeführt werden.

Den Vertreter*innen von Berufsverbänden werden auf unterschiedlichen Ebenen neue Befugnisse, Sitz- und Beteiligungsrechte eingeräumt Es werden Regelungen über den Leistungsanspruch sowie über die Anerkennung von digitalen Pflegeanwendungen und ergänzenden Unterstützungsleistungen vereinfacht. Zur Personalbemessung nach § 113c SGB XI werden weitergehende Regelungen vorgesehen, die mehr Flexibilität bei dem Einsatz des benötigten Personal ermöglichen können.

Aus Sicht des Paritätischen lenkt der Name des Referentenentwurf davon ab, dass neben der Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachkräfte maßgebliche Änderungen in anderen Bereichen erfolgen sollen. Ferner muss mit diesem Vorhaben unbedingt die Chance ergriffen werden, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen zu beenden. Dies alles bedarf eines echten Pflegechancengesetz!   

Zunächst einmal gelingt es mit dem Gesetzentwurf, wegweisende Schritte auf dem Weg hin zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einzuschlagen. Erstmals werden, ausgehend von den Vorbehaltstätigkeiten, heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht des SGB XI und SGB V verankert. Damit wird der Grundsatz anerkannt, dass Pflegefachpersonen per se heilkundliche Aufgaben wie z.B. ärztliche Tätigkeiten ausüben. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass dies nicht nur akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen vorbehalten bleibt. Dies muss gleichermaßen beruflich erfahrenen Pflegefachpersonen mit einer entsprechenden Weiterbildung möglich sein. Nur so kann es gelingen das Thema in die Fläche in die Fläche zu bringen und den Pflegeberuf in Deutschland endlich attraktiver zu gestalten.

Große Sorgen muss man sich um Tagespflegeeinrichtungen machen. Aus dem Topf dieser Leistung soll künftig auch der Anspruch auf Tagespflege zu 50 Prozent zugunsten einer Tagesbetreuung umgewidmet werden können. Ein zusätzliches niedrigschwelligeres Angebot kann eine Chance sein, darf aber die bestehende Struktur nicht gefährden. So gibt es strukturelle Defizite in der Finanzierung der Tagespflegeeinrichtungen, die zu Belegungsrückgängen in dieser gerade für demenziell erkrankte Personen attraktiven Versorgungsform führt. Die pflegebedingten Kosten der Tagespflege sind für viele Pflegebedürftige zu hoch. Statt Leistungen rauszunehmen und umzuwidmen benötigen wir mehr Mittel für sämtliche anfallenden Kosten in der Tagespflege. Wir fordern u.a., dass das Entlastungsbudget nach § 42a SGB XI für Kosten wie Unterkunft und Verpflegung und Fahrtkosten geöffnet werden muss.  

Nicht weniger Sorgen muss man sich um gemeinschaftliche Wohnformen machen. Der Gesetzesentwurf möchte andere innovative Wohnformen in die Fläche bringen. Dabei wird übersehen, dass im erheblichen Umfang mehr Bürokratie entsteht und zudem bewährte ambulante Wohngruppenstrukturen gefährdet werden. Diese müssten im Gegenteil selber besser gefördert werden. Grundsätzlich sollten statt der Schaffung eines neuen Sektors, mit dem eine hybride Form aus stationär und ambulant geschaffen werden soll, die bestehenden ambulanten und stationären Strukturen weiter geöffnet, gestärkt und von ordnungsrechtlichen Schwierigkeiten befreit werden, um die Sektorengrenzen zu überwinden. Die neue Struktur stellt voraussichtlich keine Brücke über diese Sektoren dar, sondern schafft einen eigenen Raum, der nicht mir den Seiten verbunden ist. Der Gesetzesvorschlag ist aber geeignet, um ihn in Modellvorhaben auszuprobieren und weiterzuentwickeln. 

Größere Sorgen bereiten die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen, die maßgeblich aufgrund von nicht abgeschlossener Vergütungsverhandlungen entstehen. Die Ansätze im Gesetzesentwurf zur Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die dringend erforderliche Beschleunigung der Pflegesatzverhandlungen sind nicht weitreichend genug. Wir können nicht nochmal bis Ende 2025 warten, bis sich die Pflegeselbstverwaltungspartner bei den Knackpunkten auf „Empfehlungen“ verständigt haben, was der Entwurf vorsieht. In den Ländern würde dies bis dahin Stillstand und das Aus für viele Einrichtungen bedeuten. Wir fordern daher zwei Sofortmaßnahmen, die direkt im Gesetz vorgegeben werden müssen: 1. Eine Genehmigungsfiktion von beantragten Steigerungen, wenn 6 Wochen nach Antrag keine Verhandlungsaufnahme durch die Kostenträger erfolgt ist. 2. Strafzahlungen bei Verfahrensverschleppungen oder Schadensersatzforderungen bei Missachtung gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen durch die Kostenträger. Nur dies würde ad hoc dem Umstand Rechnung tragen, dass Pflege- und Krankenkasse derzeit keinerlei Sanktionen zu befürchten haben, wenn diese bspw. wg. Personalmangel Vergütungsverhandlungen auf die lange Bank schieben. 

Thorsten Mittag
Referent Altenhilfe und Pflege

]]>
Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Gesundheit Pflege Wed, 02 Oct 2024 18:27:51 +0200
Der Paritätische in Bayern nimmt Stellung zum IKJHG https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/10?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29903&cHash=0159731383e6ee746e0b4b372a9e5670

]]> Der lang ersehnte Referentenentwurf zum inklusiven SGB VIII (IKJHG) liegt seit dem 16. September 2024 offiziell vor. 

Dieser lässt das Bemühen erkennen, die Erkenntnisse aus dem Begleitprozess „Gemeinsam zum Ziel“ zu berücksichtigen, gleichzeitig Kompromisse mit den Länderinteressen zu finden und die Perspektiven der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe zusammenzuführen. Aus Sicht des Paritätischen in Bayern bleibt eine wirklich fortschrittliche inklusive Lösung dabei leider auf der Strecke.

Untenstehend finden Sie die Stellungnahme des Paritätischen in Bayern sowie den Gesetzentwurf und die Synopse als PDF-Dateien zum Herunterladen.

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Inklusion Kinder und Jugend Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Tue, 01 Oct 2024 16:15:07 +0200
Förderung von Pflegeplätzen im sozialen Nahraum (PflegesoNah) https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29879&cHash=ec5dca007994b295575edcb7fe080508

]]> Das Förderprogramm des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums zum Ausbau von Pflegeplätzen („PflegesoNah“) ist jetzt in vereinfachter Form um zwei Jahre bis Ende 2028 verlängert worden.

Das Ziel des Programms ist, dass pflegebedürftige Menschen selbstbestimmt und selbstständig in der von ihnen gewünschten und gewohnten Umgebung alt werden können.

Seit Einführung der Förderrichtlinie „PflegesoNah“ im Jahr 2020 wurden ca. 5.600 Pflegeplätzen mit knapp 270 Millionen Euro gefördert. Bis Ende 2028 sollen weitere 8.000 Pflegeplätze gefördert werden.

Die Förderbedingungen wurden etwas vereinfacht: So sind kleinere pflegerische Versorgungseinrichtungen zukünftig nicht mehr an die jährliche Antragsfrist zum 31.10. des Vorjahres gebunden. Kleinere pflegerischen Angebote, wie beispielsweise ambulant betreute Wohngemeinschaften oder Tagespflegeeinrichtungen, können von nun an jederzeit einen Förderantrag stellen. Zusätzlich entfällt für kleinere Versorgungsformen die Aufteilung in zwei Antragsphasen.

Darüber hinaus gab es weitere Vereinfachungen – wie etwa weniger Förderkriterien für selbstgesteuerte ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die entsprechende Änderungsbekanntmachung der Förderrichtlinie wurde am 25.09.2024 im Ministerialblatt veröffentlicht:  https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-452

Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.

Weitere Informationen und Unterlagen, wie z.B. das Antragsformular unter

https://www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

]]>
Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Ältere Menschen Pflege Fri, 27 Sep 2024 11:39:49 +0200
Anerkennung für Ehrenamt https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29878&cHash=bf10cf18c194315ceb3fa841abccf306

]]> ]]> Ihr unermüdlicher und langjähriger Einsatz für Kunst- und Kulturschaffende findet hohe Anerkennung: Sozialministerin Ulrike Scharf hat Renate Hausdorf, Erste Vorsitzende unserer Mitgliedsorganisation Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, am 12. September mit dem „Ehrenamtsnachweis Bayern“ ausgezeichnet. Hausdorf setzt sich seit 2013 im Vorstand des Künstlersozialwerks für die sozialpolitischen Belange von Künstler*innen ein und leitet das Werk seit einigen Jahren als Erste Vorsitzende. Ihr Engagement umfasst auch die Unterstützung von Geflüchteten und die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe.

50 Jahre Paul-Klinger-Künstlersozialwerk

In einer Zeit, in der der Kulturbetrieb noch immer mit den Folgen der Corona-Pandemie kämpft, ist Renate Hausdorf eine unverzichtbare Stimme. Künstler*innen, die mit Verdienstausfällen und einem schwierigen Neuanfang konfrontiert sind, finden im Künstlersozialwerk wertvolle Unterstützung: Das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk berät seine Mitglieder in Fragen der Altersvorsorge, in Rechtsangelegenheiten und bei der finanziellen Absicherung. Und das seit vielen Jahrzehnten: 2024 feiert das Paul-Klinger-Sozialwerk sein 50-jähriges Bestehen.

Gegen das Vergessen, für Toleranz!

Eines der wichtigsten Projekte von Renate Hausdorf ist die „Lesung gegen das Vergessen“. Die jährlich am 10. Mai auf dem Münchner Odeonsplatz stattfindende Veranstaltung erinnert an die Verbrechen der Nationalsozialisten, insbesondere an die Bücherverbrennungen von 1933. Namhafte Künstler*innen lesen aus verbrannten Büchern und halten so die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wach. Die von Hausdorfs Vorgänger Gerhard Schmitt-Thiel ins Leben gerufene Lesung ist heute fester Bestandteil des Münchner Kulturlebens.

Ehrenamtsnachweis Bayern: Anerkennung mit Mehrwert

Seit 2009 haben über 11.000 Ehrenamtliche den Ehrenamtsnachweis Bayern erhalten. Der Ehrenamtsnachweis wurde von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Bayern auf Initiative des Katholischen Frauenbunds in Bayern mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums geschaffen. Die Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung für langjähriges ehrenamtliches Engagement, sondern kann auch beruflich Türen öffnen: Der von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft anerkannten Urkunde liegt ein Nachweis über die genaue Tätigkeit im jeweiligen Engagement bei. Beim diesjährigen Festakt zeichnete Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf 17 ehrenamtlich Engagierte aus, die sich in unterschiedlichen Bereichen – von der Jugendarbeit, über die Hilfe für Asylbewerber*innen bis hin zu Sport und Musik – für ihre Mitmenschen einsetzen.

]]>
Themen Zivilgesellschaft und Demokratie Bürgerschaftliches Engagement Fri, 27 Sep 2024 11:17:42 +0200
Paritätischer kritisiert die geplante Umsetzung der Gemeinnützigkeit für den Wohnungssektor als Nischenlösung und fordert Investitionszuschüsse für den gemeinnützigen Wohnungssektor https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29871&cHash=685f11131850687f18119a2e96258023

]]> Anlässlich der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes am 25.09.2024 und der darin enthaltenen Einführung der Wohngemeinnützigkeit, kritisiert ein Bündnis von Mieter-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden die geplante Umsetzung der Wohngemeinnützigkeit als unzureichend.

Durch die im Gesetz geplante Einführung eines wohngemeinnützigen Zwecks (§ 52 Abgabenordnung) entsteht die steuerrechtliche Möglichkeit für gemeinnützige Körperschaften, sich einfacher dem bezahlbaren und gemeinnützigen Wohnen widmen zu können. Dies ist ein richtiger erster Schritt und als solcher zu begrüßen, damit es gemeinnützigen Akteuren überhaupt im Rahmen eines Satzungszwecks erlaubt ist, sich bei der gemeinnützigen sowie sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises zu engagieren.

Ohne Investitionszulagen wird es hingegen schwer, ein dauerhaft preisgebundenes Segment im überhitzten Mietwohnungsmarkt zu etablieren und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der wohngemeinnützige Zweck kann so aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse allenfalls im Ausnahmefall genutzt werden, da gemeinnützige Körperschaften weder ertragsstarke noch eigenkapitalsstarke Unternehmen sind. Ebenso fehlen zentrale Weichen für eine Ausweitung des gemeinnützigen Wohnungsmarktsegments, wie etwa die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke.

Deshalb fordert das Verbändebündnis über die Neuregelung hinaus dringend ein Investitionsförderprogramm, das gezielt gemeinnützige Wohnangebote fördert, andernfalls droht eine richtige Idee zur Nischenlösung zu verpuffen.

Zum Hintergrund: Die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist insbesondere eine Reaktion auf einen dysfunktionalen Wohnungs- und Mietmarkt. Das Auslaufen der Sozialbindungen im sozialen Wohnungsbau ist ein zentrales Problem der akuten Wohnkrise in Deutschland. Es gibt nur noch rund 1 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 1990 gab es noch rund drei Millionen Sozialwohnungen. Seitdem nimmt die Anzahl jährlich ab, da einerseits wenige Sozialwohnungen gebaut werden und andererseits eine den Neubau übersteigende Anzahl von Sozialwohnungen aus der Sozialbindung fallen.

Eine aktuelle Studie beziffert den Mangel auf rund 910.000 Sozialwohnungen in Deutschland. Diese Entwicklung trifft auf einen extrem angespannten Mietmarkt mit teils explodierenden Mieten, insgesamt gestiegenen Zinsen und massiv erhöhten Bodenpreisen, sodass der Neubau überaus teuer geworden und dadurch ins Stocken geratenen ist. Die sozialen Folgen dieser Krise und die wohnungspolitischen Fehlsteuerungen vergangener Jahre und Jahrzehnte sind vielfach sichtbar: Wohnungsverluste und drohende Wohnungslosigkeit, schutzsuchende Frauen* und Kinder, die aufgrund von fehlenden Kapazitäten keinen Platz im Frauen*haus finden, eine steigende Wohnkostenüberlastung insbesondere einkommensarmer Menschen, Verdrängung aus dem eigenen Zuhause und sozialen Zusammenhängen, sog. „Lock-in-Effekte“ insbesondere in Großstädten, sodass Familien in beengten Wohnungen verharren müssen und andere Menschen aufgrund steigender Mieten in zu großen Wohnungen verbleiben, und vieles mehr. Gleichwohl die Frage nach einer bezahlbaren Wohnung auch die Mittelschicht zunehmend belastet und zum Fachkräfteproblem beiträgt, sind Menschen mit niedrigen Einkommen und in prekären Lebenslagen von dieser Situation besonders hart betroffen und in ihrer Existenzgrundlage bedroht.

Information von Greta Schabram, Paritätischer Gesamtverband Berlin

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Wohnungslosigkeit Thu, 26 Sep 2024 15:50:15 +0200
Mitgliedschaft, die sich lohnt: Einkaufsvorteiler durch neuen Fahrradleasing-Partner "Beovelo" https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29870&cHash=495709a9aee5bb21864ac9839e8d7c0f

]]> Beovelo, als erfahrener Dienstleister rund ums Radfahren, setzt mit dem Thema Dienstrad auf Nachhaltigkeit und alternative Mobilität. Das Beovelo Team ist seit 2014 mit der Berufung unterwegs, die Menschen für das Fahrrad/E-Bike zu begeistern. Damit verbunden ist die gesunde Bewegung an frischer Luft, die Möglichkeit stress- und staufrei durch die City zu fahren und ohne Parkplatzsorgen gut gelaunt zur Arbeit zu kommen.

Das Verfahren dabei ist denkbar einfach: Alle bezugsberechtigten Einrichtungen können Ihren Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit bieten, beim Fahrradhändler ihrer Wahl, ein E-Bike oder Fahrrad zu leasen. Der Nutzer zahlt die monatliche Leasingrate aus seinem Bruttogehalt, im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, dadurch entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten. Durch die Einsparung von Lohnsteuer und Sozialabgaben ergibt sich beim Mitarbeitenden ein Vorteil von ca. 30 bis 40 Prozent gegenüber dem Barkauf.

Dienstfahrrad bedeutet, dass Sie mit dem Rad zur Arbeit fahren können, aber es nicht müssen. Eine private Nutzung des Dienstrades ist uneingeschränkt möglich und sogar gewünscht. Dafür werden 0,25 Prozent der UVP des Fahrrades in der Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als geldwerter Vorteil versteuert.

Ihre Vorteile

  • Faire Leasingkonditionen
  • Vollkasko Fahrradversicherung für Ihren Rund-um-Schutz
  • Keine Selbstbeteiligung im Schadensfall und Rücktransport bei Pannen
  • Ausfall- und Rücknahmeservice, z.B. bei Krankheit, Elternzeit oder Kündigung
  • Persönliche und unkomplizierte Unterstützung

Mitglieder des Paritätischen erhalten dank des Rahmenvertrags Sonderpreise und können zudem die Berner Gefahrstoffdatenbank kostenlos nutzen. Die Rabatte finden Sie nach einloggen im Mitgliederbereich in unserem Einkaufsportal.

Die Zugangsdaten erhalten Sie direkt von g.wimmer@paritaet-bayern.de

]]>
Mitgliederangelegenheiten Personalwesen Thu, 26 Sep 2024 15:29:11 +0200
Neues Projekt bei Kiss „Selbsthilfe trifft Arbeit“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=24&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29858&cHash=344b695fdad191bd29573ad2c9f3379c

]]> Kiss hat in Kooperation mit der AOK Bayern ein neues Angebot geschaffen: „Selbsthilfe trifft Arbeit“. Das Projekt zielt darauf ab, das Bewusstsein für die Bedeutung von Selbsthilfe im betrieblichen Umfeld zu stärken und konkrete Maßnahmen zu deren Förderung zu etablieren. Ob es nun um den Austausch von krankheitsbezogenem Wissen, um emotionale Unterstützung oder Suchtprävention geht – chronisch kranke Personen, die in Selbsthilfegruppen aktiv sind, finden meist schneller wieder zurück in ihren Alltag und auch ins Arbeitsleben. Und die Selbsthilfe kann noch so viel mehr leisten, z.B. als Ergänzung für Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement, in der Gesundheitsförderung oder in der Wiedereingliederung von erkrankten Mitarbeitenden.

Bei Interesse bitte Kontakt aufnehmen!

Falls Sie sich vorab darüber informieren möchten,

  • wie die betriebliche Förderung der Selbsthilfe funktioniert und
  • wie nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern das ganze Unternehmen davon profitieren kann,

werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Selbsthilfe trifft Arbeit Infobroschüre!

Kontakt:

Marion Krieg
krieg@kiss-mfr.de
Kiss Kontakt- und Informationsstelle Selbsthilfegruppen
Am Plärrer 15 | 90443 Nürnberg

Telefon 0911 234 94 49 | Fax 0911 234 94 48

www.kiss-mfr.de

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Region Mittelfranken Arbeit und Beschäftigung Gesundheit Selbsthilfe Tue, 24 Sep 2024 09:45:49 +0200
Fördermittelführer 2025/2026 für gemeinnützige Aktivitäten und Projekte https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29819&cHash=988df09ac764b81e0449e766805bbf4b

]]> Der Förderlotse-Verlag bringt die achte vollständig aktualisierte Ausgabe seines Fördermittelführers heraus. Insgesamt 350 Förderausschreibungen mit überregionaler und bundesweiter Ausrichtung werden darin detailliert vorgestellt. Zusätzlich erhalten die Buchkäufer einen Zugang zur ergänzenden Onlinedatenbank mit weiteren 400 Fördertipps.

Erscheinungstermin: 15. November 2024

Subskriptionspreis: 74,00 EUR bis 15.11.2024

Buchhandelspreis: 79,00 EUR

Der Fördermittelführer ist über den Buchhandel oder (versandkostenfrei) direkt beim Verlag zu beziehen:

https://foerder-lotse.de/tools/foerdermittelfuehrer/?utm_source=Print-Online&utm_medium=Weiterleitung&utm_campaign=WL_foerdermittelfuehrer.de

Sonderaktion für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern

Neben der Buchausgabe gibt es den Fördermittelführer-Online. Dieser bietet wöchentliche Fördernews und eine Suchfunktion.

Für Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern mit folgende Sonderkonditionen:

Quelle: Förderlotse Torsten Schmotz

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Thu, 12 Sep 2024 14:21:56 +0200
"Bildung für alle" - Straßenkreuzer Uni startet ins 29. Semester https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29813&cHash=35de0f107f5ac394d836ca93465413dc

]]> ]]> Die Straßenkreuzer Uni startet am 15. Oktober genussvoll in ihr 29. Semester – mit einem Besuch der Lebküchnerei Woitinek. In der Themenreihe „Mit Genuss“ führt es außerdem in die Kaffeerösterei Machhörndl und in die Brauerei Schanzenbräu.

Im Themenblock „Und raus bist du“ dreht sich alles um gesellschaftliche Ausgrenzung – etwa um die Diskriminierung sozial benachteiligter Menschen und die Inhaftierung vermeintlich „Asozialer“ während des Nationalsozialismus. Und in der Justizvollzugsanstalt werden die Entlassung von Strafgefangenen und deren Reintegration in die Gesellschaft beleuchtet.

Der dritte Themenblock handelt vom „Abschied von der Welt“. Zentrale Frage: "Warum trauern wir?" Eine Intensivmedizinerin spricht über assistierten Suizid. Bei einem „Letzten-Hilfe-Kurs“ der Akademie für Hospizarbeit und Palliativmedizin wird vermittelt, wie man sich auf den Tod nahestehender Menschen vorbereiten und diese gut begleiten kann.

In einem Workshop geht Führungscoach Dr. Manuel Seitenbecher mit den Hörerinnen und Hörern auf Entdeckungsreise der eigenen Stärken, damit sie auch im Alltag davon profitieren können.

Tessloff – bekannt für seine WAS IST WAS-Reihe – öffnet seine Türen und ermöglicht einen Einblick in die Arbeit eines Sachbuchverlags.

Außerdem lädt das TRIGGER-Festival in den Semesterferien zum Besuch eines Theaterstücks ein. Interessiert dürfen hinter die Kulissen schauen und nach der Aufführung mit den Kunstschaffenden ins Gespräch gehen.

Alle Veranstaltungen sind kostenlos.

Infos zu den Veranstaltungen sind zu finden auf der Webseite.

Direkt zum Programm als PDF geht es hier.

Kontakt:

Wolf Büttner & Severine Wahl

Team der Straßenkreuzer Uni

Straßenkreuzer e.V.

Maxplatz 7

90403 Nürnberg

Tel. 0911/217593-0

Mail: uni@strassenkreuzer.info

www.strassenkreuzer.info

]]>
Region Mittelfranken Soziale Teilhabe und Armut Thu, 12 Sep 2024 08:48:47 +0200
Broschüre "Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen" https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29808&cHash=c85947371a389400cb48073092267ffe

]]> Die Broschüre "Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen" ist in 11. Auflage und mit aktuellen Daten für das Jahr 2024 erschienen. Der Deutsche Verein und der Paritätische Gesamtverband informieren damit gemeinsam über die aktuellen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege und geben wichtige Tipps und Informationen zu Fragen der Einkommenssteuer und Sozialversicherung. die Broschüre "Was bleibt?! Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen" ist in 11. Auflage und mit aktuellen Daten für das Jahr 2024 erschienen. Der Deutsche Verein und der Paritätische Gesamtverband informieren damit gemeinsam über die aktuellen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege und geben wichtige Tipps und Informationen zu Fragen der Einkommenssteuer und Sozialversicherung.

Die Broschüre kann untenstehend als PDF Datei heruntergeladen werden.

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Kinder und Jugend Pflege Tue, 10 Sep 2024 15:18:25 +0200
Bundesumweltministerium fördert „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29798&cHash=c3cdcaa6b407eec8ab2f87f028168562

]]> Mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ unterstützt das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soziale Einrichtungen dabei, sich gegen die Folgen der Klimakrise wie Hitze, Starkregen oder Überflutungen zu wappnen. Vulnerable Personen sind den Gefahren und Risiken der Klimakrise aufgrund ihrer jeweiligen Lebensphase, ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder ihrer individuellen sozialen Lage besonders ausgesetzt.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften, die vulnerable Personengruppen betreuen und die bereits von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind. Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind bzw. sein werden (in sogenannten klimatischen Hotspots).

Gefördert werden wirksame und vorbildhafte Modellvorhaben, die geeignet sind, soziale Einrichtungen klimaresilient zu gestalten und zur Nachahmung anregen.

Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen gelegt. Naturbasierte Lösungen stärken natürliche und naturnahe Ökosysteme, haben einen Mehrwert für die Biodiversität und tragen gleichzeitig zu einer Resilienzsteigerung bei.

Das dritte Förderfenster ist vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 geöffnet.

In diesem Zeitraum können Förderanträge bei Zukunft-Umwelt-gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden.

Weitere Informationen unter: https://www.z-u-g.org/anpaso/

Die Berater*innen der ZUG stehen über die Beratungshotline unter 030 726 18 0605 zur Verfügung und sind per E-Mail unter anpaso@z-u-g.org zu erreichen.

Anlässlich der Öffnung des Förderfensters findet am 1. Oktober 2024 eine digitale Auftaktveranstaltung für Antragstellende und Interessierte statt. Zudem werden zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Antragstellung im 3. Förderfenster am 17. Oktober 2024 und am 19. November 2024 angeboten.

Quelle: Zukunft-Umwelt-gesellschaft (ZUG) gGmbH

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Tue, 10 Sep 2024 12:39:34 +0200
Förderung von Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29795&cHash=52a791a989d19af8c99327c17b198a69

]]> Unter dem Titel „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ hat das Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine Förderrichtlinie veröffentlicht, die Mittel für im Rahmen von Projektwochen an Schulen durchgeführten Aktivitäten zur Verfügung stellt.

Das Konzept „Schule fürs Leben“ zielt darauf ab, über Praxiswochen bzw. Praxismodule den Lebensweltbezug im schulischen Alltag deutlich zu stärken.

Alltagskompetenzen umfassen die Kompetenzen, die im Privat- und im Erwerbsleben benötigt werden, um das eigene Leben selbständig zu gestalten. Laut Förderrichtlinie haben die Ernährungs- und Gesundheitsbildung, die Verbraucherbildung (einschließlich Finanzkompetenz), der Umgang mit digitalen Medien, die Lebensvorsorge sowie eine umweltbewusste und nachhaltige Lebensführung hier besondere Bedeutung.

Die Schulträger der kommunalen und privaten Schulen können bei der zuständigen Regierung einen Antrag auf Zuwendung stellen.

Weitere Informationen unter:

https://www.km.bayern.de/lernen/inhalte/alltagskompetenz

Die Förderbudgets sind der neugefassten Förderrichtlinie, gültig ab 01. August 2024, zu entnehmen:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-387

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Tue, 10 Sep 2024 11:53:21 +0200
Türen Öffnen bietet an: Digital Service Jam (DSJ) https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=10&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29791&cHash=af44ccf813a9fe2e56d603e96cf232b6

]]> Die DSJ ermöglicht gemeinnützigen Einrichtungen kostenlose Unterstützung von Kompetenzspenderinnen und -spendern aus Unternehmen (Siemens, Datev) bei digitalen Projekten. Innerhalb einer Woche werden digitale Projekte umgesetzt.

Siehe auch.

Das ist eine tolle Chance, den eigenen digitalen Entwicklungsbedarf gemeinsam mit einem Unternehmensteam anzugehen. Haben Sie digitale Themen, für die professionelle (IT-) Unterstützung nötig ist, dann bitte den Bedarf mit dem angehängten Formular anmelden. Bei Fragen gerne auch telefonische Rücksprache.

Kontakt:

TÜREN ÖFFNEN

Frank Braun

Telefon: 09 11 / 92 97 17-25

E-Mail: braun@iska-nuernberg.de

Büro: Leonhardstraße 20a, 90443 Nürnberg

Website: www.tueren-oeffnen.de

]]>
Region Mittelfranken Tue, 10 Sep 2024 08:31:45 +0200
Förderung für Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte Azubis https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29789&cHash=3e012e2f9df59646042d7000a872cb98

]]> Im Rahmen der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ unterstützt der Freistaat Bayern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Ausbildungsverhältnisse für benachteiligte junge Menschen, die aufgrund der Situation am Ausbildungsmarkt, der persönlichen Lebenslage, wegen Bildungs- und Qualifizierungsdefiziten oder geringeren sozialen und persönlichen Kompetenzen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen.

Ausbildungsbetriebe bekommen eine Förderung, wenn sie mit einem benachteiligten jungen Menschen einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen.

Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von höchstens 16 Monaten gewährt.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Ausbildungsverhältnis monatlich EUR 360,00, jedoch höchstens EUR 5.720.

Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach dem im Berufsausbildungsvertrag genannten Beginn der Ausbildung ausschließlich elektronisch über das Online-System ESF Bavaria 2021 gestellt werden. Bei Jugendlichen, die im Rahmen der „Assistierten Ausbildung (AsA)“ unterstützt werden, muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Vereinbarung der AsA-Leistung gestellt werden.

Weitere Informationen unter:

https://www.stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork/#sec3

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Arbeit und Beschäftigung Bildung Kinder und Jugend Mon, 09 Sep 2024 14:02:39 +0200
Neues Angebot: "Digitale Werkstatt" in der Boxdorfer Wohnanlage https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29788&cHash=df56ba6fef08525b9cdb48156a4a8a90

]]> ]]> Die „Digitale Werkstatt“ zielt darauf ab, digitale Teilhabe zu fördern und Menschen aus verschiedenen Zielgruppen – darunter Menschen mit Behinderungen, Migrant*innen und ältere Personen – durch zugängliche und inklusive Angebote mit Medien- und Technikkompetenzen zusammenzubringen. Workshops, Schulungen sowie öffentliche Veranstaltungen werden angeoten, um diese Ziele zu erreichen.

Die PDF-Datei mit den wichtigsten Informationen zum Projekt zum Downloaden.

Kontakt:
Jan Hanisch-Carl, Medienpädagoge
Projekt Digitale Werkstatt
__________________________________________________

BBW gemeinnützige GmbH - Boxdorfer Wohnanlage
Am Spund 4
90427 Nürnberg

Tel: 0911 93099-670
Mobil: 0176 87 97 3443
Fax: 0911 930 99 72
E-Mail: jan.hanisch-carl@vfmn.de
Internet: https://www.verein-fuer-menschen.de

]]>
Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Region Mittelfranken Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Mon, 09 Sep 2024 11:46:11 +0200
YOU–NI–WORTH in Aschaffenburg https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29784&cHash=b8a7d44dda3d9c304c0861cb075ecfdb

]]> ]]> YOU – NI – WORTH steht für „Die Jugend ist wertvoll, DU bist wertvoll“.

Unter dem Motto der Ausstellung „Verstehen – Begegnen – Zusammenleben“ richtet sich der Blick der Ausstellung auf das Zusammenleben junger Menschen in Deutschland. Ihr Ziel ist es, für die Themen Jugend und Migration zu sensibilisieren, Vorurteile zu hinterfragen und einander besser kennenzulernen.
Dazu laden sieben multimediale Stationen ein: Mit Kurzfilmen, Spielen zum Mitmachen und einer Selfie-Aktion. Das interaktive Konzept bietet insbesondere jungen Menschen, aber auch Fachkräften, Politikerinnen und Politikern sowie der interessierten Öffentlichkeit viele Anlässe zu Begegnung und Austausch.

Als ein Alleinstellungsmerkmal bei der Durchführung der Ausstellung gelang es unserer Kollegin Marleen Stock, die die Ausstellung hauptsächlich für den JMD Aschaffenburg organisierte, vier junge Menschen aus der Beratung im JMD als sogenannte Peer- Guides zu gewinnen und sie für diese Tätigkeit in einem Workshop vorzubereiten. Sie übernahmen mehrere Führungen mit Schulklassen und anderen Gruppen durch die Ausstellung und sind tolle Beispiele für die Fähigkeiten und Potenziale junger Menschen mit Migrationshintergrund. Alle Vier sind selbst mit Migrations- und Fluchthintergrund aufgewachsen und bringen daher einzigartige Perspektiven und Erfahrungen mit, die es ihnen ermöglichten, eine Verbindung zu den Besucherinnen und Besuchern herzustellen und einen authentischen Einblick in die Themen der Ausstellung zu geben.

Am 02. August fand dann die nachträgliche Übergabe der Peer- Guide- Zertifikate und eines kleinen Dankeschöns, verbunden mit einer Einladung in den Aschaffenburger Hofgarten, statt. Marleen Stock und Dienststellenleiter Bernd Noack bedankten sich herzlich bei Anastasiia, Diana, Hasib und Sofia für ihre Bereitschaft, sich aktiv an der Ausstellung zu beteiligen und ihre Zeit beim Vorbereitungsworkshop und während der Führungstage einzubringen. Alle vier sind erst seit wenigen Jahren in unserem Land und hatten vorher noch nicht vor größeren Gruppen gesprochen, was sicherlich eine große Portion Mut und Selbstüberwindung erforderte, sie aber auch an dieser Aufgabe wachsen ließ.

Die Zertifikate von JMD und Paritätischem Bezirksverband Unterfranken bescheinigen den jungen Menschen, sich ehrenamtlich in die Themen der Ausstellung, u.a. Migration, Grundrechte und Demokratie eingearbeitet zu haben. Außerdem erarbeiteten sie einen individuelle Guide-Leitfaden und lernten kommunikative und pädagogische Grundlagen in der Gruppenarbeit.
Deshalb nochmal ein herzliches Dankeschön an unsere YOUNIWORTH- Peer- Guides!

]]>
Themen Inklusion Kinder und Jugend Migration und Flucht Pari100 Thu, 05 Sep 2024 16:14:00 +0200
IMMA für #ZamGehtWas https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29783&cHash=365075c4eaef18fcc5fea134f11bc0f7

]]> ]]> Ganz nach unserem Motto #ZamGehtWas hat sich unsere Mitgliedsorganisation IMMA e.V. eine tolle Aktion für das 100-jährige Jubiläum des Paritätischen in Bayern ausgedacht: Das IMMA-Team wurde befragt, welche Werte die IMMA repräsentiert. Dabei entstand eine Reihe von tollen Schildern, die alle Mitarbeiter*innen gemeinsam in einem Fotoshooting präsentierten.

Hier eine Auswahl der Schilder:

  • Parteilich für ALLE Mädchen* und Frauen*!
  • Schutz, Beratung, Prävention
  • Vielfalt haben und leben!
  • Gegenseitige Wertschätzung!
  • Fight Patriarchy!
  • Viva la vulva!
  • Soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit
  • Deine Grenzen bestimmst du!
  • Alle sind willkommen!
  • WE ❤️ FEMINISM!
  • No judgement!
  • Dein Leben gehört dir!
  • Du bekommst die Hilfe, die du brauchst!
  • Ich liebe, wenn ich will!
  • Marriage – my choice!
  • Selbstbestimmt und gewaltfrei leben!
  • Zusammenhalt!
  • LGBTQI+
  • IMMA gegen rechts
  • My body, my choice!

Wir sagen "Danke" an das IMMA-Team für die tolle Aktion und für Euren Einsatz beim Fotoshooting!

]]>
Themen Bildung Frauen und Mädchen Inklusion Pari100 Queer Thu, 05 Sep 2024 16:14:00 +0200
Blinddate auf der Azubi-Messe https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/09?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29781&cHash=2335df0e942fa7129e5ad4f7f471d859

]]> ]]> Erstmalig fand dieses Jahr die Azubimesse der IHK statt, bei der sich Berufseinsteiger*innen bei Organisationen und Unternehmen über Ausbildungsangebote informieren konnten. Um den Berufseinstieg spannend zu gestalten, wurde als Standort die Fläche vor dem „Umadum“, dem Riesenrad im Werksviertel München, gewählt.

Jede der ausstellenden Organisationen - so auch unser Team vom Paritätischen in Bayern - besetzte eine der vielen Gondeln, in die die Schüler*innen zu einem "Blinddate" einsteigen konnten. Während der Fahrt gab es die Gelegenheit zu einem ersten, direkten Austausch. Wer anschließend mehr Informationen haben wollte, konnte sich am Stand beraten lassen und  Infomaterial erhalten.

Die Schüler*innen hatten viele interessierte Fragen ­­- und uns hat es sehr viel Spaß gemacht, jungen Menschen unsere diversen Berufsbilder aus der Sozialen Arbeit näher zu bringen und ihnen zu zeigen, dass jeder Beruf abwechslungsreich und sehr erfüllend sein kann. Den Paritätischen zu vertreten, dadurch an Bekanntheit zu gewinnen und gleichzeitig junge Menschen auf ihren ersten Schritten in den Berufsalltag zu begleiten, war eine tolle Erfahrung und eine schöne Abwechslung!

Wir freuen uns schon auf die Azubimesse im nächsten Jahr: Wir sind auf jeden Fall wieder dabei!

]]>
Themen Arbeit und Beschäftigung Pari100 Wed, 04 Sep 2024 16:14:00 +0200
Dualer Bachelorstudiengang Soziale Arbeit startet ab dem Wintersemester 2025/2026 https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29769&cHash=49d308884531ece350b90f70a8e0cabc

]]> Ein gutes Einkommen und ein fundiertes Studium der Sozialen Arbeit! Was sich für viele nach einem Traum anhört wird nun endlich Realität. Ab September 2025 können bis zu 60 Studierende an der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) und bei einem Praxispartner praxisintegrierend Soziale Arbeit Dual studieren.

Die Vorbereitungen dazu laufen schon seit einiger Zeit. Gespräche zwischen der Hochschule und sozialen Trägern aus ganz Bayern finden in regelmäßigen Abständen statt: Jungen Menschen ein fachlich gutes Studium anzubieten, etwas gegen den Fachkräftemangel zu setzen und endlich die das Studium bezahlen zu können waren die Ziele dieser Initiative.

In einem dualen Studium haben Studierende genügend Zeit ihr theoretisches Wissen ganz praktisch anzuwenden und zu vertiefen. Das hat neben der grundsätzlich bezahlten Tätigkeit den Vorteil, dass man schnell merkt, wie wichtig sowohl die praktische als auch theoretische Lernerfahrung ist. Für die Disziplin der Sozialen Arbeit bietet sich die wunderbare Möglichkeit theoretische Bestandteile anschlussfähig in die Ausbildung einzubetten und zu spiegeln. Durch verschränkte Theorie- und Praxisphasen wird eine „Gleichzeitigkeit von beruflicher Ausbildung und akademischem Studium“ (Otto 2018, S. 297) erreicht.

In den folgenden Monaten wird die Hochschule gemeinsam mit den Betrieben an der inhaltlichen Gestaltung des Studiums arbeiten. Das Ziel ist, bereits ab Dezember 2024 Stellen bei den über 20 Praxispartner:innen zur Bewerbung auszuschreiben. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Immatrikulation an der Hochschule und der Beginn des Studiums.

Interessieren Sie sich für dieses neue Studienmodell? Sowohl Träger als auch Studieninteressierte können sich bei Prof. Dr. Martin Nugel (martin.nugel@evhn.de) informieren.

Einladung zur Vorstellung des Studiengangs Soziale Arbeit Dual

Am 17.09.2024 von 13:00 – 14:00 Uhr mit Prof. Dr. Andrea Zeus und Prof. Dr. Martin Nugel
Am 19.09.2024 von 10:00 – 11:00 Uhr mit Prof. Dr. Andrea Zeus und Prof. Dr. Martin Nugel

Zugang zum Zoom-Meeting: https://eu02web.zoom.us/j/62146591615?pwd=UXc2UWNmWHlCbzdVZURSOTVCbThQUT09
Meeting-ID: 621 4659 1615
Kenncode: 771537

Im Terminplaner können Sie Ihre Teilnahme bestätigen.

Quelle: Evangelische Hochschule Nürnberg

]]>
Mitgliederangelegenheiten Bildung Fri, 30 Aug 2024 14:38:36 +0200
Rechtliche Rahmenbedingungen politischer Betätigung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=30&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29765&cHash=8b357bd52fd4acfe717652b71199a674

]]> Die beigefügten Handreichungen sollen dazu dienen, über zu beachtende rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren, um Paritätischen Organisationen Rechtssicherheit für ihre Arbeit zu geben.

Immer wieder stellen sich gemeinnützige Organisationen die Frage, ob und in welcher Form sie sich politisch betätigen dürfen und welche Rolle das Gemeinnützigkeitsrecht dabei spielt. Aktuell wird die Diskussion wieder verstärkt durch den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Teil II geführt, in dem eine Ergänzung des § 58 Nr. 11 AO vorgenommen werden soll. Danach soll es steuerlich unschädlich sein, wenn „eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“. Welche Möglichkeiten und Grenzen der politischen Betätigung für gemeinnützige Organisationen bereits nach derzeitiger Rechtslage bestehen, ist in der beigefügten Handreichung zusammengefasst.

Aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind weitere wichtige Rahmenbedingungen zu beachten, wenn es um politische Äußerungen von Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz geht. Welche Grenzen das Arbeitsrecht hier setzt, ist in der beigefügten Handreichung zu „Extremistischen Äußerungen am Arbeitsplatz“ zu entnehmen.

Zuletzt sind im Vereinsrecht die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung zu beachten, wenn es darum geht, extremistischen Bestrebungen vorzubeugen und was bei einem Vereinsausschluss zu beachten ist.  

Erika Koglin
Abteilungsleiterin Recht
Paritätischer Gesamtverband

]]>
Mitgliederangelegenheiten Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 30 Aug 2024 12:28:28 +0200
Anfrage der GEMA zur Unterzeichnung einer Verjährungsverzichtserklärung an Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=29&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29754&cHash=26028db6808fb2ba4c7bb053b2d65484

]]> Die GEMA hat sich im Juli 2024 an diverse Einrichtungen der stationären Altenhilfe gewandt und auf eine mögliche Verjährung etwaiger Ansprüche der ZWF zum 31. Dezember 2024 hingewiesen. Um eine klageweise Geltendmachung der Ansprüche zu vermeiden, werden die angeschriebenen Einrichtungen seitens der GEMA aufgefordert, bis zum 31. August 2024 eine Verjährungsverzichtserklärung, befristet bis zum 31. Dezember 2025, abzugeben.

Die GEMA macht hierbei Forderungen / Lizenzgebühren der ZWF für die Nutzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte durch die Weitersendung von Fernseh- und Rundfunksignalen in die Bewohnerzimmer stationärer Altenhilfeeinrichtungen ab dem Jahr 2015 geltend, die wohl regelmäßig im Jahr 2021 in Rechnung gestellt wurden. 

Ob ein solcher Anspruch besteht, ist streitig. Ein von der BAGFW unterstütztes Verfahren gegen die ZWF vor dem LG Köln wurde aufgrund eines bereits anhängigen Verfahrens, welches vom BGH an den EuGH verwiesen wurde, ausgesetzt. Die offenen Rechtsfragen sollen abschließend beim EuGH geklärt werden. Weitergehende Informationen können der Fachinformation vom 14. März 2024 entnommen werden (vgl. nebenstehenden Link).

Um eine zwischenzeitliche Verjährung etwaiger Forderungen der ZWF bis zum Abschluss des vorgenannten Verfahrens zu vermeiden, bittet die GEMA um die Unterzeichnung und Rücksendung einer beiliegenden Verjährungsverzichtserklärung.

Die AG Verwertungsgesellschaften der BAGFW hat die Verjährungsverzichtserklärung der GEMA rechtlich geprüft und sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens abgestimmt.

Soweit Sie als Paritätische Einrichtung ein entsprechenden Schreiben der GEMA erhalten haben und dahingehend Fragen bestehen, können Sie weiterführende Informationen über den Paritätischen Gesamtverband erhalten. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an die folgende E-Mailadresse.

Stefan Voigt, Referent für Sozialrecht, Paritätischer Gesamtverband, Berlin  sozialrecht@paritaet.org; Tel: 030 24636-308

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Thu, 29 Aug 2024 12:57:54 +0200
Armut: Paritätischer fordert finanzielle Hilfen für Studierende https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29766&cHash=bd94249fe1dfe5cb3163ea7fd50def58

]]> Der Wohlfahrtsverband fordert eine effektive Reform des BAföG und Hilfe bei den Wohnkosten für Studierende.

„Wer studiert, soll sich auf seine Bildung konzentrieren können und sich nicht ständig Sorgen um den Geldbeutel machen müssen.“ erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Er bemängelt, dass das BAföG bei seinen regelmäßigen Anhebungen kaum mit den allgemeinen Lohnkostensteigerungen mithalte und bei der vergangenen BAföG-Novelle nicht ausreichend belastet wurden. „Wir brauchen eine Anpassung des BAföGs an das Bürgergeld und eine regelmäßige gesetzliche Fortschreibung“, so Rock weiter. Ebenfalls wurde kritisiert, dass die nächste Erhöhung erst für das Jahr 2026 geplant ist.

Besonders belastet sind Studierende, die zur Miete leben. Laut dem Statistischen Bundesamt geben sie im Schnitt 54 Prozent für Wohnkosten aus. Rock dazu: „Studierende spüren die Mietexplosion in den Städten ganz besonders stark. Die Wohnkostenpauschale hält hier nicht Schritt und muss kurzfristig angepasst werden.“ Mittelfristig benötige man mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende.

Bereits im Juni veröffentlichte der Paritätische mit dem Deutschen Studierendenwerk gemeinsam eine Kurzexpertise, die zu einem ähnlichen Ergebnis kam. Demnach gelten fast 36 Prozent aller Studierenden als arm. Der Paritätische verweist auf eigene Erhebungen, wonach mehr als ein Drittel der Studierenden mehr als 400 Euro für das Wohnen aufwenden. Zwischen 16 und 20 Prozent hatten Wohnkosten von über 500 Euro.

Das Statistische Bundesamt ermittelte das Nettoäquivalenzeinkommen, welches nach Bedarf, Alter und Haushaltsmitgliedern gewichtet wurde.

]]>
Presse Bildung Soziale Teilhabe und Armut Wed, 28 Aug 2024 12:32:00 +0200
Neuer Leitfaden erschienen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in gemeinnützigen Organisationen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29761&cHash=dda2a574758254b6bd7b5739121f4d62

]]> Inhalt des Leitfadens sind die Berichtspflichten der sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, die künftig auch größere gemeinnützige Träger und Einrichtungen beachten müssen.

Der Leitfaden führt zunächst in die Begriffe wie CSRD, ESG und ESRS ein. Er befasst sich mit der Frage, welche Einrichtungen überhaupt erfasst sind und welche gemeinnützigen Organisationen künftig ab wann verpflichtet sind, die Regelungen der CSRD zu beachten.  Der Leitfaden gibt einen ersten Überblick, was in einen Nachhaltigkeitsbericht gehört und wie die Pflicht umgesetzt werden kann. Des Weiteren werden Tipps gegeben, wie in dem Prozess am besten praktisch vorgegangen werden kann. Zudem finden sich viele Links zur vertiefenden Befassung mit dem Thema.

Der Leitfaden steht zum download als pdf. unter dem beigefügten link zur Verfügung. Mitgliedsorganisationen können die Handreichung auch über ihren Landesverband oder den Gesamtverband in gedruckter Version kostenfrei bestellen. Der Versand erfolgt seit dem 5. August 2024.

Die Klima-Schutz-Karten gibt es jetzt auch in Leichter Sprache (Leichte Sprache) - s. Link

Information von Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin 

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Klimaschutz Mon, 26 Aug 2024 17:07:00 +0200
Änderung beim Gesamtvertrag VG Musikedition https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29760&cHash=d499b59c593299ba6f8d8c2fbdf2408d

]]> Mit der Fachinformation im November 2023 hatten wir Sie über den Abschluss eines Gesamtvertrages mit der VG Musikedition für die Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege, sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Kenntnis gesetzt. Über die letzte Gebührenerhöhung zum 01.07.2023 hatten wir im Rahmen einer Fachinformation am 25.07.2023 informiert.

Nun hat die VG Musikedition mitgeteilt, dass die Gebühren für die jährlichen Pauschalbeträge der Vergütungssätze für Vervielfältigungen in Einrichtungen der Alten- und Wohlfahrtspflege sowie sonstigen Heil- und Pflegeeinrichtungen (Tarif F-SEN 1) ab dem 01.07.2024 angepasst wurden. Zur Begründung verweist die VG Musikedition auf die höhere Inflationsrate. Es erfolgt eine Erhöhung von 81,00 € auf 83,00 € bis 49 Bewohner usw. Die neuen Pauschalbeträge entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht in dem Mustervertrag.  Dieser ist auch auf der Homepage der VG Musikedition zu finden ist.

Der Gesamtvertragsrabatt von 20 % sowie zusätzlich der Sozialrabatt von 10 % bleiben erhalten.
Um diesen Rabatt weiterhin nutzen zu können, ist wie bisher der Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß dem beigefügten Muster nötig. Für Einrichtungen mit einem bestehenden Lizenzvertrag ist kein neuer Vertragsabschluss notwendig - die Tarife werden automatisch angepasst.

Weiterhin weisen wir auf die im Jahr 2024 aktualisierte Broschüre der VG Musikedition „Legal kopieren? - Wir wissen wie!“ hin.

Wir haben die Auflistung der Meldebögen, VErträge mit der VG Musikedition, eine Broschüre "Legal Kopieren" und Rundschreiben der BAGFW erstellt (s.Links)

Information von Stefan Voigt, Paritätischer Gesamtverband, Berlin 

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Mon, 26 Aug 2024 16:54:00 +0200
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft getreten https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29759&cHash=1874a348932ef4ecfbc87ae6b0a434c3

]]> Die Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts im notwendigen Umfang zu befreien, um ihr Amt, das ein Ehrenamt ist, ausüben zu können.

Dabei dürfen sie wegen ihrer Tätigkeit gemäß § 78 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt auch für ihre berufliche Entwicklung einschließlich des Arbeitsentgelts. Ergänzend regelt § 37 Abs. 4 BetrVG, dass das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats nicht geringer bemessen werden darf als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer*innen mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung.

Durch die mit dem Änderungsgesetz erfolgte Fortschreibung der §§ 37 Abs. 4 und 78 Satz 2 BetrVG soll das Risiko, gegen das betriebsverfassungsrechtliche Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot zu verstoßen, reduziert werden. Neue oder zusätzliche Entgeltansprüche werden damit nicht geschaffen.

Zur  Bestimmung  der  vergleichbaren  Arbeitnehmer*innen wird § 37 Abs. 4 BetrVG dahingehend ergänzt, dass auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes  abzustellen ist, soweit  nicht ein sachlicher Grund für eine spätere Neubestimmung vorliegt. Das gilt sowohl für nicht freigestellte wie für freigestellte Betriebsratsmitglieder.

Arbeitgeber und Betriebsrat können außerdem in einer Betriebsvereinbarung transparent im Voraus ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer*innen regeln. Die Konkretisierung der Vergleichbarkeit in einer solchen Betriebsvereinbarung kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Den Betriebsparteien steht damit ein Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Vergleichbarkeitsmerkmale und der Vergleichsgruppe zu.

Weiterhin wurde § 78 BetrVG konkretisiert, dass eine Begünstigung oder Benachteiligung  im Hinblick auf das gezahlte Arbeitsentgelt nicht vorliegt, wenn das Betriebsratsmitglied in seiner Person die für die Gewährung des Arbeitsentgelts erforderlichen betrieblichen Anforderungen und Kriterien erfüllt und die Festlegung nicht ermessensfehlerhaft erfolgt. Damit wird klargestellt, woran sich eine benachteiligungs- und begünstigungsfreie Vergütung von Betriebsratsmitgliedern orientieren kann.

Information zusammengestellt von Dr. Ingo Vollgraf, Paritätischer Gesamtverband, Berlin

]]>
Mitgliederangelegenheiten Personalwesen Recht Mon, 26 Aug 2024 16:46:00 +0200
13 Millionen Euro für die Selbsthilfe in Bayern https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29764&cHash=459bc9a314bfc47104bad31dd6fc6de3

]]> Im Jahr 2024 fördert die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Bayern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit 13 Millionen Euro – so viel, wie nie zuvor. Dies teilt die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern zum vorläufigen Abschluss der Förderrunde 2024 mit.

Der weitaus größte Teil der Fördersumme mit einem Volumen von rund 5,7 Millionen Euro verteilt sich auf über 2.163 Selbsthilfegruppen.

2,8 Millionen Euro (2023: 2,6 Millionen Euro) gehen an 61 Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene. Landesorganisationen beraten und vernetzen die angeschlossenen Selbsthilfegruppen, organisieren Schulungen, Seminare, Konferenzen und Tagungen für ihre Mitglieder, erstellen Informationsmaterialien und sind nicht zuletzt Interessensvertretungen im gesundheits- und sozialpolitischen Bereich.

Rund 4,6 Millionen Euro werden zur Unterstützung von 36 Selbsthilfekontaktstellen einschließlich ihrer angeschlossenen 13 Regionalen Runden Tische in Bayern eingesetzt.

Der Paritätische in Bayern engagiert sich auf allen Ebenen der gesetzlichen Selbsthilfeförderung und vertritt sowohl Selbsthilfegruppen als auch Landesorganisationen bei ihren Anträgen. Er unterstützt den Ausbau und die Weiterentwicklung der Selbsthilfestrukturen in Bayern.

Die Selbsthilfeförderung ist fest im Sozialgesetzbuch verankert und ermöglicht den gesetzlichen Krankenkassen, gesundheitsbezogene Bestandteile der Selbsthilfearbeit finanziell zu fördern. Der GKV-Leitfaden zur Selbsthilfe gibt dabei den Rahmen der Fördermöglichkeiten vor.

Quelle: GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Selbsthilfe Zivilgesellschaft und Demokratie Mon, 26 Aug 2024 12:37:00 +0200
Weitere gesetzliche Regelungen zum Besitz und Konsum von Cannabis in Bayern https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29743&cHash=99f8006977d8ed60e91ff19fc99f1e00

]]> In der Folge des Cannabiskonsumgesetzes sind weitere gesetzliche Regelungen erlassen worden. Zum einen das (1) Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz in Bayern, mit dem v.a. das Gesundheitsschutzgesetz geändert wurde und zum anderen (2) eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf Bundesebene.

1. Bayerisches Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz

Am 23. Juli ist das Gesetz beschlossen worden. Das Gesetz ist im Wesentlichen eine Erweiterung des Gesundheitsschutzgesetzes (Nichtraucherschutz) GSG

Ziel des Gesetzes: „… die Regelungen für ein Verbot des Rauchens, Erhitzens oder Verdampfens von Cannabis im GSG sollen die Bevölkerung vor den Gefahren des passiven Einatmens von Cannabisrauch und -dampf schützen und dienen damit dem Gesundheitsschutz.“ CSU/FW sehen die Notwendigkeit eines zusätzlichen bayerischen Gesetzes, weil das KCanG „nur“ den Jugendschutz regele durch die Vermeidung von Konsumanreizen, nicht aber den Gesundheitsschutz („Passivrauchen“).

Rauchverbot wird auf Cannabis und synthetische Cannabinoide erweitert, gleichzeitig aber ein Unterschied zu Tabak gemacht (wegen der „Gefährlichkeit“) und das Rauchen und Verdampfen von Cannabis deshalb viel weiter eingeschränkt als Tabakkonsum. In den nach bisherigem Gesudheitsschutzgesetz erlaubten „Raucherräumen“ in Einrichtungen z.B. der Eingliederungshilfe darf kein Cannabis konsumiert werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird

  • der Anwendungsbereich des GSG durch Änderung von Art. 3 GSG ausdrücklich auch auf das Rauchen, Erhitzen oder Verdampfen von Cannabis erstreckt;
  • das Rauchverbot von Cannabisprodukten ebenfalls durch Änderung von Art. 3 GSG auf den Außenbereich von Gaststätten sowie auf Volksfestgelände mit Ausnahme der privaten Aufenthaltsbereiche der dort beruflich Beschäftigten erweitert;
  • das Rauchverbot von Cannabisprodukten durch Änderung von Art. 3 GSG ferner auf das Gelände des Maximilianeums als Sitz des Bayerischen Landtags – einschließlich seiner Außenflächen – erstreckt;
  • die Erlaubnis zur Einrichtung von Raucherräumen und Raucherbereichen nach Art. 6 GSG auf das Rauchen von Tabakwaren begrenzt;
  • in einem neuen Art. 8 GSG eine Verordnungsermächtigung für Gemeinden zur Begrenzung des Rauchens, Erhitzens und Verdampfens von Cannabis in bestimmten öffentlichen Bereichen erlassen;
  • die Verordnungsermächtigung in Art. 30 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) um die Fallvariante des Cannabiskonsums erweitert.

Ordnungswidrigkeit im Rahmen des GSG mit Bußgeld belegt

  • Bei Tabak wie bisher auch: 5 € bis 1.000 € (im Wiederholungsfall bis 5.000 €); Höhe richtet sich nach Einzelfall
  • Bei Cannabis: bei Erstverstößen bis 1.500 €, bei Wiederholung bis 5.000 € (ergibt sich laut Begründung im Gesetz, weil gefährlicher und eingeschränkter erlaubt, auch durch Bundesgesetzgeber)

Das Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz sowie das geänderte Bayerische Gesundheitsschutzgesetz können untenstehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

2. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Einen Tag nach der  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt seit dem 22. August 2024 der Cannabisgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum im Straßenverkehr. Damit ist erstmalig ein Cannabisgrenzwert im Straßenverkehrsgesetz verankert worden. Bisher gab es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hatte sich in der Vergangenheit in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum.

Wer ab heute mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr ein Fahrzeug führt, wird in der Regel mit 500 Euro Bußgeld belegt  und erhält einen Monat Fahrverbot. Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol am Steuer wird mit einem Bußgeld von mindestens 1.000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 3.500 Euro sanktioniert. Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot. Die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht und somit drohen in der Regel 250 Euro Buße bei Verstößen.

Die fahreignungsrechtlichen Regelungen zu Cannabis werden an die bei einer Alkoholproblematik geltenden gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Fahrerlaubnis ist künftig nur noch zu verneinen oder zu entziehen, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Ein Missbrauch von Cannabis ist wie bei Alkohol dann anzunehmen, wenn die Betroffenen nicht zwischen dem Führen eines Kraftfahrzeugs und einem die Fahrsicherheit  beeinträchtigenden Konsum hinreichend sicher trennen können. Im Falle der Beendigung der Abhängigkeit von Cannabis (Entwöhnungsbehandlung) ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist. Nach Beendigung des Missbrauchs ist die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu bejahen, wenn die Änderung des Cannabiskonsumverhaltens gefestigt ist. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist künftig nur noch dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) ist künftig dann anzuordnen, wenn:

  • Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
  • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
  • die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen.

Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann nicht mehr darauf gestützt werden, dass eine gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen.

Im Falle der Einnahme von Medizinalcannabis aufgrund einer ärztlichen Verschreibung gilt das oben Gesagte mit der Einschränkung. Ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) kann  nur dann angeordnet werden, wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Einnahme (regelmäßiger übermäßiger Gebrauch) vorliegen, d. h. Anzeichen dafür vorliegen, dass Medizinalcannabis  regelmäßig nicht gemäß den ärztlichen Anweisungen eingenommen wird, oder bei bestimmungsgemäßer Einnahme von Medizinalcannabis Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unter dem zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Maß bestehen.

Das Sechste Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: Bayerischer Landtag

]]>
Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Gesundheit Sucht Kinder und Jugend Mon, 26 Aug 2024 11:33:38 +0200
Zamm für Vielfalt in Aschaffenburg https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29740&cHash=b7c368de4a92d9a94d5a63db41f8574e

]]> ]]> Aschaffenburg steht fest für Vielfalt – das wird seit 40 Jahren am dritten Juli-Wochenende gefeiert. Vom 19. bis 21. Juli 2024 fand daher das Fest für Vielfalt (bis 2022 Fest „Brüderschaft der Völker“) statt. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern, beteiligte sich am Sonntag mit einem Infostand zu den Angeboten des Jugendmigrationsdienstes und zu seiner inzwischen 100jährigen Geschichte am Fest. Die Grundwerte des Paritätischen- Vielfalt, Offenheit und Toleranz- finden sich in diesem bunten Fest der Aschaffenburger Stadtgesellschaft eins zu eins wieder. Hier wird Vielfalt und Inklusion gelebt, Toleranz gefeiert, Austausch gefördert und der Zusammenhalt gestärkt.

Es gab ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm, jede Menge Mitmachangebote für Kinder und Jugendliche, kulinarische Spezialitäten sowie Infos und Workshops.

Unsere Mitarbeiterin Antje Nikolaidis war vor Ort und kam mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen über den Paritätischen als Verband als auch über die Arbeit der Jugendmigrationsdienste ins Gespräch. Gleichzeitig kann man sich das Fest für Vielfalt wie einen riesigen Marktplatz der Netzwerkarbeit für einen sozialen Träger vorstellen, wofür die Präsenz unseres Verbandes auch ein wertvoller Baustein war.

Das Fest wird jährlich in der Partnerschaft von der Stadt Aschaffenburg, dem Stadtjugendring und ca. 120 ehrenamtlichen Gruppen, Vereinen und Initiativen aus Aschaffenburg und Umgebung aus den Bereichen Jugendarbeit, Kultur und Behindertenhilfe gestaltet.

]]>
Region Unterfranken Migration und Flucht Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 22 Aug 2024 16:35:20 +0200
Paritätischer kritisiert Bürgergeld-Kürzungsforderung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=12&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29751&cHash=da6d93e94fd9925cd4ba02d30cd2168f

]]> Die von FDP-Fraktionschef Christian Dürr ins Spiel gebrachte Kürzung des Bürgergeldes um bis zu 20 Euro monatlich stoßen beim Paritätischen Gesamtverband auf scharfe Kritik. Nach Angaben des Verbandes seien die Regelsätze bereits jetzt viel zu gering. Nach Berechnungen des Wohlfahrtsverbandes müsste das Bürgergeld statt bisher 563 Euro eine Höhe von mindestens 813 Euro betragen, damit es vor Armut schützt.

„Das Bürgergeld ist kein Almosen, sondern verwirklich Grundrechte. Es ist schon heute zu niedrig, um Armut zu bekämpfen. Wer hier von Kürzungen spricht, will Ungleichheit vergrößern und fördert die soziale Spaltung“, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Schon die bereits angekündigte Nullrunde für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld in 2025 wäre eine massive Härte für die Leistungsberechtigten, die als aufstockende Beschäftigte, als pflegende Angehörige, Erziehende oder aus anderen Gründen auf die Unterstützung angewiesen seien. Rock stellt fest: „Angriffe auf das Bürgergeld erleben wir in letzter Zeit zu häufig. Offenbar wurde der Sommertrend Bürgergeld-Bashing ausgerufen.“

Besonders zynisch sei es, wenn Christian Dürr nun trotz steigender Lebenshaltungskosten mit der zurückgehenden Inflation argumentierte, so Rock: „Das Bürgergeld wurde in der Vergangenheit durch methodische Tricksereien spürbar zu niedrig angesetzt. Anstatt immer wieder auf Kosten der Ärmsten zu sparen und Geringverdienende zusätzlich zu belasten, müssen die Reichsten entsprechend ihrer ungleich größeren Leistungsfähigkeit viel stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Die steuerliche Privilegierung großer Einkommen und Vermögen durch den Verzicht auf Vermögens- und angemessene Erbschaftssteuern muss enden“, fordert Rock.

]]>
Presse Soziale Teilhabe und Armut Mon, 12 Aug 2024 15:18:00 +0200
Förderung für Medien- und KI-Budget für bayerische Schulen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29706&cHash=35a963a4831377b1cfda003cadd408ce

]]> Das bayerische Kulturministerium fördert ab sofort digitale Bildung über ein Medien- und KI-Budget für bayerische Schulen. Die Fördervorgaben zur Finanzierung der Bildungsmedien sind der kürzlich veröffentlichten Richtlinie zu entnehmen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-359

  • Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie ist die Beschaffung von bestimmten Softwarelizenzen inkl. Token-basierter Lizenzen in Pay-per-Use-Lizenzmodellen.
  • Zuwendungsempfänger sind kommunale Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen sowie Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern (Schulaufwandsträger).

Die Zuwendung bemisst sich an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule(n) des Schulaufwandsträgers.

Der Antrag für das jeweilige Kalenderjahr kann bis zum 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Für das Kalenderjahr 2024 gilt, dass der Antrag bis zum 31. Mai 2025 gestellt werden kann.

Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Schule.

Mehr Informationen unter:

https://www.km.bayern.de/gestalten/digitalisierung/Digitale-Bildungsinfrastruktur-an-Schulen/medien-und-ki-budget

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Kinder und Jugend Thu, 08 Aug 2024 15:22:54 +0200
Freistaat Bayern übernimmt für ehrenamtliche Vereine GEMA-Gebühren https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=07&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29705&cHash=506e6421ea3fb28e0b829793a16614a4

]]> Ehrenamtliche Vereine können Kosten für GEMA-Gebühren vom Freistaat bezahlen lassen. Die bayerische Landesregierung übernimmt die GEMA-Gebühren von Vereinen für vier Veranstaltungen pro Jahr.

Die Regelung gilt für alle Veranstaltungen von Vereinen ohne Eintrittsgebühren bis zu einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 Quadratmetern.

Wichtig ist, dass die Veranstaltungen trotzdem bei der GEMA angemeldet wird. Nur dann übernimmt der der Freistaat Bayern die Kosten.

Weitere Informationen unter:

https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI68OS6MvWhwMV85iDBx0S7jTKEAAYASAAEgIGwvD_BwE

Quelle: GEMA

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Wed, 07 Aug 2024 17:16:00 +0200
#ZamGehtWas: Ein Fest für alle https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29683&cHash=4fe6c761f50902be6da36f2571bdd721

]]> ]]> Unter dem Motto "#ZamGehtWas" waren Menschen, mit oder ohne Behinderung, mit oder ohne Migrationshintergrund, alt oder jung in den Innenhof der Geschäftsstelle in der Münzstraße eingeladen. Zahlreiche Gäste waren der Einladung trotz der unsicheren Wetterlage gefolgt.

Von 14 bis 19 Uhr erwartete die Besucher*innen ein vielfältiges Bühnen- und Rahmenprogramm. Mehrere Mitgliedsorganisationen des Paritätischen beteiligten sich mit verschiedenen Aktionen zum Mitmachen oder einfach zum Genießen. So gab es beispielsweise die Möglichkeit, Glückwunschkarten mit unterschiedlichen Sprachen zu gestalten, an einem Gebärdensprachrätsel teilzunehmen oder ein Memory für Blinde zu spielen.

In einer Gesprächsrunde mit Margit Berndl, Vorstand Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern, Dr. Hülya Düber, Sozialreferentin der Stadt Würzburg, Barbara Mergenthaler, Vorsitzende des Bezirksausschusses des Paritätischen in Unterfranken, Dr. Michael Weis von der Blindeninstitutsstiftung Würzburg und Dagmar Flakus vom Verein Frauen helfen Frauen in Schweinfurt ging es passend zum Jubiläumsmotto um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Es wurde der Frage nachgegangen, wo der Zusammenhalt gefährdet ist, wie er verbessert werden kann und was ein Wohlfahrtsverband – wie der Paritätische - dazu beitragen kann.

Einer der Höhepunkte, des Programms war das Improvisationstheater DIE TABUTANTEN, die auf Zuruf des Publikums ihr Theaterstück "Mit VEREINten Kräften“ spontan entwickelten und dabei das Themenfeld Zusammenhalt und gemeinsames Zeichensetzen für mehr Offenheit, Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft aufgriffen. Für musikalische Unterhaltung sorgten der Würzburger Kommunenchor? - hier singen Musikbegeisterte mit und ohne Handicap, Musiker aus der solidarischen Musikschule Würzburg "Willkommen mit Musik" und die Klavierspielerin Darya Motaghedi.

Die Veranstaltung wurde gefördert durch die Aktion Mensch.

]]>
Themen Der Paritätische Inklusion Pari100 Zivilgesellschaft und Demokratie Mon, 05 Aug 2024 12:22:36 +0200
DAK-Wettbewerb "Gesichter für ein gesundes Miteinander" https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=02&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29676&cHash=87b40c858ea25044be65b13e4e980995

]]> Der DAK-Wettbewerb „Gesichter für ein gesundes Miteinander“ möchte ein Zeichen für Respekt, Toleranz und Gemeinsinn setzen. Viele Projekte und Initiativen setzen sich für Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege ein. Die Gesichter hinter den Projekten leisten einen großartigen und meist ehrenamtlichen Beitrag für ein gesundes Miteinander. Mit dem Wettbewerb soll diesen engagierten Menschen eine Bühne gegeben werden. 

Gesucht werden Menschen, die sich mit beispielhaften Projekten für ein gesundes Miteinander einsetzen. Besonders im Fokus steht dieses Jahr die ehrenamtliche Pflege: Für diesen Bereich gibt es einen Sonderpreis.

Es sind Preisgelder von 500 bis 3.000 Euro ausgeschrieben.

Bewerben können sich: Einzelpersonen, Gruppen, Verbände und Organisationen, Betriebe und pflegende Angehörige.

Weitere Informationen unter:

https://www.dak.de/dak/praeventionskampagnen/wettbewerb-gesichter-gesundes-miteinander_28272

Quelle: DAK-Gesundheit

]]>
Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Ältere Menschen Gesundheit Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 02 Aug 2024 12:05:10 +0200
Zamm kumm Dooch in Bayreuth https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29673&cHash=dbef54b9b223ba8da7a8262e82faaf5e

]]> ]]> Mitten in der Bayreuther Innenstadt fand der jährliche "Zamm kumm Dooch" statt, dieses Mal unter dem Motto "#ZamGehtWas": 2024 ehrt er damit das 100-jährige Jubiläum des Paritätischen in Bayern. Er stand wieder ganz im Zeichen der Inklusion und des Miteinanders, mit dem Ziel, Menschen unterschiedlichen Hintergrunds und verschiedener Fähigkeiten zusammenzubringen, um so Barrieren abzubauen und gegenseitiges Verständnis zu fördern.

Das Programm des Begegnungstages war äußerst vielfältig und bot für jede Altersgruppe und jeden Geschmack etwas. Ein wichtiger Bestandteil des Tages war der Austausch an den zahlreichen Infoständen der Mitgliedsorganisationen sowie der Kooperationspartner*innen des Paritätischen Bezirksverbandes Oberfranken. Besucherinnen und Besucher konnten sich über verschiedene Themen informieren und aktiv einbringen.

Schirmherr der Veranstaltung war der Comiczeichner Phil Hubbe, bekannt für seine Cartoons über Menschen mit Behinderungen. Mit Witz und Ironie thematisiert er in seinen Zeichnungen den oft schwierigen Alltag und die absurden Situationen, die Betroffene meistern müssen. Er stellte seine Werke aus, malte live und gab ein Interview zu seiner Motivation und Lebenseinstellung.

Für die jüngsten Gäste gab es ein inklusives Kindertheater mit der Geschichte "Elli und Ringelo", das die Kinderherzen höherschlagen ließ. Ein weiteres Highlight war das Lebendkicker-Turnier, bei dem Teams aus Erwachsenen gegeneinander antraten und um tolle Preise spielten. Auftritte einer Musikband und Kindertanzgruppen sorgten für zusätzliche Unterhaltung und rundeten das Programm ab.

Der Begegnungstag "Zamm kumm Dooch" zeigte auch in diesem Jahr wieder die Bedeutung von Inklusion und Miteinander und war ein voller Erfolg!

]]>
Themen Ältere Menschen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Pari100 Thu, 01 Aug 2024 16:14:00 +0200
Zamm auf der Plauderbank https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/08?tx_ttnews%5Bday%5D=01&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29671&cHash=a8def0326ac3884a3dbc66a1fa55da66

]]> ]]> Viele Menschen wünschen sich eine*n Gesprächspartner*in, mit dem/der sie sich austauschen können, erzählen können, lachen können. Doch wie und wo finden diese Menschen zusammen?

Die FreiwilligenAgentur Regensburg startete dafür im Frühjahr ihre Mitmach-Aktion „Plauderbänke gestalten“. Dabei wurden Parkbänke farbenfroh bemalt und im Nibelungen-Quartier, einem inklusiven Wohnprojekt in Regensburg, aufgestellt. Bei der Gestaltung halfen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.

Diese farbig gestalteten Bänke sollen zu Orten werden, wo jeder zwanglos zusammenkommen, sich kennenlernen und einfach mal plaudern kann. Gerade Menschen, die in ihrem Alltag einsam sind, können hier ganz einfach wieder in Kontakt mit anderen kommen und schöne Gesprächserlebnisse haben.

]]>
Themen Ältere Menschen Inklusion Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Migration und Flucht Pari100 Thu, 01 Aug 2024 16:14:00 +0200
Inklusives Begegnungs- und Kulturfest #ZamGehtWas https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=31&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29659&cHash=12ef055bd651b77e99615232b31dfa48

]]> ]]> Mit einem inklusiven Kultur- und Begegnungsfest feierte der Paritätische in Unterfranken am 26. Juli 2024 das 100-jährige Jubiläum des Paritätischen in Bayern und das 60-jährige Bestehen des Bezirksverbandes Unterfranken. Unter dem Motto "#ZamGehtWas" waren Menschen, mit oder ohne Behinderung, mit oder ohne Migrationshintergrund, alt oder jung in den Innenhof der Geschäftsstelle in der Münzstraße eingeladen. Zahlreiche Gäste waren der Einladung trotz der unsicheren Wetterlage gefolgt.

Von 14-19 Uhr erwartete die Besucher*innen ein vielfältiges Bühnen- und Rahmenprogramm. Mehrere Mitgliedsorganisationen des Paritätischen beteiligten sich mit verschiedenen Aktionen zum Mitmachen oder einfach zum Genießen. So gab es beispielsweise die Möglichkeit, Glückwunschkarten mit unterschiedlichen Sprachen zu gestalten, an einem Gebärdensprachrätsel teilzunehmen oder ein Memory für Blinde zu spielen.

In einer Gesprächsrunde mit Margit Berndl; Vorstand Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern, Dr. Hülya Düber, Sozialreferentin der Stadt Würzburg, Barbara Mergenthaler, Vorsitzende des Bezirksausschusses des Paritätischen in Unterfranken, Dr. Michael Weis von der Blindeninstitutsstiftung Würzburg und Dagmar Flakus vom Verein Frauen helfen Frauen in Schweinfurt ging es passend zum Jubiläumsmotto um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Es wurde der Frage nachgegangen, wo der Zusammenhalt gefährdet ist, wie er verbessert werden kann und was ein Wohlfahrtsverband – wie der Paritätische - dazu beitragen kann.

Einer der Höhepunkte, des Programms war das Improvisationstheater DIE TABUTANTEN, die auf Zuruf des Publikums ihr Theaterstück "Mit VEREINten Kräften“ spontan entwickelten und dabei das Themenfeld Zusammenhalt und gemeinsames Zeichensetzen für mehr Offenheit, Vielfalt und Toleranz in der Gesellschaft aufgriffen. Für musikalische Unterhaltung sorgten der Würzburger Kommunenchor? - hier singen Musikbegeisterte mit und ohne Handicap, Musiker aus der solidarischen Musikschule Würzburg "Willkommen mit Musik" und die Klavierspielerin Darya Motaghedi.

Die Veranstaltung wurde gefördert durch die Aktion Mensch.

]]>
Region Unterfranken Inklusion Pari100 Selbsthilfe Wed, 31 Jul 2024 12:27:05 +0200
Verbandsrat neu gewählt: Sven Göpel neuer Vorsitzender https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=26&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29642&cHash=0945d209548578a4a85f058738dace1c

]]> Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verbandsrates am 25. Juli 2024 wurden Sven Göpel als neuer Verbandsratsvorsitzender sowie Bärbel Bebensee und Dorit Wiedemann als stellvertretende Verbandsratsvorsitzende gewählt. Der Paritätische in Bayern freut sich auf eine gute Zusammenarbeit!

Dem bisherigen Vorsitzenden Norbert Blesch und den stellvertretenden Vorsitzenden Eva Egartner und Maria Schwarzfischer dankt der Verband für das herausragende Engagement für den Paritätischen in Bayern und seine Mitgliedsorganisationen.

Der Verbandsrat ist das Aufsichtsgremium des Paritätischen in Bayern. Das ehrenamtliche Gremium wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Der Vorstand stimmt mit dem Verbandsrat die grundsätzlichen sozial- und verbandspolitischen Ziele des Paritätischen in Bayern ab.

Bei der Mitgliederversammlung am 16. Juli 2024 wurde der Verbandsrat neu gewählt. Die Mitglieder sind:

Irmgard Badura, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V., ehemalige Bayerische Behindertenbeauftragte

Melanie Bagola, SOS Kinderdorf

Michael Bauer, Humanistische Vereinigung K.d.ö.R.

Bärbel Bebensee (stellvertretende Verbandsratsvorsitzende)

Norbert Blesch, Münchner Aidshilfe e.V., Domus e.V.

Christian Boenisch, Regenbogen Wohnen gGmbH

Sven Göpel (Vorsitzender des Verbandsrats), Ambulante BetreuungsDienst gGmbH

Dr. Anna Laux, Kinderschutz München

Barbara Mergenthaler, Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund

Heinz Rembor, Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Coburg Land e.V.

Petra Ruf, Psychosoziale Hilfsgemeinschaft HOI! e.V.

Dorit Wiedemann (stellvertretende Verbandsratsvorsitzende), Blindeninstitutsstiftung, Blindeninstitut München

]]>
Presse Der Paritätische Fri, 26 Jul 2024 14:17:51 +0200
Kein Geld für einwöchigen Urlaub: Jeder zweite einkommensarme Haushalt betroffen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=25&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29637&cHash=5923d1ae6ba929d270b3106e23edf6c9

]]> Als bedrückend und ungerecht bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband aktuelle Zahlen des Statistischen Amtes der Europäischen Union, die zeigen, dass die Hälfte aller einkommensarmen Haushalte in Deutschland sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten kann. Bei Alleinerziehenden seien es sogar mehr als 60 Prozent, denen es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, einmal im Jahr für eine Woche zu verreisen.

Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen: "Für einkommensarme Familien bedeutet der Ferienbeginn einmal mehr Stress und zusätzliche Sorgen, weil das Geld hinten und vorne nicht reicht, erst recht nicht für Urlaub." Dabei scheitere selbst eine kurze Reise nicht zuletzt daran, dass viele sich schlicht das Zugticket nicht leisten könnten. Rock weiter: "Bitter ist, dass bei vielen das Geld selbst für Ferien zu Hause nicht reicht. Denn Aktivitäten wie Eis essen, der Besuch im Schwimmbad oder Zoo kosten zusätzlich Geld."

Es sei nicht hinnehmbar, dass die Ampel den Druck auf Menschen im Bürgergeld noch erhöht, statt Armut und Ausgrenzung wirksam zu bekämpfen. Der Paritätische fordert eine Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld sowie verbesserte Teilhabeleistungen. Um Kindern konkrete Teilhabemöglichkeiten und Perspektiven zu bieten, sei zudem die verstärkte Förderung und der Ausbau gemeinnütziger Jugendangebote und Familienferienstätten geboten.

"Wir sehen, dass finanzielle Einschränkungen bis in die Mitte der Gesellschaft hinein reichen. Teilhabe und Mobilität müssen aber für alle möglich sein. Ein für alle erschwingliches und gefördertes Deutschlandticket wäre ein erster Schritt dahin", so Rock. Das bisherige Deutschlandticket, das schon für Kinder mit sechs Jahren voll bezahlt werden müsse, sei nur im Abo erhältlich und damit für ärmere Familien nicht einmal ausnahmsweise erschwinglich, mahnt der Paritätische.

Der Verband kritisiert zudem, dass sowohl das Bürgergeld als auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets keine ausreichenden Mittel für mehrtägige Ferienfreizeiten von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen. So werde das Ziel der Leistungen, Teilhabe zu ermöglichen, schlicht nicht erreicht.

Darüber hinaus fordert der Paritätische die Stärkung gemeinnütziger Angebote der Jugendarbeit und der Familienerholung, damit Kindern und Jugendlichen effektiv Teilhabe ermöglicht werden kann: "Kinder brauchen Perspektive. Wer nicht einmal im Jahr für einige Zeit wenigstens ins Nachbarbundesland, in die Berge oder ans Meer reisen kann, der erfährt Ausgrenzung. Das muss sich ändern", so Rock.

]]>
Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Soziale Teilhabe und Armut Thu, 25 Jul 2024 11:33:21 +0200
Förderprogramm stärkt Gemeinwohlorientierte Unternehmen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=23&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29632&cHash=f3a7195347deac78b22cf9ef9bb9525d

]]> Mit dem neuen Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken, ihr Wachstum fördern und Impulse für die verstärkte Gründung neuer Gemeinwohlorientierter Unternehmen geben.

Ziele der Förderrichtlinie sind die Professionalisierung und Kompetenzerweiterung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen und die Unterstützung bei Vernetzung und Kooperation mit anderen. Denn: Um gute Ideen umzusetzen, fehlen häufig nicht nur die finanziellen Mittel, sondern auch passendes unternehmerisches Wissen und erfolgreiche Umsetzungsstrategien. Das Programm knüpft damit an das Vorgängerprogramm „REACT with impact“ an.

Von August 2024 bis Ende 2028 stehen im Förderprogramm Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich 55,6 Millionen Euro aus dem ESF Plus ko-finanziert. „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ ist damit das bisher größte Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland.

Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das BMWK Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen.

Förderanträge können voraussichtlich ab dem 7. August gestellt werden.

Weitere Informationen unter:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-gemeinwohlorientierte-unternehmen

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

]]>
Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Zivilgesellschaft und Demokratie Tue, 23 Jul 2024 16:12:09 +0200
2023 in Worten, Bildern und Zahlen: Jahresbericht 2023 des Paritätischen in Bayern veröffentlicht https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=22&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29616&cHash=0e8e02dfc276d0cacae49e2b74f2382a

]]> Druckfrisch erschienen ist nun der Jahresbericht 2023 des Paritätischen in Bayern mit Highlights, Themenschwerpunkten und viel Wissenswertem aus den Landesverband.

Von A wie Appell an die Landespolitik über M wie Mitgliederservice bis hin zu Z wie Zukunftsgestaltung der Gesellschafts- und Sozialpolitik – auch mit seiner neusten Veröffentlichung bietet der Jahresbericht 2023 spannende Einblicke in die Arbeit und Themenfelder rund um den Paritätischen.

Sie können den Jahresbericht untenstehend herunterladen. Viel Spaß beim Schmökern!

Sie benötigen Druckexemplare? Kontaktieren Sie das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Presse@paritaet-bayern.de

]]>
Aus dem Landesverband Der Paritätische Mon, 22 Jul 2024 10:16:17 +0200
Stellungnahme: Guter Ganztag für alle! Paritätischer formuliert Anforderungen an qualitätsvolle Angebote in der Ganztagsförderung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29604&cHash=1aa7a884bc72a82eccac48846c8f2432

]]> Die Bestrebungen von Bund und Ländern, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen, wurden vom Paritätischen Wohlfahrtsverband begrüßt. Das Vorhaben bildet einen logischen Anschluss an den Rechtsanspruch auf ein öffentlich verantwortetes Angebot der Kindertagesbetreuung und kann dazu beitragen, soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern sicherzustellen und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen.

Neben der konkreten Ausgestaltung der nunmehr erfolgten, insbesondere finanziellen und rechtlichen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, ist es aus Sicht des Paritätischen eine besondere Herausforderung, die landesspezifischen Angebotsformen in ihrer Vielfalt zu berücksichtigen und diejenigen zu erhalten, die qualitativ hochwertig arbeiten. Zusätzlich sind unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips im SGB VIII insbesondere neue Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zu schaffen und hierbei bundesweit eine hohe Qualität in den Angeboten sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische zu folgenden Eckpunkten geäußert:

  • Die Angebote in der Ganztagsförderung sind freiwillig und vielfältig.
  • Die Angebote sind von den Bedarfen und Entwicklungserfordernissen der Kinder im Grundschulalter ausgehend entwickelt.
  • Die Angebote der Ganztagsförderung sind inklusiv.
  • Räume und Freiflächen sind bedarfsgerecht, anregend und lebendig gestaltet.
  • Die Angebote beinhalten ein bedarfsgerechtes Verpflegungskonzept.
  • Kinder- und Jugendhilfe und Schule verantworten die Angebote gemeinsam.
  • Qualifiziertes und zufriedenes Personal bildet das Fundament gelingenden Ganztags.
  • Eine angemessene Ressourcen- und Zeitplanung ist strukturell und finanziell abgesichert.
  • Gesicherte Qualität in der Ganztagsförderung benötigt eine dauerhafte Überprüfung und Weiterentwicklung.

Untenstehend können Sie alle Anforderungen: "Guter Ganztag für alle! Anforderungen an qualitätsvolle Angebote in der Ganztagsförderung" ausführlich lesen.

Diese Information gibt es ebenfalls untenstehend in Leichter Sprache.

]]>
Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Bildung Inklusion Kinder und Jugend Wed, 17 Jul 2024 16:53:37 +0200
Paritätischer in Bayern feiert mit Sozialministerin Ulrike Scharf 100-jähriges Jubiläum bei der Landesmitgliederversammlung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29608&cHash=94639d40ea86c89d91480b50fde318ad

]]> Der Paritätische in Bayern hielt zusammen mit Vertreter*innen seiner rund 800 Mitgliedsorganisationen am 16. Juli seine jährliche Landesmitgliederversammlung im Bürgerhaus Unterföhring ab und feierte im Rahmen dessen sein hundertjähriges Bestehen mit seinen Mitgliedern. Aus diesem Anlass überbrachte Sozialministerin Ulrike Scharf die Glückwünsche der Bayerischen Staatsregierung und würdigte die Rolle des Paritätischen für die soziale Landschaft im Freistaat: „Herzlichen Glückwunsch zum 100. Jubiläum an alle Mitarbeitenden und Mitgliedsorganisationen! Ihr Einsatz macht unser Land zu einer echten Heimat. Sie sind für die Menschen da und unterstützen in Not. In Zeiten, in denen politische Fliehkräfte an unserer Mitte von rechts, links, innen und außen zerren, funktioniert unser soziales, demokratisches Gefüge in Bayern nur dank Menschen wie Ihnen. Sie sind verlässliche Stützen für zahlreichen Menschen in Bayern, immer hilfs- und einsatzbereit. Im Namen der Bayerischen Staatsregierung möchten ich Ihnen für ihr großartiges Engagement und Ihre wertvolle Arbeit danken! Sie geben Halt und Orientierung für so viele Menschen in Bayern und sind ein Vorbild sowie wichtiger Grundpfeiler für ein starkes, stabiles und soziales Bayern.“

Nach der Gratulation von Frau Scharf stimmten alle Anwesenden ein Geburtstagslied an: „100 Mal dein Herz berührt, 100 Mal dir zugehört, 100 Mal die Hand gereicht“, heißt es in dem Lied, das eine Regensburger Schule im Jubiläumsjahr eigens für den Paritätischen Bezirksverband Oberpfalz/Niederbayern komponiert hatte. „Auch 100 Jahre nach unserer Gründung setzt sich der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen für ein soziales Bayern ein. Eine starke Demokratie braucht eine starke soziale Infrastruktur, auf die sich Menschen in schwierigen Lebenssituationen verlassen können. Soziale Einrichtungen tragen entscheidend für den sozialen und demokratischen Zusammenhalt bei“, betont Margit Berndl, Vorständin für Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern.

Pionierarbeit seit 1924

Der Paritätische in Bayern ist mit seinen Werten Toleranz, Offenheit und Vielfalt bei der Entwicklung bedarfsgerechter sozialer Versorgungsstrukturen ein wichtiger Partner für seine Mitgliedsorganisationen, für Gesellschaft und Politik. Weitsicht, Offenheit und Innovationskraft sind dabei seit seiner Gründung kennzeichnend. Den Grundstein hierfür legte 1924 die Gründerin des Paritätischen, die bayerische Frauen- und Sozialpolitikerin Luise Kiesselbach, eine der ersten weiblichen Stadträtinnen Münchens. Ihr Motto „Pionierarbeit leisten, der Arbeit Niveau geben, auch dem Ärmsten kein Menschenrecht versagen!“ ist bis heute leitend für den Verband. Sie begann beispielsweise, der kurz nach Ende des ersten Weltkrieges vorherrschenden Wohnungsnot und der prekären Armut von Senior*innen in der Landeshauptstadt durch den Bau eines Altenheims zu begegnen. Die Heimplätze wurden unter der Voraussetzung vergeben, dass Wohnungen, in denen die alten Menschen zuvor gelebt hatten, für junge Familien frei wurden – ein für die damalige Zeit wegweisendes Konzept. In den 70er und 80er Jahren schlossen sich viele Organisationen dem Verband als Mitglied an, die ihre Wurzeln in den Neuen Sozialen Bewegungen hatten. Mit ihrem Anspruch auf Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe haben sie die Soziale Arbeit mit neuen Angeboten verändert und weiterentwickelt.

Der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Bayern heute

Heute ist der Paritätische in Bayern einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Seit seiner Gründung vor 100 Jahren setzt sich der Landesverband für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Dem Landesverband haben sich rund 800 Mitgliedsorganisationen angeschlossen, die in allen Bereichen der Sozialen Arbeit tätig sind. Der Paritätische in Bayern ist selbst Träger sozialer Einrichtungen. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und an keine Weltanschauung gebunden.

]]>
Presse Aus dem Landesverband Der Paritätische Wed, 17 Jul 2024 12:14:00 +0200
Paritätischer warnt: Bundeshaushalt verschärft soziale Ungleichheit https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=17&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29607&cHash=9e36a0bdfe55baee5a3c9244badc3df3

]]> Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, der heute vom Kabinett verabschiedet werden soll: „Die getroffene Einigung geht zu Lasten besonders unterstützungsbedürftiger Menschen. Das fördert die soziale Spaltung, statt Zusammenhalt zu stärken“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

Während die Ampel mit den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld drastische und völlig unverhältnismäßige Maßnahmen auf Kosten von Leistungsbeziehenden plane, drohe die Beschäftigungsförderung mit den geplanten Kürzungen vielerorts zum Erliegen zu kommen: „Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Rock. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.

Die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlages um lediglich fünf Euro stehe in keinem Verhältnis zu der durch den Bundesfinanzminister geplanten Privilegierung einkommensstarker Familien, die durch höhere Freibeträge weitaus stärker profitierten: „Jedes Kind sollte der Bundesregierung gleich viel wert sein, stattdessen werden einkommensstarke Gruppe zusätzlich privilegiert. Soziale Ungleichheit wird zusätzlich verstärkt“, so die Befürchtung des Paritätischen.

Mit den geplanten Kürzungen drohten den bestehenden Angeboten für hilfsbedürftige Menschen massive Einschnitte. Die Förderung der Beratung und Versorgung Geflüchteter in Psychosozialen Zentren drohe nahezu halbiert zu werden, auch die Ansätze für die Asylverfahrensberatung lägen weit hinter den Bedarfen zurück. „Die Bundesregierung verkennt, dass so deutliche Kürzungen nicht nur zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, sondern zur Schließung von Einrichtungen und Diensten gerade in ländlichen Regionen führen können. Was einmal wegfällt, ist nur schwer wieder aufzubauen. Wir befürchten deshalb langfristige Schäden für die vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur im ganzen Land“, so Rock. Soziale Angebote drohten auch unter den angekündigten Reduzierungen im Bundesfreiwilligendienst und weiteren Freiwilligendiensten zu leiden. Hier seien Minderausgaben von 40 Millionen Euro vorgesehen.

Positiv hob der Paritätische hervor, dass zwei Milliarden Euro an Förderung für die Qualität in Kitas vorgesehen seien. Das sei ein Erfolg der Bundesfamilienministerin. Wichtig sei, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel auch direkt den Kindertagesstätten zugutekämen.

]]>
Presse Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Fachbereich Psychiatrie Sucht- und Gefährdetenhilfe Familie Kinder und Jugend Menschen mit psychischen Erkrankungen Migration und Flucht Soziale Teilhabe und Armut Wed, 17 Jul 2024 12:07:00 +0200
#ZamGehtWas: Stadtradeln 2024 https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29571&cHash=8858023374594178488229e5e40cf632

]]> ]]> Drei Wochen lang traten 51 paritätische Teammitglieder in die Pedale, für mehr Radförderung, Klimaschutz und Lebensqualität in München. Denn beim Stadtradeln ging es darum, vom 17. Juni bis 7. Juli möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn wir ihn sonst mit dem Auto gefahren wären.

Als Paritätischer in Bayern treten wir ein für eine umfassende sozialökologische Wende, die konsequenten Klimaschutz mit sozialem Ausgleich verbindet. Und gleichzeitig sehen wir es als unsere Aufgabe, ökologisch nachhaltiges Verhalten bei uns selbst und auch bei unseren Einrichtungen und Diensten zu fördern.

---

"Ich habe mitgemacht, weil es lustig ist und ich dadurch mehr Fahrrad gefahren bin und vor allem, weil ich auch hier intern zu Leuten einen Anknüpfungspunkt bekommen habe, mit denen ich sonst nicht so viel zu tun habe. Das gefällt mir gut und ich überlege schon, was wir als nächstes zusammen machen könnten."

Andrea Strasser, Geschäftsführerin Sozialpsychiatrisches Zentrum München gGmbH

---

Unser Ziel war es, im Rahmen dieses Wettbewerbs 10.000 Kilometer zu radeln. Und wir sind selbst ganz überrascht und begeistert, dass wir unser Ziel noch übertroffen haben: Wir sind 12.810 Kilometer geradelt, haben 2.126 Kilogramm CO² eingespart und Platz 50 von insgesamt 1.059 Teams in München belegt. Das ist eine tolle Leistung!

]]>
Themen Klimaschutz Pari100 Tue, 09 Jul 2024 16:14:00 +0200
Da ging was zsamm! https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=09&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29570&cHash=c37bf29c97010f2c4a2b592aabb3077e

]]> ]]> Unter dem Jubiläumsmotto #ZamGehtWas trafen sich am 02. Juli die Patenschaftstandems des SymPat-Projektes zur Lernförderung der Dienststelle Aschaffenburg des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu ihrem diesjährigen Sommerfest. Knapp 25 Pat*innen und Mentees kamen bei gar nicht so sommerlicher Witterung zusammen, um ihre Lernerfolge im Projekt und auch ihre gute Beziehung zueinander zu feiern. Dieses gemeinsame Fest war ein neues Format, indem erstmals alle Lerntandems zusammenkamen und sich untereinander kennenlernten. Weil das ursprünglich geplante Grillfest buchstäblich ins Wasser fiel, erwies sich die in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegene Umweltstation der Stadt Aschaffenburg als supergute Gelegenheit, um sich gut gelaunt kennenzulernen und die Erfolge des zu Ende gehenden Schuljahres zu feiern.

Entsprechend der sozial-ökologischen Ausrichtung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes war der inhaltliche Höhepunkt des Abends eine Führung durch eine Biologin des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz (LBV) im nahegelegenen Naturschutzgebiet. Hier lernten die Mentees und Pat*innen Wissenswertes über Wildpferde und Heckrinder, ökologische Ausgleichsmaßnahmen und die Vielfalt der Vogelwelt. Trotz immer wieder aufkommender Regenschauer war das Interesse groß und die mitgebrachten Ferngläser sorgten mit ihren spannenden Ausblicken für teilweise völlig neue Erfahrungen der Jugendlichen.

Der Paritätische in Unterfranken ist der Träger des Jugendmigrationsdienstes (JMD) am Bayerischen Untermain in Aschaffenburg. Der JMD ist ein bundesgefördertes Programm des BMFSFJ und berät Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund zwischen 12 und 27 Jahren. In Aschaffenburg führt der JMD seit über 10 Jahren das SymPat-Projekt durch, in dem Aschaffenburger Pat*innen Jugendlichen mit Migrationshintergrund helfen, ihre schulischen- und Ausbildungsleistungen immer weiter zu verbessern, um Stück für Stück höhere Stufen im Bildungssystem zu erklimmen. Das Projekt fördert in besonders integrativer Form die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit und trägt dazu bei, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund ihre Potenziale ausschöpfen und einen hohen Bildungsstand erreichen können, um später qualifizierte Arbeit zu leisten.

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Fachbereich Migration Region Unterfranken Migration und Flucht Bürgerschaftliches Engagement Tue, 09 Jul 2024 14:27:24 +0200
Bundeshaushalt: Kleinster Nenner statt großer Wurf https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29565&cHash=90d5e0431d1853e7a9347f2487cee775

]]> Der Paritätische Gesamtverband zeigt sich angesichts der heute verkündeten Einigung zum Bundeshaushalt 2025 zutiefst besorgt: “Die Einigung markiert den kleinsten Nenner, aber keinen großen Wurf. Dringende notwendige soziale Investitionen und zugesagte Verbesserungen für breite Bevölkerungsgruppen drohen auf der Strecke zu bleiben”, erklärt Joachim Rock, Leiter der Abteilung Sozial- und Europapolitik und designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

“Die Einhaltung der Schuldenbremse wurde von der Koalition höher bewertet als die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen und der Förderung sozialer Angebote", so die Befürchtung. Die geringfügige Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags seien zwar positiv zu bewerten, reichten aber nicht aus. “In Deutschland war 2023 fast jedes vierte Kind von Armut und Ausgrenzung bedroht oder davon betroffen. Um Familienarmut zu verringern, braucht es dringend weitere Maßnahmen. Wir dürfen nicht vor Kinderarmut kapitulieren”, so Rock. Positiv zu bewerten seien insbesondere die zusätzlichen zwei Milliarden für die Kita-Qualität. Die in Aussicht gestellte Stabilisierung von Bundesprogrammen für Demokratieprojekte und Freiwilligendiensten sei ebenfalls grundsätzlich positiv zu werten.

Scharf kritisierte der Verband die angekündigte Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld und die Rücknahme der unbürokratischen Regelungen zur Karenzzeit für Menschen, die vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind: “Hier enttäuscht die Ampel, denn verhaltenen Fortschritte der Vergangenheit stehen nun drohende Rückschritte gegenüber. Der notwendige Ausbau der Arbeitsförderung bleibe weiterhin aus. Einmal mehr wird bei denen gekürzt, die ohnehin schon zu wenig haben”, so Rock. Die weitgehend faktenfrei geführte Sanktionsdebatte drohe vor allem, Ressentiments zu stärken: “Bei einer sehr geringen Zahl von Verstößen wird das höchstens Kleingeld in den Bundeshaushalt spülen.”

Der Verband vermisst darüber hinaus ein klares Bekenntnis zur notwendigen sozialen Ausgestaltung der ökologischen Tradition: “Dem Klima- und Transformationsfonds drohen schmerzhafte Kürzungen. Der Bundestag ist nun gefordert, Sicherheit für soziale Investitionen in Nachhaltigkeit zu schaffen”, so die Erwartung des Paritätischen.

]]>
Presse Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Kinder / Jugend / Familie Familie Kinder und Jugend Klimaschutz Soziale Teilhabe und Armut Zivilgesellschaft und Demokratie Fri, 05 Jul 2024 14:01:04 +0200
Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Sozialen Einrichtungen https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=05&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29564&cHash=ccd257908c382f531f9ddf49eedad178

]]> Die Erkenntnisse aus der KI-Veranstaltungsreihe 2023 sind nun in einer Textsammlung zum Download zusammengefasst. In knappen Beiträgen von je 3-6 Seiten Länge behandeln wir die Themen:

  • Was ist unter "Künstlicher Intelligenz" zu verstehen?
  • Welche Anwendungsrisiken gehen mit KI einher?
  • Wie lässt sich ChatGPT produktiv einsetzen?
  • Welche Tipps gibt es zur Einführung von KI-Anwendungen in der eigenen Organisation?

Die o.g. Aufsätze korrespondieren inhaltlich mit der jeweils entsprechenden Veranstaltung aus unserer KI-Reihe.

Zwei weitere Beiträge führen die Debatten fort:

  • Eine umfassende Übersicht (in Form einer Tabelle) praktischer Einsatzmöglichkeiten von KI-Anwendungen in der Sozialen Arbeit, sowohl in fachlicher als auch in administrativer Hinsicht.
  • Ein Diskussionsbeitrag, wie die Freie Wohlfahrt eine voraussichtlich stark von KI-Technologien geprägte zukünftige Gesellschaft mitgestalten könnte.

Die Textsammlung wird abgerundet durch ein Glossar mit einer Übersicht technischer Begriffe.

Konzept und Inhalte der Sammlung entstanden aus der Zusammenarbeit von Digitalisierungsreferent*innen aus den Paritätischen Landesverbänden und dem Projekt #GleichImNetz im Gesamtverband.

]]>
Mitgliederangelegenheiten Digitalisierung Fri, 05 Jul 2024 12:13:28 +0200
Förderprogramm zur Vermeidung von Plastikmüll https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29563&cHash=0186949c075a113e00f4bf5bf81b0560

]]> Mit dem Programm „Zeigen, was geht…“ möchte die Röchling Stiftung Projekte unterstützen, die dazu beitragen Kunststoffabfall zu vermeiden. Menschen sollen ganz praktisch dazu befähigt werden, ihr eigenes Lebens- und Arbeitsumfeld ressourcenschonend zu gestalten und eben Plastikmüll zu vermeiden. Auch Gemeinschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen – von der Nachbarschaft über den Verein bis hin zum Team am Arbeitsplatz – sieht die Stiftung als Zielgruppen der in diesem Programm geförderten Projekte.

Das Programm richtet sich an Akteure, die mit ihren Projekten auf unmittelbares, praktisches Handeln abzielen, vorhandene Potenziale stärken, das bürgerschaftliche Engagement für Nachhaltigkeit fördern und dabei ein ermutigendes Narrativ entwickeln und etablieren. Die Röchling Stiftung arbeitet fokussiert im Themenfeld Kunststoff & Umwelt. Daher richtet sich das Förderprogramm gezielt an Projekte zur Vermeidung von Plastikabfall. Es ist eine Förderung bis zu 100.000 Euro möglich.

Mehr Infos unter:

https://www.roechling-stiftung.de/foerderprogramm/

Quelle: Röchling-Stiftung

]]>
Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Klimaschutz Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 04 Jul 2024 16:43:51 +0200
Mitgliedschaft, die sich lohnt durch Einkaufsvorteile: neuer Rahmenvertragspartner "Berner" und weitere Angebote https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=04&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29561&cHash=759010fed73f01b3e892d48a7f872158

]]> Die Albert Berner Deutschland GmbH zählt zu den führenden Handelsunternehmen für professionelle Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge, Zubehör und Services in der Kfz- und Bau-Branche. Als deutsche Tochtergesellschaft gehört sie zum international aufgestellten Berner-Konzern mit Sitz in Künzelsau.

Ein qualitativ hochwertiges und umfassendes Sortiment aus 75.000 Produkten, durchdachte Servicekonzepte, persönliche Beratung und eine moderne Logistik zeichnen das Omnikanalvertriebsunternehmen aus.

Bei Berner findet man u. a. Produkte für die Innen- und Außenreinigung von Fahrzeugen, Kfz-Kleinteile, Handwerkzeuge für das Facility-Management sowie Produkte für den Arbeitsschutz.

Die Bestellung der Produkte lassen sich einfach und bequem über den Berner Online-Shop abwickeln.

Mitglieder des Paritätischen erhalten dank des Rahmenvertrags Sonderpreise und können zudem die Berner Gefahrstoffdatenbank kostenlos nutzen. Die Rabatte finden Sie nach einloggen

Mitglieder des Paritätischen erhalten bis zu 65 Prozent Rabatt. Registrieren Sie sich hierfür in nur wenigen Schritten unter den beigefügten Link,

Information vom Gesamtverband Berlin.

Die Zugangsdaten zum Einkaufsportal für ALLE Rahmenverträge erhalten Sie unter g.wimmer@paritaet-bayern.de

]]>
Mitgliederangelegenheiten Betriebswirtschaft Thu, 04 Jul 2024 14:28:33 +0200
Pflegeversicherung: Paritätischer fordert solidarische Vollversicherung https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/07?tx_ttnews%5Bday%5D=03&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29550&cHash=c4da928d89d50a587fc3651128563c84

]]> Die Bundesregierung debattiert heute im Kabinett einen Bericht zur zukunftssicheren Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Der vorliegende Bericht geht langfristig von einer Finanzierungslücke von durchschnittlich 24 Milliarden Euro in der Pflege aus. Der Paritätische Gesamtverband fordert eine Pflegeversicherung, die alle Pflegekosten übernimmt und in die alle einzahlen werden.

“Die Explosion der Pflegekosten zeichnet sich seit Jahrzehnten ab. Dennoch wurde das Thema von den Verantwortlichen weitestgehend verdrängt”, erklärt Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa und designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Rock fordert ein neues Finanzierungssystem der Pflegeversicherung. Rock weiter: “Die Pflege darf nicht immer weiter zum Armutsrisiko werden. Statt an einzelnen Stellschrauben zu drehen, muss die gesamte Finanzierung neu gedacht und gerecht aufgestellt werden.”

Angesichts der wachsenden Bedarfe sei es wichtig, gemeinnützige Pflegeinfrastruktur in ganz Deutschland zu stärken und bessere Rahmenbedingungen zu schaffen: “Die Pflege ist schon heute am Limit. Bestehende Angebote drohen wegzubrechen. Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand, eine gezielte Stärkung der gemeinnützigen Pflegeinfrastruktur ist überfällig”.

Mit Blick auf stark steigende Eigenanteile in der Pflege ist inzwischen fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen. Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt werden, fallen im Durchschnitt rund 2.700 Euro an, die aus eigener Tasche aufzubringen sind. Das liegt deutlich über dem durchschnittlichen Einkommen älterer Menschen.

Es sei gut, dass der Bericht nun mögliche Szenarien der Finanzierung aufzeige, um der drohenden Kostenkatastrophe zu begegnen, meint Joachim Rock. Daraus müssten aber Konsequenzen folgen: “Wir brauchen eine solidarische Pflegevollversicherung, die alle Kosten der Pflege übernimmt. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ihre Qualität darf nicht vom Geldbeutel abhängen.” In eine solche Pflegversicherung sollen nach Überzeugung des Verbandes schrittweise alle Bürgerinnen und Bürger abgesichert werden.

Die im Bericht angeregte stärkere Beteiligung privat Versicherter ist aus Sicht des Paritätischen ein wichtiger erster Schritt dahin. Der Paritätische Gesamtverband setzt sich in einem breiten Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbänden sowie Gewerkschaften für den Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung ein.

]]>
Presse Fachbereich Ältere Menschen Ältere Menschen Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen Pflege Wed, 03 Jul 2024 16:53:00 +0200
Neue Förderrichtlinie für „Digitale, innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte“ https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/06?tx_ttnews%5Bday%5D=28&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29529&cHash=35e54bb11e345baea9006c24d6631da1

]]> Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen und Projekten der Digitalisierung im Bereich der Gesundheit, Pflege und Prävention herausgegeben. Ziel ist, die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Deshalb startet das bayerische Gesundheitsministerium in diesem Jahr die neue

Geplant sind Förderwettbewerbe mit jährlichen fachlichen Schwerpunktthemen wie z.B. Frauengesundheit oder Künstliche Intelligenz (KI). Der erste Förderaufruf soll noch in diesem Jahr erfolgen. Gefördert werden Projekte im Bereich von E-Health und E-Care. E-Health, kurz für Electronic Health, ist ein Sammelbegriff für den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen. Mit Pilotprojekten sollen technologische Entwicklungen wie Automatisierung oder Robotik für Gesundheit und Pflege unterstützt werden.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

]]>
Fachbereich Ältere Menschen Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse Ältere Menschen Pflege Digitalisierung Fri, 28 Jun 2024 14:50:49 +0200
„Zam geht was“ an einem Strang https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/06?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29525&cHash=ff0af6a94a808f242607ef7c4bce6af8

]]> ]]> Das stellten einige der Jubiläumsgäste bei einer erlebnispädagogischen Übung „live“ unter Beweis: Die Aufgabe bestand darin, als Team unter Zeitdruck eine lebensrettende Flüssigkeit aus zwei „Säureteichen“ zu bergen. Diese Herausforderung meisterte die Gruppe vor Ablauf der Zeit, indem sie als Team ausgezeichnet zusammenarbeitete.

„Zam geht was“ ist deshalb auch das Motto des Jubiläumsjahres, welches die Regionalstelle Kempten am Mittwoch, den 26. Juni feierte. Dabei sind es sogar gleich drei Jubiläen auf einmal: 100 Jahre Der Paritätische in Bayern, 70 Jahre FSJ in Bayern und 60 Jahre FSJ-Gesetz.

Die Mitarbeiter*innen der Freiwilligendienste luden Vertreter*innen ihrer Einsatzstellen, Referent*innen, ehemalige Kolleg*innen und natürlich ihre Freiwilligen ein. Bei leckerem Essen und Getränken wurden Erinnerungen und kleine Anekdoten über die Geschichte der Freiwilligendienste ausgetauscht. Verschiedene Mitmachstationen boten einen Einblick in die abwechslungsreiche Seminararbeit der Gruppenleitungen des Paritätischen.

Zum Abschluss des Tages gab es eine Quizshow rund um das Thema Freiwilligendienste. Die Mitarbeiter*innen bedankten sich bei allen Gästen für ihr Engagement und dafür, dass sie alle gemeinsam die Idee des Freiwilligendienstes und das Leitbild des Paritätischen „Offenheit, Vielfalt und Toleranz“ frisch und lebendig halten.

]]>
Themen Kinder und Jugend Pari100 Zivilgesellschaft und Demokratie Thu, 27 Jun 2024 16:14:00 +0200
Zum Bürokratieentlastungsgesetz hat das BMJ einen Referentenentwurf vorgelegt https://parbay.zone35.net/weitere-inhalte/service/fachinformationen/fachinformation/archive/2024/06?tx_ttnews%5Bday%5D=27&tx_ttnews%5Btt_news%5D=29524&cHash=0b6ce8b565e2cfe85969f6c29ea54f1c

]]> Das Bundesministerium der Justiz hat am 11. Januar 2024 einen Referentenentwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie vorgelegt. Wesentliche Inhalte sind u.a. die Verkürzungen der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht nach § 257 Abs. 4 HGB von zehn auf acht Jahre.

Des Weiteren soll es eine Abschaffung der sog. Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige geben. Die Hotelmeldepflicht gem. Art. 45 Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) soll hingegen bestehen bleiben.

Im Vereinsrecht soll es in §§ 32 Abs. 3 und 33 Abs. 1 Satz 2 BGB eine regelhafte Änderung der Schriftform in Textform geben. Durch die Änderung soll insbesondere durch die Aufhebung von Schriftformerfordernissen oder durch deren Herabstufung auf die Textform nach § 126b BGB der digitale Wandel vorangetrieben werden. Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Paper und führt zu Problemen bei der Digitalisierung. Gerade bei vielen kleinen, ehrenamtlich geführten Vereinen hat dies in der Vergangenheit zu vielen Verunsicherungen und Nachfragen geführt. Der Unterschied war für juristische Laien nicht einfach nachvollziehbar. Die geplanten Änderungen stellen eine Vereinfachung und damit einen guten Beitrag zur Bürokratieentlastung dar.

Im Übrigen sind Vereinfachungen, insbesondere im Nachweisgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz, aber auch bei der Beantragung von Elterngeld und in den Sozialgesetzbüchern vorgesehen. Des Weiteren ist eine Änderung des § 578 Abs. 1 BGB geplant, wonach für Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume, die keine Wohnräume sind, kein Schriftformerfordernis mehr erforderlich sein wird. Der Abschluss sowie Änderungen und Ergänzungen dieser Mietverträge soll in Zukunft formfrei möglich sein.

Der Paritätische begrüßt insbesondere die Änderungen im Vereinsrecht. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Referentenentwurf.

Zusammenfassung von Erika Koglin, Juristin, Paritätischer Gesamtverband, Berlin 

]]>
Mitgliederangelegenheiten Recht Digitalisierung Thu, 27 Jun 2024 16:13:33 +0200