Geldauflagen und Bußgelder

Mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen Staatsanwält*innen, Richter*innen sowie Familienkassen die Arbeit des Paritätischen in Bayern. Wir setzen uns für Menschen ein, die in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung brauchen. Mit Ihrer Zuweisung helfen Sie uns dabei.

Wir machen uns beispielsweise stark für

  • eine bedarfsgerechte Finanzierung von Familienberatungsstellen und Frauenhäusern
  • gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben können
  • ein neues Fall- und Übergangsmanagement der Straffälligenhilfe - vor, während und nach der Haftentlassung
  • eine Reform des Bayerischen Unterbringungsgesetzes hin zu einem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das Hilfe und Schutz für Menschen mit psychischen Erkrankungen bietet und die gegenwärtigen Regelungen der Unterbringung und Zwangsbehandlung überprüft und korrigiert

Geldauflagenverwaltung – transparent und zuverlässig

Wir

  • sind bei den Oberlandesgerichten Bamberg, München und Nürnberg in die Liste der an Geldauflagen interessierten Einrichtungen eingetragen
  • sind als gemeinnützige Organisation anerkannt (Feststellungsbescheid vom 02.08.2023)
  • haben ein eigenes Konto für Geldauflagen eingerichtet um sicherzustellen, dass keine Spendenbescheinigungen für Geldauflagen erstellt werden
  • sichern allen Beteiligten zuverlässige und diskrete Abwicklung der Geldauflagen zu. Informationen über Zahlungen bzw. Zahlungsverzug geben wir sofort an Gerichte und Staatsanwaltschaften weiter.

Konto Geldauflagen

Paritätischer in Bayern | IBAN: DE16700205000007817550 | BIC: BFSWDE33MUE

Kontakt

Fundraising

Astrid Albers

Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München

Tel.: 089 | 30611 - 206
Fax: 089 | 30611 - 111
Mobil: 0176 30069216

astrid.albers(at)paritaet-bayern.de

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