Transparenzerklärung

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Als Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet sich der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern offen zu legen, welche Ziele er verfolgt, woher seine Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.

Deshalb veröffentlicht der Verband an dieser Stelle seine Selbstverpflichtung zur Transparenz mit allen darin aufgeführten Materialien.

0. Wortlaut Selbstverpflichtung

Wortlaut Selbstverpflichtung

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern e.V.
Charles-de-Gaulle-Str. 4
81737 München

Gründungsjahr 1948

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Satzung
Profil des Verbandes in der Imagebroschüre

3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist wegen Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamts München für Körperschaften (Steuernummer 143/220/30313) vom 15.07.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit.

Der Satzungszweck entspricht § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Abgabenordnung (AO).
Bescheid des Finanzamtes vom 02.08.2023

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Vorstand und Verbandsrat

5. Bericht über die Tätigkeiten
Jahresbericht 2022
Lagebericht 2022

6. Personalstruktur
Im Verein (der die Landesgeschäftsstelle, die Bezirksverbandsgeschäftsstellen und deren Dienste und Einrichtungen, den Bereich Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst sowie den Servicebereich für die Betriebe umfasst) waren zum 31.12.2019 insgesamt 281 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

7. Angaben zur Mittelherkunft
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Bestätigungsvermerk Wirtschaftsprüfung 2022

8. Angaben zur Mittelverwendung
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2022

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Anteile und Beteiligungen 2022

10. Juristische Personen, deren Zuwendungen über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Zuwendungen von juristischen Personen oder Spenden von Privatpersonen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es 2019 nicht.

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