Der Paritätische in Bayern startet nach Hinweisen auf sexualisierte Gewalt und Misshandlungen in einer ehemaligen Einrichtung in den 1960er-Jahren umfassende Aufarbeitung
In einem ehemaligen Kinderheim in Feldafing in damaliger Trägerschaft des Paritätischen in Bayern soll es in den 1960er-Jahren zu schwerer sexualisierter Gewalt und Misshandlungen an Kindern gekommen sein. Darüber informierte eine private Recherchegruppe den Vorstand des Paritätischen in Bayern Ende September 2020. Die vorliegenden Berichte ehemaliger Heimbewohner*innen stuft der Wohlfahrtsverband als glaubhaft und sehr ernstzunehmend ein.
„Wir sind zutiefst entsetzt über die Berichte der Betroffenen. Dass Kinder in einer ehemaligen Einrichtung unseres Verbandes unvorstellbare Gewalt und Leid erlitten haben, berührt uns tief“, sagt Margit Berndl, Vorstand Verbands- und Sozialpolitik des Paritätischen in Bayern.
Der Paritätische in Bayern unternimmt alles, um vollständig aufzuklären, was Kinder damals im Kinderheim in Feldafing erleiden mussten. Der Verband hat bisher folgende Maßnahmen ergriffen:
Bei der Aufarbeitung orientiert sich der Paritätische in Bayern an den Empfehlungen zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs.
Aktuelles
Antrag auf Leistungen zur Anerkennung des zugefügten Leids
Betroffene, die im ehemaligen Kinderheim „Haus Maffei“ sexualisierte Gewalt und Misshandlungen erlitten haben, können beim Paritätischen in Bayern Anerkennungszahlungen beantragen.
Unterstützung und Begleitung bietet dabei die Ombudsstelle für Betroffene. Diese hilft Menschen, die überlegen, einen Antrag auf Anerkennungszahlungen beim Paritätischen in Bayern zu stellen oder sich bereits dafür entschieden haben mit Rat und Tat. Die Ombudsstelle steht für Fragen und Anliegen zeitnah zur Verfügung. Sie informiert auf persönliche Weise über das Antragsverfahren und den Aufarbeitungsprozess des Paritätischen in Bayern. Auch hilft sie beim Ausfüllen des Antrags, wenn dies gewünscht wird.
Der Verband stellt dafür ein Formular zur Verfügung, das von einem unabhängigen Anerkennungsgremium entwickelt wurde. Das barrierefreie PDF-Formular in Alltagssprache kann untenstehend heruntergeladen oder bei der Ombudsstelle angefordert werden. Zum Antrag gibt es eine Ausfüllhilfe in Leichter Sprache.
Antrag auf Leistungen (PDF | barrierefrei | 480 KB) herunterladen
Ausfüllhilfe in Leichter Sprache (PDF | 2 MB) herunterladen
Datenschutzinformation Antragsverfahren in Leichter Sprache (PDF 1,6 MB) herunterladen
Datenschutzinformation des Paritätischen in Bayern (PDF | 170 KB) herunterladen
Datenschutzinformation der Ombudsstelle (PDF | 170 KB) herunterladen
Datenschutzinformation der Ombudsstelle in Leichter Sprache (PDF 1 MB) herunterladen
Datenschutzinformation des Anerkennungsgremiums (PDF | 170 KB) herunterladen
Datenschutzinformation des Anerkennungsgremiums in Leichter Sprache (PDF 1,7 MB) herunterladen
Betroffene reichen die ausgefüllten Anträge auf Anerkennungszahlungen bei der Ombudsstelle für Betroffene ein. Anschließend werden die Anträge vom unabhängigen Anerkennungsgremium bearbeitet. Dieses spricht eine Empfehlung für die Zahlung von Anerkennungsleistungen aus.
Ombudsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt und Misshandlung in einer ehemaligen Einrichtung des Paritätischen in Bayern
Sophie von Bechtolsheim
Mobil: 0160 5535226
Jörg Puls
Mobil: 0177 7961855
E-Mail: ombud(at)aufarbeitung-paritaet.de
Postalische Adresse
Jörg Puls - Sophie von Bechtolsheim
Institut für vitale Kommunikation
Keckertweg 3
82362 Weilheim
Ombudsstelle für Betroffene
Ombudsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt und Misshandlung in der ehemaligen Einrichtung des Paritätischen in Bayern
Tel.: 0881 | 927 00 77
Mobil: 0177 | 796 18 55
ombud(at)aufarbeitung-paritaet.de
Aufgabe der Ombudsstelle ist es unter anderem, die Kommunikation und Kontaktaufnahme zwischen den Betroffenen und dem Paritätischen in Bayern zu ermöglichen und Betroffene über den Stand des Aufarbeitungsprozesses zu informieren.
Bayerische Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder
ZBFS - Bayerisches Landesjugendamt
Bayerische Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder
Tel.: 089 | 189 66 - 2461
Fax: 089 | 189 66 - 1499
Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag von 10 Uhr bis 12 Uhr
Außerhalb der Telefonsprechzeit kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Kontakt
Anfragen von Journalist*innen und Medien beantwortet unsere Pressestelle.
Für allgemeine Anfragen zur Aufarbeitung schicken Sie uns bitte eine E-Mail an aufarbeitung(at)paritaet-bayern.de